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Von umstrittener Staatsanwaltschaft

Dubioser Vorgang: Sebastian Kurz erfuhr von seiner Anklage aus den Medien

Österreichs Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz soll wegen angeblicher Falschaussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor Gericht. Die wegen ihrem politischen Einschlags umstrittene Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Bildquelle: Kremlin.ru, Wikimedia Commons via CC BY 4.0

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Sebastian Kurz wurde wegen Falschaussage angeklagt. Das bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitagmittag offiziell. Kurz hatte sich zuvor via Twitter (jetzt X) geäußert: „Mein Team und ich wurden gerade von mehreren Journalisten informiert, dass die Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss unmittelbar bevorsteht.“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte die Anklage nur wenige Stunden später: „Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex einen Strafantrag eingebracht. Sebastian Kurz, Mag. Bernhard BONELLI, MBA und eine weitere Person wurden am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) angeklagt“, heißt es in der Stellungnahme.

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Und weiter: „Sebastian KURZ und Mag. Bernhard BONELLI, MBA wird vorgeworfen, als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates betreffend ‚Mutmaßliche Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)‘ insbesondere im Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt zu haben.“ 

Hintergrund sind Aussagen beim Ibiza-Untersuchungsausschuss

Die Vorwürfe drehen sich um die Frage, inwieweit Kurz während der ÖVP-FPÖ-Koalition in die Neugestaltung der Staatsholding Öbib und ihre Transformation zur Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (Öbag) involviert war. Die Österreichische Beteiligungs AG, kurz ÖBAG, verwaltet die Beteiligungen der Republik Österreich an einigen börsennotierten Unternehmen. 

Während seiner Befragung im Zuge des Ibiza-Untersuchungsausschusses im Juni 2020 soll Kurz offenbar die Bedeutung seiner Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats und der Bestellung des ehemaligen Öbag-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht aufgrund von Chatverläufen Hinweise auf eine mögliche Falschaussage. Der Prozess soll am 18. Oktober starten. Bei Verurteilung drohen dem Ex-Kanzler bis zu drei Jahren Haft.

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In einem Statement auf Twitter betonte der Ex-Kanzler seine Unschuld: „Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“ Neben der Zurückweisung der Anschuldigungen äußerte Kurz auch Kritik an der Vorgehensweise der WKStA: „Bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich ist allerdings, dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert sind.“

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Kritik an Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Kritik an der Justizbehörde ist keine Neuheit. ÖVP und FPÖ werfen der WKStA seit Jahren eine politische Tendenz vor. Währenddessen steht die grüne Justizministerin Zadić uneingeschränkt hinter der WKStA, trotz ausbleibender Erfolge.

Fakt ist, dass die WKStA in jüngster Zeit Schwierigkeiten hatte, vor Gericht erfolgreich zu agieren. Besonders im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zeigen sich Divergenzen zwischen den Vorstellungen der Justiz und der WKStA – wie zuletzt im Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im Asfinag-Verfahren: Das Oberlandesgericht übte scharfe Kritik an der WKStA. Einige wenige Chatverläufe wurden von der WKStA gezielt ausgewählt, während andere ignoriert wurden. Diese selektive Vorgehensweise führte zu einer verzerrten Darstellung. Eine objektive Ermittlung wurde nicht durchgeführt.

Die Erfolglosigkeit zeigt sich in den Statistiken: Laut einer Anfrage der ÖVP wurden von 2013 bis 2022 beeindruckende 11.748 Hausdurchsuchungen von der WKStA angeordnet. Dennoch führten sämtliche dieser Durchsuchungen weder zu Prozessen noch zu Verurteilungen.

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