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Bitterfeld-Wolfen

AfD sieht Wahlbetrug bei Briefwahl und zieht gegen verlorene OB-Wahl vor Gericht

Nach der verlorenen Bürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen witterte die AfD Unrechtmäßigkeiten und zieht jetzt gegen die Anerkennung des Ergebnisses durch den Stadtrat vor Gericht. 1.200 Stimmen hatten die Wahl zuungunsten der AfD entschieden – bei einem ungewöhnlich hohen Briefwahlanteil.

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In Bitterfeld-Wolfen möchte die AfD gegen das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl im vergangenen Oktober klagen. Nachdem der CDU-Kandidat Armin Schenk die Stichwahl mit 1.200 Stimmen Vorsprung für sich entscheiden konnte, witterte die AfD Betrug bei der Briefwahl: Sie sprach von „Stimmenkauf“ und „möglicherweise massiven wahlrechtswidrigen Wahlbeeinflussungen“.

Schenk gewann Anfang Oktober mit 53,8 Prozent, während der AfD-Kandidat Henning Dornack 46,2 Prozent der Stimmen erhielt – im ersten Wahlgang hatte Dornack aber noch vorne gelegen. Grund für den plötzlichen Umschwung war laut AfD „die enorme Anzahl an Briefwahlstimmen für Amtsinhaber Schenk“.

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Tatsächlich lag der AfD-Kandidat nach der Auszählung der regulären Wahl noch mit 51,1 Prozent in Führung, doch die einseitig verteilten Briefwählerstimmen kippten das Ergebnis: Hier konnte Schenk mit 69,5 Prozent in Führung gehen und Dornack so letztlich noch deutlich schlagen. Die AfD beanstandete das Ergebnis.

Die darauffolgende Abstimmung im Stadtrat Mitte Januar ergab aber, dass das Ergebnis bestehen bleibe. 20 Stadträte votierten für die Wahl – aber auch 17 dagegen. Die AfD beschloss deshalb, juristische Schritte einzuleiten und reichte jetzt eine Klage gegen den Stadtrat in Bitterfeld-Wolfen bei dem Verwaltungsgericht in Halle ein, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Die AfD sieht klare Verstöße beim Ablauf der Wahl. Der Wahlleiter habe keine Relevanzberechnung durchgeführt und so die notwendigen Überprüfungen der Wahl nicht veranlasst. Der Stadtrat berücksichtigte das aber nicht, die AfD fordert Aufklärung und eine Stellungnahme des Stadtrats.

Nach der Wahl im Oktober hatte die AfD verkündet, der CDU-Kandidat soll seine Amtsfunktion sowie „die Nutzung kommunaler Ressourcen und die Nutzung kommunaler Einrichtungen zu Wahlkampfzwecken“ genutzt und während des Briefwahlvorgangs Werbegeschenke an Bewohner von Pflegeeinrichtungen verteilt haben. Weil diese Besuche unangekündigt stattfanden, sprach die AfD von „aufdringlichen Besuchen“, die „schon fast an Hausfriedensbruch“ grenzten.

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