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Berliner Gymnasium

Gefährdung des Schulfriedens durch muslimische Schüler: Gericht erlaubt Verbot demonstrativer Gebete

Wegen Diskriminierung klagte ein Verein gegen das Verbot eines Berliner Gymnasiums, das demonstrative Gebete untersagt. Das Berliner Verwaltungsgericht befindet den Schulfrieden angesichts konkreter Gefährdungen durch muslimische Schüler für wichtiger.

Das Berliner Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen das Gebetsverbot an einem Gymnasium ab. (Symbolbild) (IMAGO/Schöning)

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Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage gegen das Verbot am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding, demonstrativ zu beten, ab. Zwar liege eine Diskriminierung von Muslimen vor, doch diese sei „erforderlich, um den Schulfrieden zu wahren“, befindet das Gericht. Dem Schulfrieden komme „in dem Fall höheres Gewicht“ zu, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dieses weist zudem auf konkrete Gefährdungen insbesondere durch muslimische Schüler an der Schule hin.

Konkret geht es um die Regel der Schulordnung, die „das demonstrative Ausüben von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen (…) im Interesse des Schulfriedens untersagt“. Dagegen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt. Der Verein kritisiert, dass die Regelung muslimische Schüler diskriminieren würde, da diese das islamische Gebet in der Schule untersage. Zudem bemängelt die GFF, dass die Schule den muslimischen Schülern keinen separaten Raum für das Gebet zur Verfügung stellt.

Das Gericht weist die Klage ab, unter anderem im Hinblick auf eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens durch „religiös motiviertes Verhalten insbesondere muslimischer Schülerinnen und Schüler“ an dem Gymnasium in Berlin-Wedding. An der Schule sei versucht worden, Schülern „bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen, es habe Konvertierungsversuche gegeben, Schülerinnen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trügen“, heißt es in der Mitteilung. In Anbetracht dieser Vorgänge könne das demonstrative Beten an der Schule den Schulfrieden vermehrt gefährden.

Auch beim Vorwurf eines fehlenden Gebetsraums gibt das Berliner Gericht der Schule recht. Diese habe nicht den nötigen Platz und das Personal, um einen entsprechenden Raum einzurichten. Das Gericht sehe zudem die Gefahr, dass ein Gebetsraum die Konflikte verlagern und vertiefen könne.

Erst im Februar dieses Jahres offenbarte der Gewaltbarometer an Berliner Schulen ein Gewaltproblem, bei dem insbesondere die Entwicklung von unter anderem „religiösem und sozialem Konformitätsdruck“ auffällig sei. Demnach sind unter anderem 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler der Ansicht, dass religiöse Regeln Vorrang vor den Schulregeln haben. Derselben Ansicht sind 33 Prozent der christlichen und 18 Prozent der atheistischen Schüler, wie die Bild berichtet. Zudem betrachtet jeder dritte Lehrer Antisemitismus und jeder vierte Lehrer Islamismus als großes Problem an Berliner Schulen (Apollo News berichtete).

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85 Kommentare

  • Ich mag und will keine Islamisten und Moscheen in meinem Land!

    125
    • Das versuchen dir die Rot-rot-Grünen gerade zu erklären: Es ist nicht mehr dein Land.

      • Doch; ist es.

    • Welches Land gehört dir denn?
      Ich vermute, keines.

      Und wenn besitzlose Leute aus ihrer stinkenden Kleinstwohnung in einer Großstadt im Internet ihre Wünsche äußern, interessiert das wirklich niemanden.

      -54
      • Daß eine Gesellschaft seinen Wohlstand und Besitz nicht nur für sich selber, sondern auch für seine Nachkommen aufbaut, kommt Dir nicht in den Sinn, oder? Gibt es wohl im Marxismus nicht.

        • @Atlas: Wen willst Du eigentlich mit Deinem verbalen Müll beeindrucken? Oder hast Du bloß ein ADHS-Problem?

          3
        • Och, Klausi.
          Was labersch du schon wieder?

          -31
      • Offensichtlich mindestens die, die sich die Mühe machen, diese Äußerungen zu kommentieren.

      • Genau ,-)

        -11
      • Welches Land gehört dir denn?

        Sprach der zugewanderte Pole !!
        Ich wünsche eine gute Heimreise !

        Einfach mal die Schnau……… halten !

        • Oh je sowas zu sagen verletzt doch die Gefühle von Atlas :O.

          0
        • Halt du doch die Schnauze.

          -4
  • Das ist nichts anderes als der Versuch einer Machtdemonstration.

  • Das Urteil überrascht positiv!

    • Ja, manchmal sind Richter noch bei Verstand.

    • Und, wie ist es durchzusetzen?

      • Wo ist das Problem? Es gibt doch Disziplinarmaßnahmen bis zum Schulverweis, oder nicht?

        • Das Interessiert doch dieses Klientel nicht, dass ist doch was sie wollen

          0
  • Was soll denn „demonstratives Beten“ sein…?! Religion ist und bleibt Privatsache und hat an Schulen nichts zu suchen, Ende der Geschichte und eine gute Entscheidung des Gerichts.

    • Da bin ich nicht ganz ihrer Meinung, da unsere Kultur und Ethik auf christlicher Werte- und Morallehre beruht, ist dem Christentum hier eine Sonderstellung einzuräumen. Der Islam gehört nicht zu Deutschland und muss hier deshalb zurücktreten. In muslimischen Ländern wäre es auch unvorstellbar keinen „Islamunterricht“ an Schulen zu unterrichten, das gilt wiederum nicht für christliche Lehre.

      • Danke! Sie bringen das Problem auf den Punkt.

    • An Schulen gibt es Religionsunterricht, der ist schulischer „Unterricht“. Privates Beten gehört nicht zum Aufgabenbereich staatlicher Einrichtungen.

  • Religiöser Extremismus bringt Religiosität insgesamt in Verruf. Der Staat hat dann die Pflicht einzuschreiten. Besser wäre es, die Religionsgemeinschaften würden selbst aktiv werden!

    • träum weiter

  • Wenn für eine einzelne Religion ein Gebetsraum an einer staatlichen Schule eingerichtet werden würde,… wie viele Gebetsräume müssten dann generell zur Verfügung gestellt werden, um alle anderen Religionen ebenfalls abzudecken?

  • * Kalifat verbieten
    * Scharia verbieten
    * Vollverschleierung verbieten
    — Wer das nicht will, es gibt andere Länder! —

    • Wir sollten einfach ins Grundgesetz aufnehmen, daß eine Religion nur dann das Privileg der Religionsfreiheit genießt, wenn sie 1) – eine Selbstverständlichkeit – das Grundgesetz anerkennt bzw. offensichtlich damit kompatibel ist (was beim Islam zu bezweifeln ist) und 2) sie sich aus der Politik heraushält. Letzteres würde auch die beiden christlichen Kirchen mal ein bißchen in die Schranken verweisen.

      • Religionsfreiheit hört genau da auf, wo die Gesetzbücher anfangen.

  • Diese Art der „Gebete“ sind durchaus geeignet, bei Schülern als aggressive Bedrohung und den Versuch der Diskriminierung angesehen zu werden. Denn in dieser Religion, wird alles Andersartige herabgewürdigt und dessen Beseitigung gefordert. Die „Betenden*innen“ können sich also nicht auf eine Religionsfreiheit berufen, denn die Religionsfreiheit der anderen gebietet, ihnen das zu untersagen.

    • Diese „Gebete“ sind nichts anderes als eine Machtdemonstration!
      Das Beten dient als Vorwand.
      Die Religionsfreiheit wird missbraucht, um deren Machtansprüche durchzusetzen!
      Um nichts anderes geht es!

  • So funktioniert die Übernahme: schleichend von unten und basierend auf geltendem Recht. Gott Sei Dank haben diese Richter noch einen gesunden Menschenverstand. Aber was, wenn der bei anderen (schon seit langem) ausfällt?!

  • Wer beten will, kann das in seiner Freizeit zuhause machen, Unsere Schulen sind Bildungsstätten, keine Gebetshäuser. Ich kann vermutlich als Katholik auch keinen katholischen Gebetsraum in Saudi-Arabien fordern. (Möglicherweise wird man für so eine Idee in Arabien geköpft oder so.)

  • Das geht ja gar nicht, wann kommt die Demo gegen Rechts??

    • morgen, Punkt 12 Uhr, Ratzerplatz

  • Der Islam gehört NICHT zu Deutschland.

    • Solange sich der Islam an deutsche Gepflogenheiten hält, habe ich Nichts dagegen.

      Dazu gehört, dass Religion eine Privatangelegenheit ist, die man nicht „auf der Straße“ auslebt. Sondern im privaten Bereich oder in(!) dafür errichteten Gebäuden.

  • …. endlich! Es geht in die richtige Richtung!

    • blindes huhn und so

  • Dagegen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt. Der Verein kritisiert, dass die Regelung muslimische Schüler diskriminieren würde, da diese das islamische Gebet in der Schule untersage. Zudem bemängelt die GFF, dass die Schule den muslimischen Schülern keinen separaten Raum für das Gebet zur Verfügung stellt. – Keine Überraschung, die GFF ist mit ihren zahlreichen Unterstützern (siehe Website) klar links positioniert.
    Würden die Gebete außerhalb des Unterrichts stattfinden? Generell: Religion ist m. E. Privatsache und muss nicht öffentlich zelebriert werden, das hat auch nichts mit der grundgesetzlich geschützten „Religionsfreiheit“ tun, die oft arg überstrapaziert wird. Künftig dann: Ein separater Schul-Raum für jede Religion von Schülern? Nur einer Religion einen Raum zuzugestehen, würde die anderen Religionen klar diskriminieren. Aber das dürfte die GFF nicht stören.

    • Dieser Verein scheint in Wahrheit an der Abschaffung der Freiheit, unserer Freiheit, zu arbeiten, bestimmt wird er von irgendwelchen Ministerien mitfinanziert.

  • „Zwar liege eine Diskriminierung von Muslimen vor…“
    Wieso?
    Beten die anderen Schüler den öffentlich während des Unterrichts?
    Ich denke, so werden alle gleich behandelt!

  • Did is Berlin! Toleranz Paradoxon! Es wurde viel zu oft weggeschaut!

    • Es war nie Toleranz. Das hat man den gutgläubigen bräsigen Bürgern nur weisgemacht. In Wahrheit wurde die Stadt seit Jahren durch extreme linke und islamistische Kräfte unterwandert. Unter dem Deckmantel von Toleranz und Vielfalt.
      Die Merkel CDU hat das Spiel mitgespielt. Und tut es noch.

  • Was ist das für ein Verein?Laut Islam darf man Gebete auch nachholen.Es gibt also kein Problem.

  • die zarten anfänge

  • Es gibt so viele Länder, wo die Schüler beten können, so oft sie wollen und wann sie wollen. Geht doch bitte dahin und lasst uns hier in Ruhe.

  • Ja, da sollte doch Harrrrbeck mal an der Schule über Realität sprechen. Sein interview damals war eine Offenbarung, die mich zu tränen gerührt hat. Tränen vor Lachen!

  • Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt……!
    Aber natürlich nicht gegen die Beeinflussung und Nötigung an Mädchen ein Kopftuch zu tragen….!

  • Das man soetwas überhaupt in Deutschland verbieten muss ist schon unfassbar, als nächstes Sport treiben auf Friedhöfen und Halalfleisch. Es ist so unfassbar ausgeartet.

  • Gute und zudem alternativlose Entscheidung., denn wir leben nicht in einer islamischen Republik. XD

    • Keine Ahnung wie das XD da reingekommen ist und was es bedeuten soll.

  • Mitschüler wegen fehlendem Glaubensbekenntnis terrorisieren und dann noch für dich in Anspruch nehmen, diskriminiert zu werden, das paßt 🙂

  • In keinem Bericht über dieses Thema habe ich jemals gelesen, dass es sich bei den Betenden um muslimische Schüler handelt, außer in Apollo News. Das zeigt die ganze Verlogenheit deutscher Medien, die Tatsachen nicht nennen wollen, wenn zu befürchten ist, dass sie die Menschen zu sehr aufwuehlt. Wer Tatsachen aber nicht unterschlägt, verallgemeinert das Gesagte und trifft damit unter Umständen Unbeteiligte. Das scheint für diese Medien aber offensichtlich das kleinere Problem zu sein.

    • Die migrationsfreundliche GFF kümmert sich schon länger um „diskriminierende Schulordnungen“. „Das pauschale Verbot des Gebets diskriminiert Schüler*innen daher aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen. Über die Schulautonomie wird unverhältnismäßig in die Grundrechte der Schüler*innen eingegriffen. Außerdem verhindert das Verbot, dass die Schüler*innen religiöse Vielfalt erfahren und im Fall von Konflikten lernen damit umzugehen.“ Man hält also Konflikte für denkbar, mit denen muss man „umgehen“. Wie genau? (Pressemeldung vom 16. Okt. 25) Zu islamischen Gebeten wurde 2023 moniert. „so verbietet die Schulordnung das Ausbreiten von Gebetsteppichen oder das Hinknien, auch wenn damit niemand bedrängt oder bekehrt werden soll. Deswegen ist das Gebetsverbot diskriminierend, obwohl es neutral formuliert ist.“ Gebetsteppiche und Hinknien sind natürlich schon sehr öffentliche Phänomene.

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