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Widerrufsprüfungen

Wegen „wirtschaftlicher und humanitärer Lage“: BAMF will Schutzstatus von Syrern vorerst nicht prüfen

1,6 Millionen Syrer sind bereits in ihre Heimat zurückgekehrt – nur etwa 4.000 davon aus Deutschland. Das BAMF sieht derzeit keine Grundlage für breite Schutzstatus-Prüfungen. Experten widersprechen, verweisen aber auf praktische Grenzen.

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Das BAMF lehnt anlasslose Widerrufsprüfungen derzeit ab (Symbolbild) (IMAGO/Panama Pictures)

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Laut Berechnungen der UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR, die der Welt am Sonntag vorliegen, sind seit dem Sturz des Assad-Regimes bereits rund 1,6 Millionen syrische Kriegsflüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Aus Deutschland waren es bislang jedoch nur etwa 4.000. Ein Grund dafür: Die deutschen Behörden sehen unter Verweis auf die humanitäre Lage in Syrien bisher von einer umfassenden Neubewertung des Schutzstatus syrischer Flüchtlinge ab. Experten kritisieren das, verweisen zugleich aber auf erhebliche praktische Hürden.

Etwa eine Million Syrer kamen während der Kanzlerschaft Angela Merkels infolge des Bürgerkriegs nach Deutschland. Rund 300.000 von ihnen wurden inzwischen eingebürgert. Um die Ausweisung der noch nicht eingebürgerten Syrer in größerem Umfang zu ermöglichen, müsste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogenannte Widerrufsprüfungen einleiten. Dabei wird überprüft, ob ein bereits gewährter Schutzstatus weiterhin gültig ist – oder ob er wegen einer veränderten Lage im Herkunftsland entzogen werden kann.

Wie das BAMF gegenüber der Welt am Sonntag mitteilte, sehe man derzeit jedoch von Widerrufsprüfungen im großen Stil ab, weil die „wirtschaftliche und humanitäre Lage in Syrien weiterhin desolat“ sei. Für Widerrufsprüfungen sei erforderlich, „dass die Veränderung der Lage im Herkunftsland erheblich ist und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft stattfindet“.

Eine entsprechende Bewertung könne „erst nach Ablauf einer gewissen Zeit und nach Verstetigung der Verhältnisse“ stattfinden. „Wann die Lage vor Ort eine Ausweitung der Widerrufsprüfungen zulässt, lässt sich nicht prognostizieren“, stellte das BAMF daher klar. Aus diesem Grund würden derzeit nur „anlassbezogene“ Prüfungen im Einzelfall vorgenommen, etwa bei schweren Straftaten.

Daniel Thym, Asylrechtsprofessor an der Universität Konstanz, geht jedoch davon aus, dass die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts die Widerrufsprüfungen bereits möglich mache. Allerdings drohe eine Klagewelle, die die Verwaltungsgerichte auf Jahre überlasten könne: „Wir haben zwar eine Rechtslage, nach der an sich schon jetzt Widerrufsprüfungen für Syrer durchgeführt und Schutztitel entzogen werden müssten, aber die faktischen Kapazitäten reichen nicht aus“, sagte Thym gegenüber der Welt am Sonntag.

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Zudem befürchte die Politik womöglich, so Thym, „dass die Abschiebungen nicht ausreichend gelingen würden, falls die vielen tausend ausreisepflichtig werdenden Syrer das Angebot einer geförderten Heimkehr ausschlagen.“ Auch der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler hält Ausweisungen im großen Stil angesichts der behördlichen Kapazitäten für unrealistisch: „Niemand glaubt, dass Hunderttausende zur Rückkehr verpflichtet werden können, unser Fokus liegt auf der Unterstützung freiwilliger Rückkehr“, sagte Fiedler gegenüber der Welt am Sonntag.

ahz

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54 Kommentare

  • Kein Wunder, dass es den Krankenkassen nicht so gut geht.

    • „die wirtschaftliche Lage in Syrien…“
      Etwa doch alles Wirtschaftsflüchtlinge?

    • Wenn endlich auch in der Führungsebene die Immigrations Quote eingehalten würde.
      liefe alles viellll besser.

  • R E M I G R A T I O N Millionenfach 💙🇩🇪💙

  • Bei der Aufnahme hat es auch nicht an „behördlichen Kapazitäten“ gemangelt.
    Es ist ja wohl jedem klar, dass das alles Ausreden sind. Sie wollen die Syrer um jeden Preis in DE behalten und einbürgern.

    • Warum ausgerechnet Syrer & Co, die haben n.m.M mit uns so viel zu tun wie der Vatikan mit einem Puff.

      • Ganz schlechtes Beispiel. 😉

      • Weiß ich auch nicht.
        Wahrscheinlich ganz simpel, weil sie schon mal da sind.

  • „Wirtschaftliche und humanitäre Lage“ sind doch keine Asylgründe. Ausschließlich staatliche politische Verfolgung, Krieg oder schwere Menschenrechtsverletzungen. Und es geht dabei auch nicht nur um den Aufenthalt sondern auch um deren finanzielle Ansprüche. Touristen können schließlich auch nicht einfach staatliche Leistungen erhalten und müssen nach Hause wenn die Urlaubskasse leer ist.

    • Auch Krieg ist KEIN Asylgrund!

      • Und da ist auch keiner mehr.
        Aber sie sind trotzdem noch hier. Ebenso wie Ukrainer bei denen Krieg als Grund durchaus anerkannt wird und die über sichere Staaten kommen.
        41000 Migranten die ausreisepflichtig sind und auch keine Duldung haben sind ebenfalls noch hier und werden bezahlt-ist für mich alles Veruntreuung von Steuergeld.

      • Nicht direkt, aber wen interessiert schon noch unser GG?

        „Flucht vor Krieg ist kein direkter Asylgrund nach dem Grundgesetz (Art. 16a GG), da dieses nur politische Verfolgung umfasst. Kriegsflüchtlinge erhalten jedoch Schutz über die Genfer Flüchtlingskonvention oder oft durch subsidiären Schutz, wenn ihnen im Heimatland ernsthafter Schaden (z.B. Todesstrafe, Folter, willkürliche Gewalt) droht.“

        Dublin kann man eh vergessen. Nur Schengen ist oberwichtig. Schengen sollte mal für die Reisefreiheit der Europäer sein. Wenn man sich das heute so anschaut, wie sie uns VERARSCHT haben, …

  • Aber ich soll demnächst bis 70 arbeiten

  • Es gibt klare Ausschlussgründe, die eine Asylgewährung verhindern können:

    Notsituationen: Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen werden nicht als Asylgründe anerkannt.
    Sichere Drittstaaten: Personen, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, haben keinen Anspruch auf Asyl, auch wenn sie dort nicht zurückgeführt werden können.

    • Klima reicht schon.
      Zu kalt, zu heiß, zu nass, zu trocken, … whatever it takes!

    • Interessiert unsere Regierung(en) leider nicht.
      Das Asylrecht wurde bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt.

    • Durch den sogenannten „subsidiären Schutz“ wird das Asylrecht unterlaufen. Die sog. „Duldung“ ist für abgelehnte Asylbewerber, die aus „rechtlichen Gründen oder tatsächlichen Gründen (kein Pass) nicht abgeschoben werden, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Je nach politischer Gesinnung erfindet man halt Gründe (Syrien zwar kein Krieg mehr, aber wirtschaftliche Not und alles zerstört wie in Deutschland 1945, Wadephul) oder schafft selbst Abschiebehindernisse, wie zB ohne Pass ins Land lassen oder Abschiebung ankündigen.
      Diese gesetzwidrige Politik kostet uns Milliarden und viel Leid durch unschuldige Gewaltopfer.
      Und niemand wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Im Gegenteil: Merkel, die Urheberin all dessen, wird sogar mit Orden überhäuft. Irre, einfach nur irre.

  • Ich würde gern mal den Schutzstatus vom BAMF prüfen.

  • Wahnsinn. Ich bin schon Rentnerin, aber eine solch ideologisch zementierte Politik gegen die eigene Bevölkerung habe ich noch nie erlebt.

  • Ja, ja — die „praktischen Hürden“. Im krassen Gesensatz zur Lage der öffentlichen Kassen bestehen die offenbar nicht in der Fortsetzung der Zahlungen an diejeningen, die wissen, was die korrekten Stichwörter sind.

  • Wenn Deutschland die Leistungen anpassen würde, auf das Niveau der anderen Ländern, aus denen die Syrer wieder in ihr Land zurück gekehrt sind, würden diese auch Deutschland freiwillig verlassen. Aber bei dieser tollen Hängematte geht keiner freiwillig

  • “ Wie das BAMF gegenüber der Welt am Sonntag mitteilte, sehe man derzeit jedoch von Widerrufsprüfungen im großen Stil ab, weil die „wirtschaftliche und humanitäre Lage in Syrien weiterhin desolat sei“. Das ist sie bei uns auch !

    • „Das ist sie bei uns auch !“

      Eher FÜR uns, würd‘ ich mal sagen!
      Also für uns Deutsche, um genau zu sein!

  • Beamte, die die Gesetze nicht anwenden, brauchen wir nicht.

  • Da gibt’s nichts zu prüfen! Schutzgrund war Assad! Asaad weg –> Schutzgrund WEG = Syrer ab nach Hause! Baut euer Land Syrien wieder auf. Ab nach Hause!

  • Anscheinend will man die Rückführung der Asylbewerber so lange hinauszögern, bis sie nicht mehr umsetzbar scheint. Das nährt die Theorie, dass es nicht wirklich um Hilfe für Flüchtlinge, sondern einen Bevölkerungsaustausch in der BRD geht.

    • So wird es laufen…gegen das Wohl der eigenen Bevölkerung

  • Das BAMF zeigt den Bürgern, wie man geleitendes Recht
    ad absurdum führt.

    • *geltendes…..

  • Geschadet wird weiterhin die einheimische Bevölkerung. Und das nicht nur finanziell.

    Wenn 1 Million Syrer aus der Türkei zurückkehren nach Syrien. Und die sind nicht mit finanziellen Rückkehrhilfen ausstaffiert.
    Warum sollen dann die 1 Million Syrer in Deutschland nicht zurückkehren, schließlich werden die auf unsere Kosten auch noch mit Geld beglückt.

    Alles wöre möglich, wenn der politische Wille vorhanden wäre.

  • Ob hier die wirtschaftliche Lage desolat ist (Sozialetat, Krankenkassen usw.) ist vollkommen unerheblich – natürlich.

  • Es tut mir leid, aber so ist das Asylrecht nicht mehr haltbar. Asyl, wie es in Deutschland normiert ist und praktiziert wird, ist kein Menschenrecht, das die Beachtung der Menschenwürde gebieten würde – in seiner jetzigen Form muß es abgeschafft werden.

  • Jetzt bleibt nur noch die Frage zu klären wie viele Syrer machen Urlaub in Syrien um ihre Verwandelten zu besuchen?

  • Wir sind ja nicht umsonst Pleite. Ausreisepflichtige müssen nicht abgeschoben werden. Sie sind selbst zur Ausreise veroflichtet. Die Ausreise müssen sie an der Grenze nachweisen, indem ein Ausreisestempel in den Pass gestempelt wird. Wenn mir der Ausreiseaufforderung es nur noch Brot, Bett und Seife gibt und kein Geld, hört auch das Klagen vor Gericht auf. Ist alles so simpel!

  • Als Erstes müsste man die 300.000 Einbürgerungen zu widerrufen.

    • Bei denen wüsste ich gern wie viele tatsächlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Das war nämlich mal die Grundvoraussetzung für die Einbürgerung.
      Und Aufstocker die zwar arbeiten aber dennoch hauptsächlich vom Staat leben weil sie ein dutzend Kinder haben zähle ich da nicht dazu.
      Ich wüsste gern wie viele komplett ohne Steuergelder für sich und ihre Familien aufkommen. Aber das werde ich sicher nie erfahren.

  • Wir brauchen keine Schutzstatusprüfung für Syrer. Alle sofort nach Hause und das ohne Rückkehrprämie sonden mit einer Rechnung über die bisherigern Unkonsten.

  • Wem untersteht doch das sog. „BAMF“?
    Vielleicht demjenigen, der fortwährend von „Erfolgen“ seiner daher phantasierten „Asylwende“ schwafelt?
    Wäre auch nur ein Fünkchen Wahrheit daran, ginge eine ganze Milliarden-Industrie pleite – und der Nachschub an „Wählern“, mit denen das Ultralinke hofft, seine angestrebte Alleinherrschaft auf ewig ausdehnen zu können, verebbte.

    • Das mit dem Wählernachschub haben die britischen Grünen gerade par excellence vorgeführt, die haben „Gaza“ zum Thema gemacht und ihre Botschaften in Arabisch, Urdu, Paschtu und wie die sonst alle heißen unters Volk gebracht.

  • Failed State! (Und Nein, ich meine damit nicht Syrien!)

  • Dieser Staat ist von Grund auf verrottet. Macht seinen Job nicht. Kein Rechtsstaat mehr. Ist gar nicht mehr legitimiert Steuern zu erheben. Weil er mit dem Geld nicht angemessen umgeht.

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