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Schuldunfähigkeit

Verfahren gegen den Messerangreifer von Aschaffenburg beginnt

Am Donnerstag beginnt das Verfahren gegen den Afghanen, der im Januar in Aschaffenburg plötzlich ein Kleinkind und einen Mann mit einem Messer tötete. Bei dem Verfahren soll die Frage geklärt werden, ob der Täter schuldunfähig ist.

Der Afghane tötete den zweijährigen Yannis und den Familienvater Kai-Uwe Danz. (IMAGO/Bihlmayerfotografie)

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Am Donnerstag beginnt das Sicherungsverfahren gegen den 28-jährigen Afghanen Enamullah O., der im Januar in Aschaffenburg den zweijährigen Yannis und den 41-jährigen Kai-Uwe Danz mit einem Messer tötete. Der Afghane hatte unvermittelt mit einem Messer eine Gruppe Kindergartenkinder im Schöntal-Park angegriffen; Danz war dazwischengegangen, um die Kinder zu schützen. Er war mit seinem eigenen Kind im Park unterwegs (mehr dazu hier). Vor dem Landgericht soll neben dem Tathergang die Frage geklärt werden, ob der Täter schuldunfähig sein könnte, wie Welt berichtet. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord, Körperverletzung und Totschlag vor. Neben den beiden Getöteten wurden auch ein syrisches zweijähriges Mädchen mit dem Messer verletzt sowie ein 73-jähriger Deutscher. Sollte das Gericht entscheiden, dass Enamullah O. schuldunfähig ist, könnte er lebenslang in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Eine Haftstrafe kann bei einem Sicherungsverfahren nicht verhängt werden. 

O. soll es laut LTO gezielt auf die Kindergruppe abgesehen haben. Der Afghane reiste 2022 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Er sollte jedoch nach Bulgarien abgeschoben werden, weil das Land gemäß der Dublin-Verordnung für ihn zuständig ist. Die Abschiebung scheiterte jedoch. Bereits vor dem Angriff am 22. Januar war der 28-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Polizisten und Beleidigungen polizeibekannt. Es wurden Geldstrafen gegen ihn verhängt. 

Einem ersten psychiatrischen Gutachten zufolge besteht eine „hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“. Der Gutachter rechnet laut LTO damit, dass es zu weiteren aggressiven Taten kommen könne. 

Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage beim Landgericht Aschaffenburg angesetzt. Bereits im August 2024 soll der Afghane eine Ukrainerin in einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer verletzt und gewürgt haben. Die Polizei nahm den Vorfall auf, leitete diesen aber nicht an die Staatsanwaltschaft weiter. Gegen den betreffenden Polizisten wird wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt (mehr dazu hier).

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28 Kommentare

  • IQ unter 70 = Schuldunfähig in Deutschland. Also Vollversorgung in der Psychiatrie mit Freigang selbstverständlich.
    Unterstützungsbedarf: Personen mit einem IQ unter 70 benötigen oft lebenslange soziale und pädagogische Unterstützung.

    • Das sind eben die Fachkräfte, bzw. Ortskräfte, die wir so dringend bei uns haben müssen.

      • „Zahlt mal unsere Rente.“

        16
    • Jetzt wird mir so einiges bewusst.

      -12
      • Wie soll das gehen ?

        6
      • @Atlas: Sie sollten schon auch B sagen.

        2
      • Und was genau?

        2
    • 70 soll übrigens Syrischer Durchschnitts-IQ sein.
      Toll, oder?

      Außerdem nun jahrelang gelernt: Islam macht psychisch krank.
      Was könnte man daraus praktisch schlussfolgern…?

      …genau: ein AfD-Verbot natürlich!

    • wenn sie Cousine mit dem Cousin..

  • das Grundproblem ist nicht, ob der fähig oder unfähig ist, das Grundproblem ist, DASS ER ÜBERHAUPT IM LAND WAR.
    Die DAFÜR Verantwortlichen Personen gehören nämlich ZUERST auf die Anklagebank.

    • Als Mittäter auf die Selbe.
      Wer so eine „Waffe“ illegal nach DE holt, muss wegen Vorbereitung und Planung einer schweren Gewalttat verurteilt werden.

    • Wie weit in die Vergangenheit soll Mann zurückschauen um einen Verantwortlichen zu suchen.
      Das miese Spiel der USA nach dem 11/9?
      Die Unterstützung der Taliban gegen die Sowjetunion?
      Der von der USA unterstützte Sturz einen Demokratischen Republik 1968/1969?
      Die drei Anglo-Afganischen Kriege?
      Oder vielleicht schon Alexander der Große?
      Diese schreckliche Tat hat alleine der Täter begangen.

      • @ Müdermann Sie schreiben Blödsinn. Der Verbrecher kam ja nicht zu uns, weil die Russen oder Deutschen oder Alexander in Afghanistan hausten. Sondern weil er von Merkel-Grokos und Gutmenschen zu uns gelockt wurde.

        7
      • es reicht völlig , bis ins Jahr 2022 zu gehen, als der Täter hier einfach so angewackelt kam, REINGELASSEN wurde und trotz ABGELEHNTEM!!! Asylantrag NICHT ABGESCHOBEN wurde.
        und bereits VOR der Tat durch GEWALTTATEN Polizeibekannt war.

        dafür sind ENTSCHEIDER verantwortlich zu machen .

        ja toll natürlich Freigabe…zum k…en

        0
  • Was soll bei dieser deutschen Justiz schon groß passieren? Wundert mich das überhaupt ein Verfahren initiiert wurde.

  • Alles Geldverschwendung….raus kommt…der Mann geht in die Klapse und das wars…😡😡😡😡

    • Und dort trifft er auf einen syrischen Psychiater, der ihm erzählt, dass Alkohol hilft.

  • Ein Leben lang Modellautos bauen. Tolle Strafe.

  • Solche Leute zahlen also unsere Renten?

  • Der Täter reiste Ende 2022 nach Deutschland ein.
    Er war bereits vor dem Messerangriff polizeilich auffällig. In nicht mal zwei Jahren ermittelte die Polizei wegen mehr als 20 verschiedener Vorwürfe gegen ihn. Unter anderem: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Angriffe auf Einsatzkräfte. Zwei Mal wurde er zu Geldstrafen verurteilt, fünf Verfahren wurden eingestellt.
    Weil er eine Geldstrafe nicht zahlte, sollte er ersatzweise ins Gefängnis.
    Andere Verfahren waren bis Januar noch nicht abgeschlossen.
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfuhr all das erst nach dem Messerangriff.
    Im Dezember 2024 hatte der Beschuldigte den Behörden mitgeteilt, dass er freiwillig ausreisen wolle. Das BAMF forderte ihn auf, sich beim afghanischen Generalkonsulat die nötigen Papiere zu besorgen, so Herrmann im Januar.
    Ausgereist ist der Afghane dann aber nicht.
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozessbeginn-in-aschaffenburg-messerangreifer-vor-gericht,Uzg8oNq
    – Wer versagt hier

  • Natürlich haben die meisten von denen einen an der Waffel, es macht sie aber nicht ungefährlicher.
    Ergo, wenn wir das nicht sanktionieren können, müssen wir zum Schutz der Bevölkerung die Grenzen endlich schliessen!

  • ..und beim Michel bricht die Polizei Morgens um 6 wegen Schwachkopf in die Whg ein

  • Bis heute wird mir schlecht wenn ich daran denke, dass ein zweijähriges Kind einfach abgeschlachtet wurde. Und derjenige, der versuchte einzuschreiten und zu helfen. Vor den Augen von anderen kleinen Kindern…

    Und dann gibt es Politiker, die nach der Tat fröhlich in die Kamera lächeln um gegen die „Gefahr von rechts“ zu demonstrieren…

    Soviel kann ich nicht essen, wie ich kotzen mag…

  • Ich kann diese ganzen Berichte über das Befinden der brutalen Best…, Gestalten nicht mehr hören und lesen.
    Wer überhaupt ein Messer, Machete, oder anderes „Werkzeug“ mit sich führt und die Absicht hat, jemanden zu verletzen und zu töten ist für mich ein Mörder! Egal wie sein seelisches Befinden ist.
    Mich interessiert, was mit den Opfern passiert und was das für Menschen sind. Die bekommen ja absichtlich keine Bilder, damit man sie schnell vergisst.

  • Links-Grünes Gedankengut in Deutschland, EU und in der Justiz gefährdet und tötet Menschenleben!

  • Mein Kommentar wurde gelöscht…

    • Vielleicht anders formulieren?

  • Todesstrafe.

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