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76 Kommentare

  • Was bringen solche Gespräche wenn Merz die AfD mitverhindert?

    • Merz muss schnellsten abgesetzt werden!

    • Ihr Name zeigt nur Ihre hässliche Seite.

      -13
  • Was nutzt die Verfassung bei parteiischen Verfassungsrichtern?

    • So ist das: Jede Rechtsordnung ist nur so gut, wie die Rechtsanwender objektiv, neutral , fachkundig und charakterlich gefestigt sind.

    • Welche Verfassung ist denn hier gemeint???
      Die Verfassung der ehemaligen DDR, denn das GG ist keine Verfassung. Daran hält sich so wieso kein etablierter deutscher Politiker mehr und selbst auch das Verfassungsgericht nicht!
      1. Wir hätten schon vor 30 Jahren eine eigene Verfassung wählen müssen. Steht so im GG!

      • #T. Hechinger

        Nein ! Das GG ist KEINE „Verfassung“, sondern ein – vorläufiger/provisorischer – Rechtsrahmen zur Regelung des Gemeinwesens. Das ergibt sich direkt aus dem GG selbst.

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      • Art. 146 GG
        „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

        Nein, wir haben keine Verfassung, weil die Verfassung „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung [zu beschließen]“ ist. Entsprechend kann eine solche Verfassung nicht durch irgendjemand anderen als „dem deutschen Volke in freier Entscheidung“ verändert werden. Der Bundestag kann die Verfassung somit nicht ändern, der Bundestag kann nur das Grundgesetz ändern.

        Somit haben wir – weil der Bundestag permanent das Grundgesetz ändern kann – ein einer Verfassung gleichgestelltes Grundgesetz, aber keine Verfassung.
        😉

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      • Das ist falsch. Selbstverständlich ist das Grundgesetz eine Verfassung. Unsere Verfassung hat nun mal den Namen „Grundgesetz“. Und wenn kein Artikel geändert würde und man dem Ganzen den Namen „Generalregel“ geben würde, dann würde unsere Verfassung eben so genannt werden. Beim Begriff „Verfassung“ geht es um den Inhalt, nicht um den Namen derselben.

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      • #T. Hechinger

        Genau: Gerade dieser INHALT des GG stellt klar, dass es KEINE Verfassung ist !

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      • #Eugen Karl

        Worüber der „Verfassungsschutz“ WACHT, wissen wir inzwischen ja auch…
        Die „Verfassung“ kann es jedenfalls NICHT sein.

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      • Der ewige Streit um Worte! Über das GG wacht aber nicht das BundesGGgericht, sondern das BundesVERFASSUNGSgericht. Es ist letztlich völlig wurscht; denn jenseits des GG gibt es nichts Grundlegenderes.

        -13
  • Das Problem ist, daß diese Verfassungsbrüche nicht sanktioniert werden. Der Ausschuß, der den AfD-Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen hat, wird vielleicht von einem Gericht zurückgepfiffen. Und das war’s. Würde jeder, der für den Ausschluß gestimmt hat, eine Geldstrafe von 5000 € für den Verfassungsbruch zahlen müssen und das Geld dem verhinderten Kandidaten als Entschädigung zugesprochen werden, würden sich die Gremienmitglieder es sich das nächste Mal genau überlegen, was für Entscheidungen sie treffen.

    • Im Grunde ist dieser Fall in § 107 StGB (Strafbare Wahlverhinderung) „geregelt“. Dort wird allerdings „Gewalt“ oder die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ vorausgesetzt.

      Stellt sich die Frage: Was genau bedeutet „Gewalt“ in diesem konkreten Zusammenhang ?

      Ist nicht auch die – rechts- und machtmissbräuchliche – Entscheidung gegen Recht und Gesetz, namentlich gegen das GG und dessen Werteordnung, ein Fall von „Gewalt“ in diesem Sinne ?

  • Die Schäbigkeit der Altparteien kennt keine Grenzen mehr!

    • Mit ihnen werden bald die Strassen gefegt werden!
      Der ganze alte Parteienklüngel muss weg und anschließen muss der Beamtenapparat mit dem Kärcher gereinigt werden!

      • Wann jemals in der Geschichte hat so etwas in Deutschland jemals tatsächlich stattgefunden ?

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    • Ich glaube an die seherischen Vorhersagen von Alois Irlmaier.

    • Dafür gibt es schon einen Vorbildstaat: Brasilien.

      Es ist quasi ein“kleines Verbot“ der AfD was darauf hinausläuft die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte.

  • 2032: „Der Krug ging so lange zum Brunnen, bis er dann 2025 brach“
    – Das Sprichwort „Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“ bedeutet, dass wiederholtes riskantes Verhalten oder das ständige Überschreiten von Grenzen irgendwann negative Konsequenzen haben wird.
    Auch wenn man eine riskante Handlung immer wieder erfolgreich durchführt, wird es irgendwann einen Punkt geben, an dem es schiefgeht.

  • Interessant wäre der strafrechtliche Aspekt.

  • Der Verfassungsschutz muss sich fragen, ob er aktuell eigentlich die richtige Partei beobachtet…

    • Das linke Auge ist blind, deshalb können die nur noch „rechts“ gucken…;-)

  • So plump war nicht mal die DDR.

    • „Es muss halt demokratisch aussehen…“…;-)

  • Mir ist nicht klar, wie das jetzt rechtlich aussieht.
    Muss die Bürgermeisterwahl nicht bis zu einer juristischen Klärung aufgeschoben werden?
    Wenn Nein, wird dann hinterher die Wahl angefochten?

    Falls zweimal Nein könnte man den Wahlberechtigten in Ludwigshafen nur raten, die Wahlen zu boykottieren.

  • Einfach den Namen Joachim Paul von Hand auf den Wahlzettel schreiben.
    Dadurch wird der zwar ungültig, aber immer noch besser, als gar nicht wählen und dadurch das Parteienkarteĺl stärken.

  • Gemäß Art. 21 GG hat über die Verfassungswidrigkeit das BVerfG zu entscheiden, sonst niemand! Da dies noch nicht geschehen ist und hoffentlich auch nicht geschehen wird, sollten wir noch in einem demokratisch-verlässlichen Staat Zuhause sein, gelten für die AfD alle gleichen Rechte wie für alle anderen Parteien. Ein Ausschluss zeigt lediglich die Verzweiflung der „Etablierten“, was aber zu keiner Aushebelung/Ignoranz des GG berechtigt. Es ist immer wieder ein Lackmustest hinsichtlich des inneren und politischen Zustandes des Landes, welcher aber nicht unendlich funktionieren dürfte, sollte der Glaube an Demokratie und Rechtsstaat nicht restlos über Bord.

  • Da entpuppen sich die wahren Antidemokraten mit “ ihrer “ Demokratie.
    Ganz Gerhard Polt: Mir brauchen keine Opposition, weil mir sind ja schon demokratisch.

    • Unsere Demokratie heißt übersetzt: Die neue STASI SED Bande!
      Merkel hat sie installiert und nun wird sie vom Lügner und Betrüger Merz umgesetzt!

      • Wahrheit pure Wahrheit

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  • Im Kommunalwahlgesetz RP ist eine solche „Gesinnungs“-prüfung durch den Wahlausschuss nicht vorgesehen. Das ist sowas von rechtswidrig und gleichzeitig verfassungswidrig – man glaubt es nicht.

  • Und um 15:15 Uhr am 6.8.25 hat YouTube das Video zensiert … dabei steht im Art. 5 Satz 1: „[…] Eine Zensur findet nicht statt.“. Und das gilt auch für Monopolisten wie Google.

  • Gerade diese SPD behauptet ständig daß die AfD verfassungsfeindlich ist.
    Wie man wieder sieht ist gerade die SPD extrem verfassungsfeindlich!
    Ob der „Michel“ das endlich mal merkt? Ich habe da beträchtliche Zweifel!

  • Auch wenn ich persönlich mit der AfD nicht mehr zu tun haben wollte – ich war Unterstützer lange genug – bin ich gegen die Ausgrenzung der Wähler.
    Ich bin überhaupt gegen das Verbot einer Partei, egal um wen es sich handelt.
    Denn verbieten eine politische Alternative bedeutet nichts anderes als die Einführung einer Diktatur, wo alle das Gleiche wollen.
    Ich bin aus der Partei ausgetreten und zum Nichtwähler geworden, weil die Partei den Völkermord in Gaza leugnet, und das hat mir in der Tat Angst gemacht.
    Es gab interne Abmachungen nur über die Geisel zu reden.
    Na ja, ohne mich.
    Jetzt bin ich froh und stolz auf meine Entscheidung.

  • erinnert an weimarer republik.

  • Kennt der Herr Professor die einschlägige Gemeindeordnung in RPf?
    Kennt er den Unterschied von passivem und aktivem Wahlrecht? Weiß er, dass bei OBM-Wahlen nicht Parteien sondern Kandidaten antreten? Kennt er die Aufgabe des Wahlausschusses nicht?
    § 53 III GemO RPf ist nicht verfassungswidrig.

  • Mit Verlaub, anscheinend haben weder der Herr Verfassungsrechtler noch die Kommentatoren erkannt, was die eigentliche Krux ist. Nach dem „Wahlbewerberzulassungsgesetz“ hat der „Wahlbewerberprügungsausschuß“ unter anderem zu prüfen, ob ein Wahlbewerber die Gewähr bietet, für die FDGO einzutreten. Wenn das Gremium zu der Auffassung kommt, der Bewerber erfüllt diese Erfordernis nicht, dann darf er ihn nicht zulassen. So einfach ist es tatsächlich oder anders gesagt, in dieser Hinsicht ist das „Zulassungsgesetz“ hirnrissig und wohl auch selbst verfassungswidrig.

  • Es wird nicht lange dauern, bis Beamte des auswärtigen Amts und systemnahe Journalisten an Wahlen in irgend einem Ausland herumkritisieren, die seien nicht fair und nicht nach Maßstäben der Demokratie verlaufen. Dann darf man das nicht so verbittert ernst nehmen. Demokratie hier und Demokratie im Ausland sind nicht passgenau das Gleiche.

    • Das tun die doch längst !

  • Mal wieder die halbe Wahrheit von Apollo News! 🙄

    Klar ist es problematisch, wenn Wahlausschüsse Kandidaten ausschließen – aber hier wird bewusst verschwiegen, WARUM Joachim Paul nicht zugelassen wurde!

    Die Realität: Paul hat nachweislich enge Kontakte zu Martin Sellner (Identitäre), ist bei Compact TV aufgetreten (vom VS als rechtsextrem eingestuft), organisierte den „Stolzmonat“ und soll für eine NPD-nahe Zeitschrift geschrieben haben. Sogar die eigene AfD verhängte eine Ämtersperre gegen ihn!

    Der Wahlausschuss hat nach § 53 III Gemeindeordnung RLP völlig rechtmäßig geprüft, ob Paul „die Gewähr für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ bietet.

    Spoiler: Tut er nicht!

    Apollo macht aus einem begründeten Einzelfall wieder eine „Demokratie-in-Gefahr“-Story. Wenn man die Fakten weglässt, kann man jeden Ausschluss als „Skandal“ verkaufen.

    Manchmal gibt es eben gute Gründe – auch wenn das nicht ins Apollo-Narrativ passt! 🤷♂️

    -10
    • Nicht soviel ARD und ZDF schauen. Sonst glaubt man jeden Stuss, den die verbreiten.

      • Du glaubst also den „Stuss“ den Apollo News dir so vorkaut? Und Trumps Truth Social oder Fox News sind für dich glaubwürdig? Nur keine Zwangsgebühren für die 4. Säule der Demokratie

        0
  • Beste Wahlwerbung für Herrn Paul.

  • Machtmissbrauch ? Mein Reden !

    Aus meiner Sicht handelt es sich dabei überdies um strafbares Verhalten, ein Fall für den Staatsanwalt mithin. Solche Umtriebe der Kartellparteien dürfen auf keinen Fall und unter keinen Umständen hingenommen werden. Das ist Demokratie-Sabotage der schlimmsten Art. Das kommt einem PUTSCH auf kommunaler Ebene gleich. Eine Art MACHTERGREIFUNG gegen den Volkswillen.
    In Nordkorea könnte es kaum schlimmer zugehen.

  • Apollo bitte mal Beitrag zur Katastrophe Ludwigshafen. Die SPD Ob wollte schon aus der SPD austreten, weil von SPD rlp Mp Dreyer mit Migrationsproblemen alleine gelassen. LU als failed City.

  • Mit eurer Demokratie bin ich fertig. Die könnt ihr euch an den Hut stecken, denn den politische Gegner auszugrenzen ist Diktatur und nichts Anderes.

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