Es ist nun ziemlich genau zwei Jahre her, dass ein Klima-„Aktivist“ im Juni 2021 mit einem Ultraleichtflugzeug in die Allianz Arena flog und mitsamt seiner Maschine in die Menge stürzte. Diese gefährliche „Protestaktion“ sorgte für Verletzungen bei zwei Menschen auf den Zuschauerrängen – einem französischen Tontechniker und einem ukrainischen Dopingkontrolleur der UEFA. Grund für den Absturz war, dass sich der Schirm in einem Stahlseil verfing. Der 40-Jährige Greenpeace-„Aktivist“ hatte mit der Aktion auf die (seiner Ansicht nach) klimaschädliche Unternehmenspoltik des EM-Sponsors Volkswagen aufmerksam machen wollen.
Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht München verantworten. Zu Beginn diesen Jahres hieß es noch in der Presse, dass ihm eine Haftstrafe drohe – doch er kam glimpflich mit einer Geldstrafe davon. Zu 120 Tagessätzen wurde er am Dienstag verurteilt, das ergibt in seinem Fall eine Summe von 7.200 Euro. Das Strafmaß wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung stützte sich, so die Richterin, Verena Kikut, insbesondere auf die Gefahr, die für die etwa 14.500 Zuschauer in der vollbesetzten Allianz Arena bestanden hat.
Alle Beteiligten wussten, welches Risiko sie eingehen
Nun lässt sich schwer unterstellen, dass es das Ziel der Aktion war, Menschen zu verletzten oder gar zu töten. Der Pilot selbst steuerte bei seinem Absturz gegen, um nicht direkt in die Menge zu stürzen (sicher auch aus Eigenschutz), sein Partner informierte zudem nach dem Start die Polizei. Trotzdem sind diese Maßnahmen bestenfalls halbherzig gewesen. Und beweisen auch: Allen Beteiligten war klar, was sie für ein Risiko eingehen.
Denn es steht doch eins fest: Diese Aktion hätte tödlich ausgehen können. Nachdem der Schirm sich in einem Drahtseil verfing, hing es nur noch vom Zufall ab, ob der Pilot sein Gerät überhaupt noch unter Kontrolle bringen könnte. Das dürfte zu erwarten gewesen sein, immerhin gibt es in Stadien viele solche Seile und Vorrichtungen. Hätte er das ganze nicht noch einigermaßen abfedern können, dann hätte das definitiv auch Todesfälle verursachen können – eben die Folge, die ein Flugzeugabsturz in eine große Menschenmenge haben kann.
Tote und eine Massenpanik waren nicht unwahrscheinlich
Eine Maschine, die in hoher Geschwindigkeit zu Boden fällt, ein Motor und schnelldrehende Propeller – krach, boom, beng. Nicht zuvergessen die Massenpanik, die ausgelöst wird, wenn der Freund, der vorhin noch Bratwurst mampfend über das Spiel geschimpft hat, nun plötzlich den Kopf von einem Flieger abgesäbelt bekommen hat. Plötzlich bricht ein Feuer aus und man weiß nicht, wo der Sohn ist, der eben zum Eisstand gelaufen ist. Eine junge Frau kommt von der Toilette zurück und findet ihren Freund zu Tode zerquetscht vor. Von der anderen Seite des Stadions sieht man nur, wie ein kleines Flugzeug steil vom Himmel herab direkt in die Menschenmenge fliegt.
Nein, all das, was hätte passieren können, wäre das ganze nur minimal anders verlaufen, will man sich nicht ausmalen. Die Staatsanwaltschaft hat, mit diesem Fall konfrontiert, trotzdem nur 150 Tagessätze gefordert. Es kam scheinbar niemandem in den Sinn, dass jemand, der um Haaresbreite eine Tragödie verursacht hätte, sich nicht einfach billig frei kaufen sollte. Die Frage hätte zumindest im Raum stehen müssen: Wo ziehen wir die Grenze zwischen Aktivismus und Terrorismus? Hätte das Fluggerät ein bisschen größer sein müssen? Hätte der Gehilfe die Polizei erst fünf Minuten später anrufen sollen? Hätte der Pilot nicht gegensteuern dürfen? Ab wann fängt ein Flugzeug, das in eine Menschenmenge gecrasht wurde, an, ein Terroranschlag zu sein? Und wollen wir wirklich mit Tagesansätzen um uns schmeißen, bis wir diese Antwort bekommen?