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Legalisierung

450 Kilogramm Marihuana geschmuggelt – Freispruch dank Ampel-Gesetz

Trotz belastender Chatverläufe musste das Landgericht Mannheim einen 36-Jährigen laufen lassen, der im Jahr 2020 insgesamt 450 Kilogramm Marihuana geschmuggelt haben soll. Grund ist die Cannabis-Gesetzesänderung.

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Ein Mann soll im Jahr 2020 insgesamt 450 Kilogramm Cannabis im Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro von Spanien über Frankreich nach Mannheim geschmuggelt haben, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor. Das Landgericht Mannheim hat ihn nun am Freitag laufen lassen – von der Unschuld des 36-Jährigen ist es aber nicht überzeugt. Hätte der Mann eine andere Droge geschmuggelt, wäre das Urteil vielleicht anders gekommen, so der Vorsitzende Richter. 

Den Freispruch hat der Angeklagte der Cannabis-Legalisierung zu verdanken. Denn aufgespürt und überführt haben ihn Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software EncroChat. Dabei handelte es sich um einen Kommunikationsanbieter, der neben abhörsicheren Kyrptohandys auch einen Anbieter für Ende-zu-Ende verschlüsselten OTR-Nachrichtensofortversand vertrieb. Der Anbieter wurde wegen seiner Beliebtheit bei Kriminellen durch Europol infiltriert und Spyware auf den Endgeräten installiert, woraufhin der Anbieter seinen Betrieb einstellte. 

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Die Staatsanwaltschaft sah die Chatverläufe in der Hauptverhandlung als Hauptbeweismittel an. Darin lässt sich detailliert nachlesen, wie die Lieferung der Drogen mittels Lastwagen vonstatten lief. Doch die Verwertung von verschlüsselter Chats vor Gericht ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die haben sich mit dem Cannabisgesetz verschoben. Marihuana gilt nicht mehr als Betäubungsmittel und somit sind andere Gesetze anzuwenden, als zur Zeit der Ermittlungen. 

Diese neuen Voraussetzungen erfüllte der Einsatz der Ermittler nicht. Die Staatsanwaltschaft kann sich damit auf ihr Hauptbeweismittel nicht mehr berufen. Mangels Beweisen war das Gericht damit gezwungen, den Verdächtigen freizusprechen – so sahen es jedenfalls die Richter. Ob sie die neuen Gesetze richtig interpretiert haben, wird der BGH überprüfen müssen, denn wie eine Sprecherin gegenüber der Presse erklärte, wird die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. Nach jetzigem Stand steht dem Angeklagten eine finanzielle Entschädigung für die verbrachte U-Haft zu und er ist auf freiem Fuß. 

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