Legalisierung
450 Kilogramm Marihuana geschmuggelt – Freispruch dank Ampel-Gesetz
Trotz belastender Chatverläufe musste das Landgericht Mannheim einen 36-Jährigen laufen lassen, der im Jahr 2020 insgesamt 450 Kilogramm Marihuana geschmuggelt haben soll. Grund ist die Cannabis-Gesetzesänderung.
Von
Ein Mann soll im Jahr 2020 insgesamt 450 Kilogramm Cannabis im Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro von Spanien über Frankreich nach Mannheim geschmuggelt haben, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor. Das Landgericht Mannheim hat ihn nun am Freitag laufen lassen – von der Unschuld des 36-Jährigen ist es aber nicht überzeugt. Hätte der Mann eine andere Droge geschmuggelt, wäre das Urteil vielleicht anders gekommen, so der Vorsitzende Richter.
Den Freispruch hat der Angeklagte der Cannabis-Legalisierung zu verdanken. Denn aufgespürt und überführt haben ihn Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software EncroChat. Dabei handelte es sich um einen Kommunikationsanbieter, der neben abhörsicheren Kyrptohandys auch einen Anbieter für Ende-zu-Ende verschlüsselten OTR-Nachrichtensofortversand vertrieb. Der Anbieter wurde wegen seiner Beliebtheit bei Kriminellen durch Europol infiltriert und Spyware auf den Endgeräten installiert, woraufhin der Anbieter seinen Betrieb einstellte.
Die Staatsanwaltschaft sah die Chatverläufe in der Hauptverhandlung als Hauptbeweismittel an. Darin lässt sich detailliert nachlesen, wie die Lieferung der Drogen mittels Lastwagen vonstatten lief. Doch die Verwertung von verschlüsselter Chats vor Gericht ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die haben sich mit dem Cannabisgesetz verschoben. Marihuana gilt nicht mehr als Betäubungsmittel und somit sind andere Gesetze anzuwenden, als zur Zeit der Ermittlungen.
Diese neuen Voraussetzungen erfüllte der Einsatz der Ermittler nicht. Die Staatsanwaltschaft kann sich damit auf ihr Hauptbeweismittel nicht mehr berufen. Mangels Beweisen war das Gericht damit gezwungen, den Verdächtigen freizusprechen – so sahen es jedenfalls die Richter. Ob sie die neuen Gesetze richtig interpretiert haben, wird der BGH überprüfen müssen, denn wie eine Sprecherin gegenüber der Presse erklärte, wird die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. Nach jetzigem Stand steht dem Angeklagten eine finanzielle Entschädigung für die verbrachte U-Haft zu und er ist auf freiem Fuß.
Verstehe das nicht, damals galten andere Gesetze, also ist er dementsprechend zu verurteilen. Irrenhaus. Aber wehe du zahlst dein Parkknöllchen nicht. Dann bist du dran und wirst gnadenlos verfolgt.
Deutschland ist eben kein Rechtsstaat mehr, auch wenn unsere Superdemokraten aka Bundespräsident und Co. das gebetsmühlenartig immer wieder aufs Neue behaupten. Es ist anscheinend die Hauptbeschäftigung von Politik und ausführenden Organen geworden, sich bei jeder Gelegenheit lächerlich zu machen. Wie tief kann dieses Land noch sinken?
Wann werden die Corona-Strafen endlich alle zurückgezahlt??? Das CanG liefert die argumentatorische Grundlage für genau diese dringend gebotene Amnestie. Niemand kann sagen, dass ein Kiffer harmloser ist als ein Maskenverweigerer!!!!!
Heute ist es Marihuana, morgen sind Pädophile im Freispruch weil sie ihre Zuordnung ändern! Der Betrug durch die Linken und durch die FDP kommt nur solchen zuständen zugute!
Werden wir von Süchtigen regiert ?
Anders lässt sich für mich die Legalisierung von Marihuana nicht erklären.
Die Bundestagsabgeordneten, die für die Legalisierung gestimmt haben, sind für mich selber Kiffer und haben sich sozusagen nun selber straffrei gestellt.
ein „verbrechen“ ohne opfer, sei’s drum. da kann sich die polizei vielleicht mal um wirklich wichtiges kümmern…
Freigabe Cannabis, Selbstbestimmungsgesetz, Migration., Heizungsverbot, Energiepolitik……..Die Grüne Sekte zerstört alles geschaffte in unserer Gesellschaft.
Meines Wissens haben Gesetze KEINE RÜCKWIRKUNG sie gelten erst ab dem Inkrafttreten für die Zukunft. Soweit ich weiß steht das auch im GG (Art. 103) Wenn sich der Angeklagte zur Zeit der Gültigkeit strafbar gemacht hat, sollte er auch danach verurteilt werden, weil verjährt sein kann es noch nicht.
Tja, wenn wie bei „1984“ alles zum Gegenteil von dem wird, was eigentlich sein sollte, komme ich nur zu einem Schluß:
„Wo Recht zu Unrecht führt, wird Widerstand zur Pflicht!“
Ich werde jedenfalls mit dabei sein. Sagt nur wann und wo!
Entscheidend ist der Zeitpunkt wann die Straftat begangen wurde Dies war 2020 – also einem Zeitpunkt wo Marihuanaschmuggel noch DEFINITIV eine Straftat war Allein deshalb ist diese Verfahrenseinstellung m.E. schon Rechtsbeugung
In Kombination dieses Fakts UND der zwischenzeitlichen Teillegalisierung von Marihuana/Canabis bekomme ich diese Eindrücke:
. die Urteils-Veranwortlichen am LG Mannheim nahmen wohl selbst gewaltig etwas von DEM Stoff über den geurteilt wurde und wollten sich unter dessen Einwirkung wohl weitere Arbeit ersparen als sich vielmehr dem Trip hingeben
. die Canabislegalisierung dient nur einem EINZIGEN Zweck: Bekiffte lassen sich leichter manipulieren abkassieren und hinterfragen nichts für die Politik Unbequeme
Übertrieben gesagt ist es wohl nur noch eine Zeitfrage wann Mord und Totschlag legalisiert werden um sich die juristische Bearbeitung von Kriminalität im allgemeinen zu ersparen
Dass die Ampel längst davon wusste, und nun genau just nach „Inkraftsetzung dieser neuen Satansparagraphen“ den Freispruch eines wohl ihrer „Zulieferer“ erwirkte, spricht eindeutig für die Annahme, dass diese „Regierung“ nun an einem Punkt angelangt ist, an welchem der sie königlich finanzierenden aber extrem gebeutelte Souverän den letzten Funken an Anstand und Glauben verloren haben muss.
Die Resignation im Volk, ist nun wohl soweit gekommen, dass nicht einmal mehr Massendemonstrationen gegen diese Bande, durchgeführt werden.
Man muss und kann beginnen, sich von diesem hilflosen Land abzuwenden.
Das ist leider so, daß immer nach aktueller Gesetzeslage geurteilt wird. Ich bin beim Bauen dabei schon auf die Nase gefallen, weil während Corona die Verfahrensdauer so lang war, daß bei Klageeinreichung eine andere Rechtslage galt, als bei Urteilsverkündung gegolten hätte, weshalb ich die Klage zurücknehmen mußte.
Das Cannabisgesetz ist sowieso Mist.
Bei aller Ablehnung des Kiffens, werden gerade Millionen Bundesbürger entkriminalisiert. Ich finde man sollte auch nich immer über Marihuana reden, sondern über die Handindustrie und warum der Hanf durch Grusel und Falschaussagen verteufelt wurde. Mit Hanf ließe sich eine ordentliche Industrie aufbauen, welche zu einer Autarkie des Landes beitragen kann. Von Dämmung bis abbaubaren Plastik. Es geht nicht nur ums Kiffen, sondern das die Grenzwerte für Nutzhanf besser geregelt werden. Und wenn wir der CO2 Geschichte folgen, dann haben oft Hanf als Zwischenfrucht auch noch dies zu speichern, davon lese ich auch in Alternativen sehr wenig.
Es ist wirklich erstaunlich, was die Leute hier alles zum Besten über Cannabis geben, wo sie offenbar selber keinerlei Erfahrungen damit haben. Alles anscheinend nur wiedergekäutes Gelesenes und Gehörtes.
,„Cannabis macht zum Mörder“, hieß es noch vor ein paar Jahrzehnten. „Masturbation ist schädlich fürs Gehirn“, propagierten lange Zeit sogenannte Mediziner.
Erwiesenermaßen alles 100% Bullshit.
Fazit: Der Homo Sapiens ist anscheinend ein eher seltenes Modell. Der größte Teil der Gesellschaft gehört wohl mehr zum „Homo Beklopptus“, gescheit genug zum Lesen und Nachplappern aber zu dumm zum Denken.
Guten Nacht, Ihr „Experten“!
Das muss ja eine TÜTE gewesen sein ,wenn das jetzt noch bei allen Urteilen ,Rückwirkend kommt ( Freispruch + Entschädigung ) na dann Holiday und Eis.