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München

11 Monate Bewährung für Vergewaltigung – berufliche Perspektive des Täters sollte nicht beeinträchtigt werden

Ein 28-jähriger Feuerwehrmann erhielt elf Monate auf Bewährung für die Vergewaltigung einer Freundin. Das Gericht urteilte milde, um seine berufliche Zukunft zu schützen – trotz des Traumas, das die Tat beim Opfer hinterließ.

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Ein 28-jähriger Feuerwehrmann aus dem Münchner Umland ist wegen der Vergewaltigung einer Freundin vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Trotz der Schwere der Tat zeigte das Gericht Milde, um die beruflichen Perspektiven des Täters zu schützen.

Der Täter, Thomas B., hatte Jennifer L. – beide kannten sich seit Jahren und teilten einen Freundeskreis – Anfang 2022 nach einer Geburtstagsfeier in ihre Wohnung begleitet. Er war an diesem Abend stark alkoholisiert, wie er selbst angab. Er trank „so fünf Bier“ und mehrere doppelte Ramazzotti an dem Abend. Nach einer emotionalen Unterhaltung über seine private Situation schlief Jennifer L. auf der Couch ein.

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Was dann geschah, wurde für die 29-Jährige zu einem traumatischen Erlebnis. Sie erwachte, als ihre Hose heruntergezogen war und Thomas B. sie im Intimbereich berührte. Sie flüchtete ins Bad und forderte ihn anschließend auf, die Wohnung zu verlassen. „Er lag auf der Couch und hatte unten rum nichts an“, schilderte sie in ihrer Videoaussage.

Die Tat hatte gravierende Folgen für Jennifer L. Eine posttraumatische Belastungsstörung, Schlafstörungen und die Vermeidung körperlicher Nähe belasteten sie monatelang. Sie benötigte Therapie, die sich zusätzlich negativ auf ihre berufliche Situation auswirkte. Sie sei für ihr Leben gezeichnet, erklärte die Richterin. 

Thomas B. behauptete, sich aufgrund seines Alkoholkonsums an die Tat nicht erinnern zu können, gestand sie jedoch ein: „Ich weiß, dass sie mich nicht zu Unrecht belasten würde.“ Eine Rechtsmedizinerin bestätigte, dass seine Erinnerungslücken plausibel seien, wies jedoch darauf hin, dass sein Handeln in der Tatnacht „zielgerichtet und sinnhaft“ gewesen sei.

Im Prozess bot man dem Opfer eine Entschädigungszahlung von 6000 Euro an, die angenommen wurde. Das Gericht bewertete dies strafmildernd.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Renate Partin entschied sich für eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Urteilsbegründung spielte die berufliche Situation des Täters eine entscheidende Rolle. Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hätte dazu geführt, dass Thomas B. seinen Beamtenstatus verliert. „Das wäre eine sehr große Härte“, so die Richterin. Zudem bewertete das Gericht die „Unreife“ des Täters zum Tatzeitpunkt strafmildernd. Thomas B. war 25 Jahre alt, als die Tat geschah. Auch zwei Schöffen stimmten der Bewertung zu.

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