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München

11 Monate Bewährung für Vergewaltigung – berufliche Perspektive des Täters sollte nicht beeinträchtigt werden

Ein 28-jähriger Feuerwehrmann erhielt elf Monate auf Bewährung für die Vergewaltigung einer Freundin. Das Gericht urteilte milde, um seine berufliche Zukunft zu schützen – trotz des Traumas, das die Tat beim Opfer hinterließ.

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Ein 28-jähriger Feuerwehrmann aus dem Münchner Umland ist wegen der Vergewaltigung einer Freundin vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Trotz der Schwere der Tat zeigte das Gericht Milde, um die beruflichen Perspektiven des Täters zu schützen.

Der Täter, Thomas B., hatte Jennifer L. – beide kannten sich seit Jahren und teilten einen Freundeskreis – Anfang 2022 nach einer Geburtstagsfeier in ihre Wohnung begleitet. Er war an diesem Abend stark alkoholisiert, wie er selbst angab. Er trank „so fünf Bier“ und mehrere doppelte Ramazzotti an dem Abend. Nach einer emotionalen Unterhaltung über seine private Situation schlief Jennifer L. auf der Couch ein.

Was dann geschah, wurde für die 29-Jährige zu einem traumatischen Erlebnis. Sie erwachte, als ihre Hose heruntergezogen war und Thomas B. sie im Intimbereich berührte. Sie flüchtete ins Bad und forderte ihn anschließend auf, die Wohnung zu verlassen. „Er lag auf der Couch und hatte unten rum nichts an“, schilderte sie in ihrer Videoaussage.

Die Tat hatte gravierende Folgen für Jennifer L. Eine posttraumatische Belastungsstörung, Schlafstörungen und die Vermeidung körperlicher Nähe belasteten sie monatelang. Sie benötigte Therapie, die sich zusätzlich negativ auf ihre berufliche Situation auswirkte. Sie sei für ihr Leben gezeichnet, erklärte die Richterin. 

Thomas B. behauptete, sich aufgrund seines Alkoholkonsums an die Tat nicht erinnern zu können, gestand sie jedoch ein: „Ich weiß, dass sie mich nicht zu Unrecht belasten würde.“ Eine Rechtsmedizinerin bestätigte, dass seine Erinnerungslücken plausibel seien, wies jedoch darauf hin, dass sein Handeln in der Tatnacht „zielgerichtet und sinnhaft“ gewesen sei.

Lesen Sie auch:

Im Prozess bot man dem Opfer eine Entschädigungszahlung von 6000 Euro an, die angenommen wurde. Das Gericht bewertete dies strafmildernd.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Renate Partin entschied sich für eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Urteilsbegründung spielte die berufliche Situation des Täters eine entscheidende Rolle. Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hätte dazu geführt, dass Thomas B. seinen Beamtenstatus verliert. „Das wäre eine sehr große Härte“, so die Richterin. Zudem bewertete das Gericht die „Unreife“ des Täters zum Tatzeitpunkt strafmildernd. Thomas B. war 25 Jahre alt, als die Tat geschah. Auch zwei Schöffen stimmten der Bewertung zu.

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85 Kommentare

  • Wer mit 25 so unreif ist, sollte weder Feuerwehrmann noch Beamter sein.

    160
    • Nachdem das Strafrechtliche abgearbeitet ist, erwartet den (Noch-)Beamten ein Verfahren nach Art. 11 Bayerisches Diziplinargesetz. Die Konsequenzen kann man da nachlesen.

    • Wahrscheinlich kann er jetzt immer noch Polizist oder Richter werden !! Wenn er dann irgendwann mal bis 60 die Reife erreicht !!
      Ist schon erstaunlich überhaupt Beamter bleiben zu können mit einer Vorstrafe !!

    • Vermutlich das Söhnchen eines Wichtigen.

    • Beamter oder Bundestag, Du hast die Wahl…. würden böse Zungen behaupten…

    • Erneutes Beispiel des MehrklassenRechtssystem,

      Seit wann hat der Beruf Auswirkungen auf den Straftatbestand???

      Wäre ein Bäckergeselle oder Reinigungsfachkraft etwa weniger „wichtig“ in den Augen der Richterin/Schöffengerichts bzw. Rechtsprechung.

      Wie lautete noch einmal so ein ominöser Art. 3 GG. Egal wer den § 188 StGB toleriert, den interessiert dieser Artikel auch nicht.

      Und deshalb ist auch nicht verwunderlich, dass andere Bevölkerungsgruppen bei Verfahren feilschen können (Remmo Clan grünes Gewölbe), bessergestellte Personen hingegen erwirken Einstellung (Olearius).

      Letzterer „zu krank“ um verurteilt zu werden, ABER gesund genug für gerichtlichen Gegenschlag
      https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anklage-cum-ex-skandal-olearius-offensive-gegen-brorhilker

      Sie hatte recht mit „die Kleinen hängt man…“.

  • Mit 25 ist man heute noch unreif, aber schon Beamter ?
    Wie alt ist eigentlich Renate ?

    101
    • Ein kleiner Trost ! Noch nie in der Geschichte hat ein Politisches System überlebt das nicht willens oder in der Lage war seine Bürger angemessen zu schützen !!
      Alles nur eine Frage der Zeit !!

    • Die bleiben immer jung, weil sie grün sind.

  • Wie wohl die Strafe ausgefallen wäre, wäre die Richterin oder ihre Tochter, falls vorhanden, das Opfer gewesen…🤔?

    • Man kann echt mal aufhören die Kinder von Richtern da mit zu nennen. Sachlich bleiben. Evt. vorhandene Kinder büßen nicht mit Sippenhaft.

    • Da sich die Frau auf einen finanziellen Ablasshandel eingelassen hat, wäre es nicht anders ausgefallen.

      • Die 6k zahlt der Beamte locker in 3 Monaten ab. Das Traume bleibt Jahre. Schlechter Deal.

        4
    • …..dazu womöglich noch eine Deutsche….

  • Man kann tatsächlich über dieses Urteil streiten, aber es ist wohl doch noch etwas anderes, wenn ein Täter Reue zeigt und an Schadenswiedergutmachung interessiert ist, nachdem er eine bisher gute Freundin im Vollrausch angefasst hat, als wenn einer eine Frau ins Gebüsch zerrt und hinterher im Gerichtssaal noch den Macho spielt. Soll auch schon vorgekommen sein. Und auch da soll es Fälle gegeben haben, wo das Urteil viel zu milde (Bewährung) ausfiel.

    • siehe:
      https://www.focus.de/panorama/mildes-urteil-in-regensburg-mohammad-m-vergewaltigte-maedchen-und-kommt-jetzt-frei_id_200760488.html

      Mohammad M. vergewaltigt Mädchen und kommt frei: „Im Prinzip voll integriert“

      • Mohammad M. wurde aber wieder desintegriert.
        Er wurde wohl schon vor seiner Festnahme und dem halben Jahr U-Haft aus dem Fußballverein und anderen Gemeinschaften geworfen.
        Und er soll mehrfach verprügelt worden sein, auch nach dem Gerichtsverfahren. Die Polizei sagt dazu nichts bzw. dass von ihm keine Anzeige vorliegen würde.
        Wo der jetzt ist weiß man anscheinend nicht.

        0
        • „dass von ihm keine Anzeige vorliegen würde.“
          Wird schon seinen Grund haben.

          Woher stammen Ihre Informationen?

          0
  • So wie sich das liest, wurde ein letztendlich, geschlechtlicher Verkehr zwischen den beiden ja garnicht vollzogen, sondern nur versucht. Hieraus erschliesst sich für mich das “ milde “ Urteil durchaus.

    • Nicht mal versucht. Dafür gab es keine Anhaltspunkte.

      Möglicherweise hatte er es vor, aber ob und was er gedacht hat ist weder bekannt noch strafbar.

      Möglicherweise war es auch nur triebunterstützte Neugier, so Art Doktorspiele, Erkundung etc. Anderweitigen Berichten nach war der Kerl für 25 Jahre sehr unreif und unerfahren.

      Damit will ich keinesfalls die Tat verharmlosen. Sowas ist kein Kavaliersdelikt.

      • Tust du aber. Der Versuch ist ebenfalls unglaublich schlimm. Da muss kein Penis drin sein, damit es schlimm ist.

        -1
    • Ich bin der Auffassung: Bei Vergewaltigungen gilt für den Täter in Sachen Strafmass: „Dran ist so gut wie drin“.
      Also Knast, mMn.

  • Mit 25 unreif!? Aber reif genug für Sex, um verbeamtet zu sein, zu wählen….!?
    Im Namen des Volkes….glauben wir wirklich, dass dieser Typ nie wieder gewalttätig gegenüber Schwächeren wird?

  • „Zudem bewertete das Gericht die

    „Unreife“

    des Täters zum Tatzeitpunkt strafmildernd. Thomas B. war

    25 Jahre alt,

    als die Tat geschah.“

    —–

    Ja nee, is klar…… 🤦‍♂️🤦‍♂️

    • Aber mit 16 wählen können?

      • Ja, aber nur „demokratische“ Parteien!

        0
    • Man(n) kann in Hinblick auf einzelne Lebensbereiche auch durch mangelnde Erfahrung unreif sein. Für viele Männer in diesem Alter ist es garnicht so selten, beispielsweise noch keinerlei Intimerfahrungen, sowohl sexuell als auch auf körperlicher Ebene gemacht zu haben.

  • Aber an seine Getränke (so um 5 Bier und mehrere doppelte Ramazotti) konnte er sich erinnern (betrunken gewesen zu sein entlastet von Schuld).
    An die Tat selbst hat er keine Erinnerung. Finde den Fehler. Als Beamter ist der charakterlich nicht geeignet.

  • Als Beamter ist so einer nicht mehr tragbar.

  • 11 Monate auf Bewährung für eine Vergewaltigung.

    Am 09.12.2024 wurde der Arzt Dr. Walter Weber von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, zu 22(!)Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hatte.

  • Urteil in Regensburg: Mohammad M. vergewaltigt Mädchen und kommt frei: „Im Prinzip voll integriert“

    Ein Grund des Richters: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, so Verteidiger Christian Reiser zur „Bild“ . Der zweite Anwalt Jörg Meyer: „Er ist im Prinzip voll integriert.“

    Im Herbst desselben Jahres forderte er von einer Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, wurde er aggressiv und die Frau gab nach. Im Winter 2021 betatschte er eine Bekannte in seiner Wohnung, die gleiche Frau bedrängte und küsste er im Winter 2021 nochmal.

    Eines der Opfer litt über Jahre an den Erfahrungen und musste in Therapie. Erst Jahre später traute sie sich, Mohammad M. anzuzeigen. Nachdem er im Januar 2023 von einem Heimat-Besuch in Afghanistan zurückkehrte, wurde er am Flughafen München festgenommen.

    Urlaub Afgh.!

    • Von solchen Meldungen gibt es leider nur zu viele

  • Unter allen Gesichtspunkten eigentlich ein legitimes Urteil. Alkohol, Geständnis, Reue, Wiedergutmachungszahlung. Auch kam es wohl weder zu tatsächlichen Geschlechtsverkehr noch zu Gewaltanwendungen.

    Solche Urteile werden täglich in Deutschland gesprochen. 11 Monate erscheinen mir gar überdurchschnittlich hart, wobei hier wahrscheinlich das Trauma des Opfers eine große Rolle spielt.

    Warum dies eine überregionale Meldung wert ist, verstehe ich nicht ganz.

    In den Augen der Gerichte sind feste Arbeitsstellen ein wichtiges Instrument der Resozialisierung. Der Verlust einer festen Arbeitsstelle und eines stabilen Umfelds könnte hingegen zu einer Eskalationsspirale führen.

    • Siehe Hohlbratze, da wäre das Urteil aufgrund der Tagessätze job-vernichtend gewesen, wäre die Beschuldigte nicht in Berufung gegangen. Da kann ich nicht zustimmen.

    • Bewährung nützt der Gesellschaft nicht. 1000 Sozialstunden Minimum plus 12 Monate Haft plus 60k Schadenszahlung ans Opfer plus 6k an einen gemeinnützigen Verein. Abschreckung statt Kuscheljustiz.

  • Also mehr ist da nicht passiert? Mal abgesehen davon. Ein Feuerwehrmann der keinen Alkohol verträgt? Wo lebe ich heute?

    • Was für ein widerlicher Kommentar von Ihnen.

  • Ob die Richterin dasselbe Urteil gefällt hätte, wenn ihre Tochter oder Enkelin das Opfer gewesen wäre?

  • Was ist schon eine Vergewaltigung? Hätte er Kopierpapier auf Arbeit mitgehen lassen, wäre er bestimmt nicht so glimpflich davon gekommen. Armes Deutschlabd 🙈

  • Herr Söder was stimmt bei Ihnen in Bayern mit der Justiz nicht ? Ihr Justizminister ein Total Ausfall und eine Schande für sie als angeblich harter Mann 🤪

    • Bevor Sie über die Bayern herziehen, schauen Sie lieber mal nach Berlin.

      • Sollen wir uns mit den schlechten oder besten vergleichen? Wenn ihr Kind mit Note 5 heim kommt, sagen Sie auch nicht, das es besser war als das Kind mit Note 6, oder?

        0
  • Ein Deutscher Feuerwehrmann namens Thomas …

    … hat eine Freundin vergewaltigt und bekommt 11 Monate auf Bewährung! Sagenhaft! In der Regel bekommen Deutsche Thomase oder Detlefs, etc., für eine vergleichbare Tat drei bis max. acht Jahre. … Allerdings mehr auch nicht.

    Nur „Neubürger“ gehen mit einer Verwarnung bis max. 18 Monaten nach Hause.

    Da ist irgend Etwas schief gelaufen!

    Sarkasmus … aus!

  • Männer haben auch Rechte, nicht nur Frauen

    • Täter schützen? Opfer allein lassen? Menschlichkeit kennen Sie?

  • Als ich jung war, kőnnte mann davon ausgehen, dass eine Nächtliche Einladung mit dem Sex endete. Aber heute is alles kompliziert…

  • Was stimmt eigentlich mit den bayrischen Gerichten nicht? Der muss seinen Beamtenstatus verlieren, wie kann jemand, der so handelt, weiter Beamter sein? Und mit 25 Jahren noch unreif? Er weiss immerhin, wie er Alkohol trinkt, wie man Frauen entkleidet und seine Hose hat er auch noch aus bekommen. Unreif? Für mich ist das volle Absicht und sonst nichts.

    • @Andrea:
      Das Gericht ist für die strafrechtliche Aufarbeitung zuständig. Wenn das geklärt, erwartet den bayrischen Beamten noch ein Disziplinarverfahren. Da kann und wollte das Gericht nicht vorgreifen.
      Die Folgen für den (voraussichtlichen Noch-)Beamten sind in Art. 11 BayDG nachzulesen.

  • Für die Empörten hier: Die Frau hat sich auf einen finanziellen Ablasshandel eingelassen. Damit sind sämtliche drakonischen Strafen vom Tisch.
    Die 6000 € waren ihr der, zwar nicht einvernehmliche und aber auch nicht vollzogene GV dann wohl wert. Da wird die PTB nicht so groß (gewesen) sein.

    • Diese Frau musste!! sich auf die Entschädigung einlassen, dass war das Schärfste, was sie in ihrer hilflosen Situation durchsetzen konnte. Sie hatte kaum (mental und finanziell Unterstützung, schon gar nicht von der Justiz. Nur selten ist eine Frau so stark wie Fr. Pelicot in Avignon.

  • Ich bin da gespalten: beide waren besoffen und hoppla.. Er hat sich entschuldigt und rückt 6k Euretten raus. Was hat der Beamtenstatus damit zu tun? Bei den Ossis lief das entspannter. „Wir hatten ja sonst nichts“. Bitte mal Meldungen aus „Soffjetdeutschland.“

  • 6000 Euro?
    Mein Gott, die Inflation …

  • In dem Fall, er hat sie berührt und es war im Anfangsstadium und sie konnte weg.

    So wie ich den Fall lese, er war besoffen und hat versucht, ob was geht. Sie hat „nein und geh“ gesagt und er hat es sein lassen.
    Was anderes wäre gewesen, wenn er sich dann nicht an ihr Nein gehalten hätte.
    Bei mir hat auch schon Mal eine Frau sich beinhart an die Wäsche gemacht.
    Meine Antwort war: Ich schaffe das derzeit nicht. Umgekehrt war: „Finger weg“ auch ausreichend.

    Man hat schon mehrmals versucht, mich sexuell zu überrumpeln, ein Nein hat eigentlich immer gereicht. Was es manchmal ekelhaft? Ja.
    Sogar ein Hund hatte vor mir so gar keine Hemmungen und ein Papagei hat meine Hand verwechselt. Ja, es sind ein paar ekelhafte Erinnerungen dabei.

    Fürs Leben gezeichnet? Es ist im Erwachsenenleben normal, dass einer geil ist und der andere nicht.

    Ich finde es schon brutal das man deswegen schon vor Gericht steht.
    Aber gut, ich lebe zum Glück nicht in Deutschland.

  • Was ist mit dem Trauma des Opfers oder deren beruflicher Entwicklung? Haben Opfer in Deutschland keinen Wert mehr? Hier ist der Täterschutz wichtiger als das Opfer und die Bestrafung der Tat.

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