Aufnahmeprogramm
Wegen Aufnahmezusage: Afghanin möchte vor Gericht die Einreise für sich und ihre 13 Familienmitglieder erzwingen
Weil das BAMF ihr bereits eine Aufnahmezusage erteilt hat, zieht eine Afghanin, die in Pakistan auf ihre Einreise wartet, vor Gericht: Sie möchte das Auswärtige Amt dazu zwingen, ihr und ihren 13 Familienangehörigen ein Visum zu erteilen.

Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihr im Oktober 2023 eine Aufnahmezusage erteilt hat, klagt eine Afghanin nun gegen das Auswärtige Amt. Darüber berichtet die Tagesschau. So möchte die Afghanin, dass das Auswärtige Amt der Frau und ihrer Familie das Visum für die Ausreise nach Deutschland genehmigt – vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat sie deshalb Klage eingereicht, wie die Tagesschau berichtet.
Seit 16 Monaten wartet die Frau mit ihrer 13-köpfigen Familie auf die Ausreise nach Deutschland – aus ihrem Heimatland ist sie aufgrund der Herrschaft der Taliban geflohen. Vor dem Umsturz in Kabul hatte sie eine wichtige Regierungsposition inne. Bislang hat sie noch kein Visum erhalten und hält sich mittlerweile illegal in Pakistan auf, da ihre Aufenthaltsgenehmigung durch die Behörden nicht verlängert wurde und ausgelaufen ist. Die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz möchte unterdessen das Aufnahmeprogramm für Afghanen beenden.
Das Aufnahmeprogramm für Afghanen ist für besonders schutzbedürftige Personen gedacht – nicht nur ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr sollen nach Deutschland eingeflogen werden. Die Flüge, die von Pakistan aus gestartet sind, sind wegen massiver Sicherheitsbedenken in die Kritik geraten und wurden durch die frühere Bundesregierung unter Olaf Scholz Ende April deshalb ausgesetzt.
Immer wieder wurden etwa kurzfristig viele eingeflogene Afghanen wegen Sicherheitsbedenken wieder abgewiesen – trotz angeblich umfangreicher Sicherheitsüberprüfungen im Vorfeld des Fluges (mehr zum Sicherheitschaos der Afghanistan-Flüge hier).
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Doch trotz dessen, dass die Bundesregierung die Flüge beenden möchte, könnte das rechtlich vorerst unmöglich sein, wie die Klage der Afghanin zeigt: Rund 2.500 Menschen, die sich bislang in Pakistan aufhalten, hat die frühere Bundesregierung eine Aufnahmezusage erteilt, die vermutlich auch rechtsbindend ist. Sollte die Klage der Afghanin deshalb Erfolg haben, wäre die Bundesregierung wohl auch gezwungen, Hunderte, wenn nicht sogar Tausende weitere Afghanen nach Deutschland einfliegen zu lassen.
Interessant !?
Geld für eine Klage… um dann in unser Sozialsystem zu gehen !
Läuft in Deutschland !!
Wenn Baerböck das zugesichert hat, dann soll Bärböck die auch bei sich zuhause aufnehmen.
Naja , neue Regierung neue Regel , ich frage mich alles Ernstes , wieviele Ortskräfte auf 1 Soldat gekommen ist ???
einer wird „verfolgt“ und 14 reisen ein. Hier stimmt die Relation nicht! Laut Genfer Flüchtlingskonvention sollen Flüchtlinge in der Region betreut werden und nicht auf einem anderen Kontinent!
Ich frage mich manchmal, ob die AfD weiss, was da in spätestens der nächsten Legislaturperiode auf sie zukommt. Das wird ein Herkules-Akt. Und eins ist klar: die CDU packt das nicht. Dafür hat sie nicht die nötige Stärke im Bundestag. Und ihren Protagonisten fehlt die nötige Gradlinigkeit und Durchsetzungskraft. Das Entscheidende aber ist: Der CDU fehlt die Glaubwürdigkeit, da sie es war, die das Problem in 2015 schuf.
und wer bezahlt,der Steuerzahler.
Falls die Klage erfolgt haben sollte, dann die betreffenden Personen bitte umgehend an Frau Baerbock nach Berlin, oder wahlweise auch New York weiterleiten.
Ich hätte da eine andere Idee.
Eine Afghanin klagt also von Pakistan aus vor dem VG Berlin. Aha. NGO verklagt Im Namen einer Afghanin die Bundesrepublik Deutschland. So muss es wohl eher heißen. Erinnert doch sehr stark an den peruanischen Bauern, der wegen des Klimawandels gegen uns klagt. Wenn der Spiegel noch ein investigatives Nachrichtenmagazin wäre, hätte er sich jetzt in Bewegung gesetzt, um heraus zu finden, wer dahinter steckt. Meine Vermutung lautet: Es ist eine NGO, die mit unseren Steuergeldern gepampert wird, ums „unsere Demokratie“ zu stärken. Daraus folgt: Über Bande verklagt der deutsche Staat sich selbst und hofft dabei, dass der noch normale Bürger es nicht merkt.
13 Mitglieder? So klein ist das Dorf?
Nicht die klagende Afghanin ist das Problem.
Deren Interessen kann ich nur all zu gut verstehen.
Das Problem ist die Zusage der Bundesregierung: Für 14 (!) Personen.
Eine derartige Erlaubnis geschah seitens der Ampel entweder ohne Sinn oder Verstand………. oder aus Gründen die vor allem die Partei der Grünen betrifft: Den Bevölkerungs“austausch“ zu forcieren.
Asylgewähr ist eine Gnade, ein Recht darauf kann es nicht geben.
Super und wer bezahlt die Klage? Wer vertritt sie in Deutschland? Welche NGO, welcher Anwalt? Diese Dinge müssen jetzt endlich mal öffentlich gemacht werden. Und dann die Personen bitte postwendend zu Frau Baerbock nach New York in ihre bezaubernde Wohnung schicken.
Wenn die 14 Personen bereits 16 Monate in Pakistan sind, dann sind sie offenbar dort nicht in Gefahr und hatten Gelegenheit dort „anzukommen“.
Wenn die Dame bei diesem Einsatz für Deutschland gearbeitet hat, ist dies eine Sache, aber was ist mit den 13 anderen?
Zudem, ich bin kein Jurist, wäre eine Zusage des Auswärtigen Amtes so zu verstehen, das sie in Sicherheit gebracht wird.
Nicht aber, das diese Sicherheit zwangsläufig in Deutschland ist, in der Hängematte des Sozialsystems.
„Sicherheit“ ist nicht zwangsläufig ortsgebunden.
Es wird Zeit mit den Taliban in diplomatischen Kontakt zu treten. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Das muss ein Übersetzungsfehler gewesen sein. Ich denke es sollte 130 heißen. Macht aber nix. Wir haben Platz. Ich muss jetzt los, denn ich gehe heute noch auf eine Demo gegen Überbevölkerung.
Der Eid, den ein Minister ablegt, demzufolge er sein Amt zum Wohle des Volkes ausführen werde, oder der Kanzlereid, demzufolge er Schaden vom deutschen Volk abwenden werde, ist aber offenbar nicht bindend und kann zurückgestellt werden.
Ich bin strikt gegen die Aufnahme von Leuten aus Afghanistan. Dies vorangeschickt finde ich aber nicht, daß es in Ordnung ist, wenn die deutsche Regierung sich an einmal gemachte Zusagen nicht hält. Ich halte es privat so, und ich will es auch von meinem Land nicht anders: Ein gegebenes Wort ist ein Wort, daran muß man sich halten. Allenfalls im gegenseitigen Einverständnis, oder wenn es objektiv unmöglich geworden ist, kann man sich davon lösen.
Ist der Titel nicht etwas irreführend? – Ich denke mal, die genannte Afghanin wird gar nicht genug Deutsch verstehen, geschweige denn das deutsche Rechtssystem kennen.
Richtigerweise müsste der Titel doch wiedergeben, dass hier ein, durch deutsche Steuergelder bezahlter, deutscher NGO-Anwalt versucht, durch ein Musterurteil zunächst 13 Personen in das deutsche Sozialsystem einzuklagen. Dies damit die anderen 2500 (plus Familiennachzug) anschließend unproblematisch folgen können…
Nur dreizehn? Das lohnt sich nicht.
Dann hebt die neue Regierung eben die Aufnahmezusage wieder auf!
Warum nicht gleich noch die ganze Nachbarschaft, damit der Flieger voll ist?
Wir haben Platz!
Ich hätte mal eine Frage: Wie viele „Ortskräfte“ und „besonders Schutzbedürftige“ aus Afghanistan haben eigentlich die anderen dort einst engagierten Länder aufgenommen?
er kann die Klage doch gleich erweitern, denn sicherlich wurde ihm auch ein Haus versprochen….ein Rentner-Ehepaar wird bestimmt dafür räumen.
Das ist nur in Absurdistan möglich!!