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Laut Leitlinien der Strafverfolgungsbehörde

Wer sich weigert die Geschlechts-OPs des Ehepartners oder Kindes zu zahlen, macht sich in Großbritannien strafbar

Die britische Strafverfolgungsbehörde hat im letzten Jahr unbemerkt eine neue Passage in ihre Leitlinie für Staatsanwälte übernommen - und die hat es in sich. Wer sich weigert die Geschlechts-Op von Ehepartner oder Kind zu bezahlen, die falschen Pronomen verwendet oder alte Fotos veröffentlicht, wird kurzer Hand zum Gewalttäter erklärt.

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Häusliche Gewalt – das ist der Vorwurf, dem sich Ehefrauen oder Eltern in Großbritannien in Zukunft wohl häufiger stellen müssen. Nicht weil sie ihren Partner körperlich misshandeln oder das gemeinsame Kind verwahrlosen lassen, missbrauchen oder quälen, sondern weil sie deren Trans-Identität nicht unterstützen. Danke einer neuen Leitlinie der britischen Strafverfolgungsbehörde ist die Verweigerung für geschlechtsangleichende Operationen zu zahlen nun genauso strafbar, wie die Verwendung falscher Pronomen. 

Die Änderung der Leitlinie für Staatsanwälte erfolgte im letzten Jahr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – zwar gab die britische Strafverfolgungsbehörde CPS (Crown Prosecution Service) im April letzten Jahres eine Pressemitteilung zu den Änderungen heraus, von der Passage „Trans and non-binary victims“ verlor man darin jedoch kein Wort. Die vor Gender-Ideologie nur so triefende Anleitung wurden erst kürzlich von Nutzern des in Großbritannien populären Elternnetzwerks „Mumsnet“ entdeckt und gelangten so auch an die britische Presse. 

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Wenn der Kinderschutzauftrag zur Straftat wird

Laut CPS ist eine Frau, die vor Wut, Verzweiflung oder Trauer die Kleidung ihres Mannes wegschmeißt – der meint nun eine Frau zu seien und damit das ganze Familienleben auf den Kopf stellt -, ein Gewalttäter. Dieser völlig absurde Vorwurf, ist nur eines von neuen „Missbrauchs-Beispielen“, die in der Leitlinie aufgeführt werden. 

Weitere Verhaltensweisen, die nun als „Missbrauch von trans- oder nicht binären Menschen durch ihre Partner oder Familienmitglieder“ gelten können, sind zum Beispiel das „Zurückhalten von Geld für die Geschlechtsumwandlung“. Weigert sich ein Ehepartner oder Elternteil also die Beratung, Hormontherapie oder Geschlechtsoperation zu zahlen, macht er sich strafbar. Eine Mutter, die ihr Kind vor einem lebensverändernden Eingriff schützen will, dem aller Wahrscheinlichkeit nach nur der durch psychische Probleme bedingte Wunsch nach Identitätsflucht zugrunde liegt, ist in Großbritannien eine Gewalttäterin. Der Kinderschutzauftrag eines jeden Elternteils wird durch die Gender-Ideologie damit zur Straftat. 

Falsche Pronomen und alte Bilder als Gewalttaten

Genau wie die „Weigerung die präferierten Pronomen zu verwenden“ und die „Verbreitung von Bildern vor der Geschlechtsumwandlung“. Sollte man es wagen zu kritisieren, dass der Ehemann keine „echte Frau“ ist, nur weil er die Kleider seiner Frau anzieht oder die Ehegattin kein „echter Mann“ ist, nur weil sie sich ihre Haare kurz schneidet und ihre Brüste abbindet, wird man ebenfalls zum häuslichen Gewalt-Täter.

Laut dailymail hat ein CPS-Sprecher erklärt, dass die Beispiele „nicht erschöpfend“ seien. Er lobte die neue Leitlinie außerdem dafür, dass sie den Staatsanwälten helfe „sicherzustellen, dass jedes Opfer, unabhängig davon, wer es ist, Gerechtigkeit für den Missbrauch erhalten kann, dem es ausgesetzt war.“  In Wirklichkeit wird sie aber nur dazu führen, lebensverändernde Entscheidungen von Jugendlichen und Erwachsenen zu erleichtern, die sie später möglicherweise bitter bereuen. Und dazu, noch viel mehr Elend in sowieso schon zerrüttete Familien zu bringen. 

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