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Niedersachsen

„Volksverhetzung“: Jugendliche wegen Parole zu „L’Amour Toujours“ angeklagt

In Niedersachsen sorgt ein Vorfall auf einem Schützenfest für Aufsehen. Zwei Jugendliche sollen dort ausländerfeindliche Parolen zum Partysong „L'Amour Toujours“ von Gigi D'Agostino gesungen haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die beiden nun angeklagt.

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wittert Volksverhetzung im Partygesang. Bisher gibt es jedoch keine Verurteilungen wegen dieser Parole

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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat zwei Jugendliche wegen des Singens einer bekannten Parole auf der Melodie von „L’Amour Toujours“ angeklagt. Die beiden sollen am 20. Mai auf dem Schützenfest in Löningen-Bunnen in Niedersachsen auf die Melodie des Lieds die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert haben. Die Angeklagten müssen sich nun vor dem Jugendrichter in Cloppenburg wegen „Volksverhetzung“ verantworten – sofern das Gericht die Anklage zulässt. Gegen drei weitere Verdächtige wurde das Verfahren eingestellt, da ihre Beteiligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Das berichtete die HAZ.

Zum ersten Mal ist das umgedichtete Lied von dem italienischen Star-DJs Gigi D’Agostino durch ein Video aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. Damals gab es Ermittlungen gegen vier Tatverdächtige ermittelt – allesamt wurden sie eingestellt, da keine Strafbarkeit festgestellt wurde. Auch andere Staatsanwaltschaften sehen in der Parole keine Strafbarkeit. Bisher wurde in Deutschland noch niemand wegen der Parole zu dem Lied verurteilt. Das hält die Behörden jedoch offenbar nicht davon ab, weiterhin Anklagen anzustrengen.

Im Mai ging ein Video von jungen, betrunkenen Menschen auf der Insel Sylt viral. Die öffentliche Entrüstung über die vermeintlichen „Nazis“ in der bürgerlichen Mitte war immens. Viele der im Video sichtbaren Personen wurden im Internet ausfindig gemacht, einige verloren ihre Jobs. Die Hochschule einer Hamburger Studentin, die in dem Video zu sehen war, prüfte gar ihre Exmatrikulation (Apollo News berichtete).

Die Empörung ging so weit, dass das Original-Lied von Gigi D‘Agostino mittlerweile bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr gespielt wird beziehungsweise werden darf.

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