Werbung:

Burschenschaft Germania

Verfassungsschutz verliert vor Gericht: Jahresbericht muss depubliziert werden

Der Hamburger Verfassungsschutz rückte die Burschenschaft HB! Germania in einem Jahresbericht in ein rechtsextremes Licht. Vor Gericht fiel man damit durch. Der Verfassungsschutz darf den Bericht nicht weiterverbreiten, ehe die betreffenden Passagen entfernt sind.

Von

Der Hamburger Verfassungsschutz darf einen Jahresbericht, in dem eine Burschenschaft in die rechtsextreme Ecke gestellt wird, nicht weiterverbreiten. Das urteilte ein Hamburger Verwaltungsgericht am Montag. Der Schritt kommt überraschend, hatte das Gericht einen Eilantrag der Burschenschaft auf Entfernung einiger Passagen eines älteren Berichts 2020 noch abgelehnt. Jetzt muss das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Seiten 212 bis 214 sowie 339 und 347 des Jahresberichts von 2020 schwärzen oder entfernen.

„Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ihren Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 in jedweder Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen“, urteilte das Gericht laut Junge Freiheit. Dass die Burschenschaft HB! Germania in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung nach rechts durchlief, ist unbestritten. Allerdings rückt das LfV die Burschenschaft mit den Schilderungen im Bericht von 2020 in ein rechtsextremes Licht – ohne weitere Beweise oder Ausführungen anzuhängen.

Werbung

Im Jahresbericht des Hamburger LfV aus dem Jahr 2020 beschreibt die Behörde die Tätigkeit der Burschenschaft in mehreren Absätzen. Darauf folgt eine Passage, in welcher die Geisteshaltung der Gruppierung mit einem längst zurückliegenden Vorfall aus dem Jahr 2016 erklärt wird. Damals alarmierten besorgte Nachbarn die Polizei, nachdem „Sieg Heil“-Rufe aus der Einrichtung der Burschenschaft vernehmbar wurden. Das LfV führt den Vorfall im Jahresbericht nicht weiter aus, merkt jedoch an, dass derartige „Vorkommnisse keine Einzelfälle“ seien.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die HB! Germania gegen den Jahresbericht aus 2019 vorgehen wollte. Dieser Eilantrag wurde 2020 abgelehnt, diese Entscheidung 2021 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Jetzt gelang der Burschenschaft erstmals ein Erfolg. Ein Vertreter der Burschenschaft soll vor Gericht erklärt haben, man wolle die HB! Germania zukunftsfähig auszurichten, um die Gruppierung „in ruhigere Gewässer zu bringen“. Verfassungsfeindliche Parolen würde man deshalb ablehnen.

Vor Gericht wurde dementsprechend überwiegend diskutiert, inwieweit der zurückliegende Vorfall immer noch das Bild der Burschenschaft prägt. Die verfassungskonforme Ausrichtung der HB! Germania gerichtlich nachzuweisen dauerte mehrere Stunden, weil die strafrechtliche Verjährungsfrist nicht für den Verfassungsschutz gilt. „Zudem habe die Behörde Vorfälle bei anderen Burschenschaften dazu genutzt, die Hamburger Germania in ein negatives Licht zu rücken“, erklärte der Klägeranwalt, Jochen Lober, der JF. Letztlich konnte sich die Burschenschaft aber dennoch durchsetzen.

Werbung

Werbung