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Festlegungsentwurf

Umverteilung von Netzkosten: Bundesregierung plant weitere Erhöhung der Strompreise

Die Bundesregierung plant eine massive Umverteilung der Netzkosten. Für die Finanzierung der Energiewende sollen die Kosten für den Ausbau von Wind- und Solaranlagen umverteilt werden. Die Folge sind steigende Strompreise für Verbraucher und Wirtschaft.

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Deutschland steckt Milliarden in den Ausbau erneuerbarer Energien, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Doch diese Investitionen haben ihren Preis. Netzbetreiber müssen ihre Infrastruktur massiv ausbauen und modernisieren, um den zusätzlichen Strom aus Wind- und Solaranlagen aufnehmen zu können. Bislang trugen hauptsächlich die Verbraucher in den Regionen, in denen die Anlagen gebaut werden, diese Kosten. Jetzt sollen die Mehrkosten bundesweit auf alle umgelegt werden – eine Maßnahme, die die ohnehin hohen Strompreise weiter in die Höhe treiben wird.

Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Festlegungsentwurf veröffentlicht, der die Verteilung der Netzkosten aus der Integration erneuerbarer Energien auf alle Stromkunden in Deutschland abwälzen soll. Laut dem neuen Entwurf sollen Netzbetreiber, deren Erneuerbare-Energien-Kennzahl (EKZ) einen Schwellenwert von 2 überschreitet, „spürbar entlastet“ werden. Überschreiten die Mehrkosten diesen Schwellenwert, können sie auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat ermittelt, dass 26 Netzbetreiber die Voraussetzungen dafür erfüllen würden. In ihren Netzgebieten könnten die Netzentgelte um bis zu 39 Prozent sinken, lägen aber noch leicht über dem Bundesschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) könnte in den betroffenen Netzgebieten bis zu 200 Euro im Jahr sparen, heißt es.

Die Mehrkosten für die Entlastung der betroffenen Netzbetreiber, die auf rund 1,55 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden, sollen bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. Dafür will die Bundesnetzagentur den bestehenden Mechanismus der Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung nutzen. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh würde die Umlagefinanzierung Mehrkosten von etwa 21 Euro pro Jahr bedeuten. Für Großverbraucher wie die Industrie ist die Mehrbelastung auf maximal 6.050 Euro jährlich begrenzt. Die Festlegung wird im Jahr 2028 neu evaluiert.

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Kritiker sehen in dem Umverteilungsmodell eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien. Anstatt die Kosten verursachergerecht bei den Betreibern von Wind- und Solaranlagen zu belassen, würden sie nun auf alle Stromkunden abgewälzt. Dies führt zu einer versteckten Subventionierung der erneuerbaren Energien durch Verbraucher in Regionen, die weniger von der Energiewende profitieren.

Die Umverteilung der Kosten könnte zudem zu einem Effizienzverlust führen. Wenn Netzbetreiber wissen, dass sie ihre Mehrkosten einfach auf alle Verbraucher abwälzen können, fehlt der Anreiz, kosteneffizient zu arbeiten. Die Gefahr besteht, dass ineffiziente Investitionen und Planungsfehler durch die allgemeine Kostenverteilung kaschiert werden. Die Verbraucher zahlen am Ende die Kosten für eine ineffiziente und möglicherweise überteuerte Netzintegration. Besonders die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie andere wirtschaftliche Interessenverbände äußern Bedenken, dass die geplante Maßnahme zu Lasten der Wirtschaft und der Verbraucher geht​.

Die Bundesnetzagentur arbeitet im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Robert Habeck.

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