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Kampagne gegen Aiwanger

„Spiegel“ lehnte Flugblatt-Geschichte ab, weil sie nicht den Mindeststandards entsprach

Wie sich nun herausstellte, lag das angeblich von Hubert Aiwanger stammende Flugblatt nicht nur der SZ, sondern auch dem Spiegel vor. Man entschied jedoch auf eine Veröffentlichung zu verzichten - Die Vorwürfe hätten nicht die Mindeststandards für eine Verdachtsberichterstattung erfüllt.

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Mit der Flugblatt-Kampagne hat die Süddeutsche Zeitung sämtliche journalistische Standards über Bord geworfen: Eine Verdachtsberichtserstattung gegen Bayerns Vizeministerpräsidenten und Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger sollte beweisen, dass dieser in seiner Schulzeit Autor eines antisemitischen Flugblattes war. Doch die Beweislage dafür war mehr als dünn – so dünn, dass der Spiegel, wie nun bekannt wurde, die Berichterstattung ablehnte. Die dem Spiegel angetragenen Vorwürfe hätten nicht die Mindeststandards für eine Verdachtsberichterstattung erfüllt.

Wie Jan Fleischhauer in einem am Samstag im Focus erschienenen Artikel berichtete, war die SZ offenbar nicht die einzige Zeitung, der der pensionierter Gymnasiallehrer und einstige SPD-Kandidat Franz Graf das angeblich von Aiwanger verfasste Flugblatt angeboten hatte. Zumindest lag auch dem Spiegel eine Kopie des antisemitischen Schriftstückes vor. Wie Fleischhauer berichtet, kenne er zufällig den Redakteur, der beim Spiegel mit der Recherche vertraut war – einer, dem man „nicht aufs Pferd helfen muss, wenn es gegen rechts geht“. Doch der Mann habe trotzdem von der Veröffentlichung des Dokuments abgeraten. Die Vorwürfe hätten nicht die Mindeststandards für eine Verdachtsberichterstattung erfüllt.

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Die Süddeutsche Zeitung zeigt keine Reue

Obwohl der Redakteur des Spiegel mit seiner Einschätzung recht behalten sollte, bleibt die Süddeutsche Zeitung bis heute eine Entschuldigung oder zumindest eine Erklärung schuldig. Selbst nachdem Helmut Aiwanger, der Bruder von Hubert Aiwanger, öffentlich gemacht hatte, dass er der Verfasser des Flugblattes sei, ruderte die SZ nicht zurück – stattdessen ließ man kürzlich verlauten „auf die Urheberschaft kommt es nicht mehr an“. Alle anderen Vorwürfe, von denen mittels anonymer und zweifelhafter Quellen in den letzten Tagen so einige herausgekramt wurden, würden schließlich stimmen.

Die SZ untergräbt damit nicht nur alle journalistischen Standards, sie zeigt auch ihre eigenen Doppel-Standards: In der Causa Günther Grass kommentierte die Süddeutsche Zeitung noch 2015: „Dass Günter Grass als Jugendlicher in der Waffen-SS war, ist keine unverzeihliche Sünde. Es diskreditiert den Mann auch nicht, weder den politisch engagierten Demokraten noch den Schriftsteller.“

Die vermeintliche Jugendsünde von Hubert Aiwanger wollte man ihm jedoch zum politischen Verhängnis machen. Man wollte ihn offensichtlich vernichten, egal, wie dünn die Beweise waren.

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