Unbeachtetes Detail
Selbstbestimmungsgesetz: Wer eine Transfrau einen Mann nennt, soll künftig wegen Körperverletzung verurteilt werden können
Deadnaming kann mit dem Selbstbestimmungsgesetz nicht nur mit horrenden Geldbußen belangt werden - sondern offenbar im Zweifel auch strafbar sein.

Seit am vergangenen Mittwoch das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorangetriebene Selbstbestimmungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen wurde, schlagen Kritiker der Transbewegung weltweit entsetzt die Hände überm Kopf zusammen. Vor allem ein Detail des Gesetzes hat international sehr viel Aufmerksamkeit erregt: Das sogenannte Deadnaming soll in Zukunft bußgeldbewehrt sein. Bedeutet: Wer eine Transperson absichtlich bei seinem / ihrem alten Vornamen nennt, beziehungsweise frühere Geschlechtseinträge offenlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Transfrau, also einen biologischen Mann, nach der amtlichen Ummeldung zur Frau, als Mann zu bezeichnen, beziehungsweise beim alten Vornamen anzusprechen, wird somit durch das sogenannte Offenbarungsverbot erstmalig hart bestraft.
Während diese Neuerung in den Medien bereits breit diskutiert wurde, ist ein entscheidendes Detail zum Offenbarungsverbot bisher unentdeckt geblieben. Versteckt in einer riesigen Übersicht des Bundesfamilienministeriums zu den „Häufig gestellten Fragen“ zum Selbstbestimmungsgesetz ist unter Punkt VIII nachzulesen, dass Deadnaming mit mehr als nur einem Bußgeld bestraft werden kann.
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Bei Verurteilung wegen Körperverletzung droht Freiheitsstrafe
Konkret schreibt das Bundesfamilienministerium: „Ein generelles Verbot des ‚Misgenderns‘ oder ‚Deadnamings‘ gibt es im SBGG nicht. Ein wiederholtes oder besonders intensives Verhalten (‚Mobbing‘) kann bereits von bestehenden Strafvorschriften erfasst sein. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) sowie in Einzelfällen den Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) oder der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) erfüllt sein.“
Der unaufgeregt formulierte Absatz erhält Ungeheuerliches: Entgegen der bisher verbreiteten Auffassung macht das Bundesfamilienministerium hier klar, dass jemand, der gegen das Offenbarungsverbot verstößt, nicht nur eine Geldbuße zu befürchten hat, sondern auch wegen Körperverletzung – also einer schweren Straftat – angezeigt werden kann. Hier droht im Zweifel eine Freiheitsstrafe.
Der Verweis auf geltendes Recht macht stutzig – ebenso wie die Gleichsetzung wiederholten Deadnamings mit „Mobbing“. Fakt ist: „Mobbing“ ist für sich kein strafbares Delikt. Einzelne Mobbinghandlungen können es nach geltendem Recht jedoch sein – gegen sie kann im Zweifel Anzeige wegen Körperverletzung (§223 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) oder Nötigung (§240 StGB) gestellt werden (nachzulesen beispielsweise hier und hier).
Deadnaming als psychische Gesundheitsschädigung?
Körperverletzung muss dabei mitnichten eine körperliche Misshandlung bedeuten. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes kann man wiederum nachlesen, dass eine „Gesundheitsschädigung“ sowohl „physische als auch psychische Verletzungen“ umfasse. In der Regel muss die Körperverletzung von einem Arzt attestiert werden.
Inwieweit es aufgrund von Deadnaming tatsächlich zu Verurteilungen wegen Körperverletzungen kommen wird, muss abgewartet werden. Es ist beispielsweise nicht gesagt, dass Ärzte sich tatsächlich darauf einlassen werden, ein Attest für psychische Schädigung auszustellen, weil eine Transperson mit ihrem alten Vornamen angesprochen wurde. Erfahrungen mit der deutschen Ärzteschaft lassen allerdings auch nicht gerade auf großen Widerstand hoffen.
Doch selbst abgesehen davon: Allein die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium den Zusammenhang zwischen Deadnaming und dem Straftatsbestand Körperverletzung herstellt, ist ungeheuerlich. Obwohl man zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der neuen Rechtslage, vermutlich noch überhaupt nicht wissen kann, ob Deadnaming tatsächlich von Juristen als Körperverletzung geahndet werden wird, droht unsere Bundesregierung schon einmal vorbeugend damit. Abschreckend wirkt das allemal.
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Derartige Gesetze sind schon aufgrund des ideologischen Irrsinns auf dem sie beruhen als rechtswidrig zu betrachten, weil solche Gesetze zur Durchsetzung einer gesellschaftspolitischen Doktrin geschaffen werden, um jeden normalgearteten Menschen unter Strafandrohung zu zwingen, gegen die eigenen ethisch-moralischen Überzeugungen ein völlig verzerrtes, von jeder Natürlichkeit entkoppeltes, bizarres Menschenbild anzuerkennen, das krankhaft veranlagte Männer geschlechtlich mit Frauen gleichsetzt.
In einem Land in dem Vergewaltiger als bestens integriert bezeichnet werden sollte einen nichts mehr überraschen, außer vielleicht die scheinbar unzerstörbare Dummheit der Deutschen immer wieder ihre Peiniger auch noch selbst zu wählen.
Hier wird die Lüge zum Gesetz erhoben und die Wahrheit mit Strafe belegt. Normalerweise müsste sofort das BVG tätig werden, Daß es offensichtlich untätig bleibt, zeugt von der totalen Verkommenheit dieses „Staates“!
Wahrscheinlich ist es ratsam in Zukunft jeden Kontakt zu Transpersonen zu meiden. Das verhindert Konflikte, Mißverständnisse und Strafen. Also keinen persönlichen Kontakt, kein Umgang, keine Einstellung derart bedauernswerter Individuen, wenn man Unternehmer ist.
Gut ok, dann machen wir jetzt folgendes: ALLE WIDERSTÄNDLER MELDEN SICH JETZT UM, UND ZWAR JEDES JAHR IN DER ERSTEN JANUARWOCHE – AB JANUAR 2024 BIN ICH JETZT URSULA-BIMBAMBORIA UND IN 2025 DANN HANS-ACHMET. Dann verklage ich jeden, der mir auf den Sack geht. Habe das gerade mit meiner Frau besprochen – die findet die Idee sehr gut. Zudem kann ich dann auf Frauenparkplätzen parken und in die Damen-Sauna usw. Man kann gegen den Irrsinn nur ankämpfen, wenn man ihn anschiebt bis zum Untergang.
Das wird lustig,
Ich bin Arzt und wer ein XY Chromosomenpaar hat wird von mir Mann, wer ein XX Chromosomenpaar hat Frau genannt. Und jetzt?
Bin froh,daß es solche Paradisvögel hier auf dem Land nicht gibt. Da kann auch keiner in die Falle tappen !
2+2=5
Wird wahrscheinlich am Ende härter abgeurteilt als eine Vergewaltigung, weil es eine Gesinnungstat ähnlich einem Böller in Moscheenähe ist. Es ist faszinierend wie gleichgültig die Hälfte der Bevölkerung (Frauen) das über sich ergehen lässt. Zumal im Kollektiv doch bisher immer mehr Macht für die gynozentrische Gesellschaft rausgeschlagen wurde (quoten, Transferleistungen usw.) Da kann man manchen Vertretern der Manosphäre nur recht geben. Frauenprivilegien die nichtmal von Frauen verteidigt werden, kann man genauso gut abschaffen. Frauensport, Frauentoilette, Frauenhaus, Frauenknast, Frauensauna, Frauenarzt (soviele Privilegien im Patriachat;D)….braucht es alles nicht mehr, wenn Männer auch davon profitieren können. Willkommen im Matriachat. Ist es das was deutsche Frauen wollten?:D
Georgina Georg Kellermann vom WDR wäre ja mal so ein schönes Beispiel für die Verkommenheit unserer Medien, unserer Regierung und unseres Landes insgesamt.
„Die Demokratie muss auch mit undemokratischen Mitteln verteidigt werden.“
Das ist eben der totalitäre Staat, der auch mit dem Selbstbestimmungsrecht aufzieht.
Wer „Chinatown“ von Roman Polanski noch nicht kennt (1974 gedreht), der sollte das jetzt mal nachholen. Mag ein wenig off topic erscheinen, will ich aber der Jugend von heute gerne mal anempfehlen.
Darin eine Szene, in der die Hauptdarstellerin versemmelt wird, weil „man“ endlich die Wahrheit wissen will.
„Sie ist meine Tochter.“
Du lügst.
Nächste Maulschelle.
„Sie ist meine Schwester“
Du lügst.
Nächste Maulschelle.
Verstehst Du nicht, sie ist meine Tochter u n d meine Schwester.
Ob man so auch die Wahrheit aus den Liebhabern des Selbstbestimmungsgesetzes herausholen kann ?
Ich bin eine Frau.
Du lügst.
Maulschelle
Ich bin ein Mann.
Du lügst.
Maulschelle
Verstehst Du nicht, ich bin biologisch ein Mann
und möchte sozial eine Frau sein,
und dafür lasse ich mich auch gerne biologisch entmannen.