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Berlin

Am 1. Mai wegen Deutschland-Flagge mit Böllern beworfen – jetzt ermittelt die Polizei gegen den Rentner

Ein Rentner wurde in Berlin während der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ als Nazi beschimpft und mit Böllern beworfen, weil er eine Deutschlandflagge zeigte. Nun ermittelt die Polizei auch gegen ihn wegen unbefugter Verwendung einer Bundesdienstflagge - fälschlicherweise.

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Am Mittwoch wurde ein älterer Herr (87) während der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ in Berlin als „Nazi“ beschimpft und mit Böllern beworfen, weil er eine deutsche Nationalflagge mit Adler an seinem Balkon angebracht hatte. Später wurde sein Wohnhaus mit wüsten Beschimpfungen beschmiert. „Hier wohnt ein Nazi – 1. OG – Nazis raus“, steht etwa auf der Wand des Hauses. Auch direkt an seiner Wohnungstür findet man konkrete Drohungen wie: „Bis 8. Mai – nazifrei“, „Wir wissen, wo du wohnst“, „Hier wohnt ein Nazi“, „Nazis töten.“ Der Mann wurde auch mit Böllern beworfen. Die Polizei ermittelt gegen die Täter, aber nicht nur das: Auch gegen den Rentner selbst läuft jetzt ein Verfahren. Der Grund: Das Zeigen einer Dienstflagge des Bundes. Doch das hat der Neuköllner offensichtlich nicht getan.

Von Vorne: Die Polizei bestätigte am Freitag auf Anfrage der BZ, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Senioren eingeleitet wurde. Das erklärte Polizeisprecher Martin Hallweg. Der Grund für die Anzeige sei die unbefugte Benutzung einer Bundesdienstflagge.

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Bei dieser Flagge handelt es sich um eine Dienstflagge – auffällig sind die eckigen Flügelspitzen des Bundesadlers

Anders als bei der üblichen schwarz-rot-goldenen Bundesflagge, die man bei etwa bei Spielen der Nationalmannschaft oder auf Demonstrationen finden kann, ist es verboten, diese Flagge ohne Genehmigung offen zu zeigen. Das liegt daran, dass die Flagge mit eckigen Flügelspitzen beim Bundesadler ein Hoheitszeichen des Bundes ist.

Falscher Vorwurf?

Zeigte der Rentner eine solche Flagge von seinem Balkon, drohten ihm juristische Konsequenzen für sein Handeln. Auch wenn das absurd klingt: Gemäß Paragraph 124 Abs.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) begeht der Rentner mit dem Zeigen dieser Flagge eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann, so sagt es das Gesetz, sogar mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich zu Angst und Furcht vor den Demonstranten vom 1. Mai, die sein Haus markierten, müsste der Rentner also auch noch Geldstrafe für sein Flaggen-Zeigen zahlen.

Allerdings ist es sehr fraglich, ob der Vorwurf der Polizei überhaupt haltbar ist. Im sozialen Netzwerk X gehen Bilder der Flagge des Rentners herum, die auf den ersten Blick erkennbar machen, dass die Flagge den Bundesadler mit runden Flügelspitzen zeigt – und somit keine Bundesdienstflagge ist. Ein wesentlicher Unterschied, der beweist, dass es sich wohl um eine übliche Deutschlandflagge mit Bundesadler, dem offiziellen Wappen der Bundesrepublik handelt. Diese ist keine offizielle Flagge und auch keine Dienstflagge, aber weit verbreitet.

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Der Rentner mit seiner Flagge

Für die Vermutung spricht zusätzlich, dass die Deutschlandflagge mit einem „rund geflügelten“ Adler sehr leicht im Internet auf gängigen Plattformen erwerbbar ist, während die Dienstflagge mit eckigen Flügeln nicht verkauft wird. Die Ermittlungen gegen den Rentner dauern dennoch zunächst an.

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