Keine Volksverhetzung
Oberstes Landesgericht hebt Urteil gegen AfD-Politiker auf
Der AfD-Politiker Florian Jäger wurde durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts von den Anschuldigungen der Volksverhetzung freigesprochen. Er hatte in einem Video die Corona-Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten verglichen.
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Ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat den AfD-Politiker Florian Jäger von den Vorwürfen der Volksverhetzung freigesprochen. Die Entscheidung erfolgte nach Verurteilungen in zwei Instanzen wegen Äußerungen in einem auf Facebook verbreiteten Video, in dem er die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 thematisierte.
Ursprünglich hatte das Landgericht München II eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gegen Jäger verhängt, da es in dem Video eine Gleichsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit den Willkürmaßnahmen der Nationalsozialisten gegen die Juden sah. Diese Auffassung wurde jedoch vom Bayerischen Obersten Landesgericht revidiert.
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Ein Gerichtssprecher teilte am Mittwoch gegenüber der dpa mit, dass das Urteil vom Landgericht München II aufgehoben wurde. Die Äußerungen des AfD-Politikers seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Es betonte, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwangsläufig so ausgelegt werden müsse, wie es das Landgericht getan hatte.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es ebenso möglich sei, dass Florian Jäger mit seinen Äußerungen darauf hinweisen wollte, dass von der Politik stets einfache und populistische Lösungen sowie „Sündenböcke“ gesucht würden. In seiner Perspektive seien dies 1938 die Juden und heute die Ungeimpften.
Das Gericht unterstrich, dass diese Interpretation des Videos im Rahmen der Meinungsfreiheit liege. Allerdings hob es hervor, dass die Gleichsetzung der Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten sei. In diesem Punkt könne Jägers Video nicht von der Meinungsfreiheit geschützt werden.
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Als Jurist bin ich schockiert, wenn meine Fachkollegen den Unterschied zwischen Vergleichen und Gleichsetzen nicht erkennen.
Hatte schon geglaubt die Justiz ist völlig Parteibuch verseucht. Endlich einmal ein Hoffnungsschimmer.
Hautsache erst mal anklagen. Diese Entscheidungen geben mir etwas Hoffnung in unser Rechtssystem. Gut das noch das Gericht über Definition der Volksverhetzung bestimmt.
Wenn Polizisten neben einem Banner stehen auf dem steht: AFDler töten und nicht eingreifen, sagt es mir, ich bin verloren.
Ich bin der neue Jude und es ist völlig egal welche Partei ich wähle, sobald ich anderer Meinung bin als das Regime kann jederzeit ein Mordaufruf gegen mich erfolgen.
das hat doch System, erst anklagen, Hausdurchsuchung und andere Einschüchterungsmassnahmen….und zwei Jahre später der Freispruch. Die Message kommt jedenfalls an! Und die lupenreien „wehrhaften“ Demokraten latschen hinter Antifatransparenten her auf denen zum Mord an AFD Politikern aufgerufen wird!
Anscheinend gibt es Gerichte, die sich von politischen Diffamierungen nicht leiten lassen.
Und wann tritt Florian Jäger seinen Posten als gewählter Bundestagsabgeordneter an ? Da müsste die AfD jetzt ein Zeichen setzen und Ihn sofort in den Bundestag zurück holen !