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Keine Volksverhetzung

Oberstes Landesgericht hebt Urteil gegen AfD-Politiker auf

Der AfD-Politiker Florian Jäger wurde durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts von den Anschuldigungen der Volksverhetzung freigesprochen. Er hatte in einem Video die Corona-Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten verglichen.

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Ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat den AfD-Politiker Florian Jäger von den Vorwürfen der Volksverhetzung freigesprochen. Die Entscheidung erfolgte nach Verurteilungen in zwei Instanzen wegen Äußerungen in einem auf Facebook verbreiteten Video, in dem er die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 thematisierte.

Ursprünglich hatte das Landgericht München II eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gegen Jäger verhängt, da es in dem Video eine Gleichsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit den Willkürmaßnahmen der Nationalsozialisten gegen die Juden sah. Diese Auffassung wurde jedoch vom Bayerischen Obersten Landesgericht revidiert.

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Ein Gerichtssprecher teilte am Mittwoch gegenüber der dpa mit, dass das Urteil vom Landgericht München II aufgehoben wurde. Die Äußerungen des AfD-Politikers seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Es betonte, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwangsläufig so ausgelegt werden müsse, wie es das Landgericht getan hatte.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es ebenso möglich sei, dass Florian Jäger mit seinen Äußerungen darauf hinweisen wollte, dass von der Politik stets einfache und populistische Lösungen sowie „Sündenböcke“ gesucht würden. In seiner Perspektive seien dies 1938 die Juden und heute die Ungeimpften.

Das Gericht unterstrich, dass diese Interpretation des Videos im Rahmen der Meinungsfreiheit liege. Allerdings hob es hervor, dass die Gleichsetzung der Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten sei. In diesem Punkt könne Jägers Video nicht von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

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