Australien
Oberstes Gericht entscheidet: Impfpflicht war unrechtmäßig und verletzte Menschenrechte
Während der Corona-Pandemie erließ der australische Bundesstaat Queensland eine Impfpflicht für Rettungsdienstler und Polizisten. Diese Anordnung wurde jetzt vom obersten Gericht des Staates kassiert - sie war menschenrechtswidrig.
Das oberste Gericht in Australiens Bundesstaat Queensland hat festgestellt, dass die Corona-Impfpflichten für die Polizei und Rettungsdienst im Bundesstaat rechtswidrig waren. Das Gericht verkündete am Dienstag seine Urteile in drei Verfahren, die von 86 Klägern gegen die Polizei und den Rettungsdienst von Queensland angestrengt worden waren.
Die Impfpflichten in Queensland verlangten von den Beschäftigten in Polizei und Rettungsdienst, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen und Auffrischungsimpfungen zu erhalten, andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Gericht befand, dass die Polizeipräsidentin, Katarina Carroll, bei der Entscheidung die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtigt hatte. Das Gesundheitsministerium konnte außerdem die arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht-Klausel nicht nachweisen.
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Der leitende Richter Glenn Martin erklärte, dass die Polizei und die Rettungsdienste versucht hätten, ihre Mitarbeiter vor Infektionen, schweren Krankheiten und lebensverändernden gesundheitlichen Folgen zu bewahren. „Die Abwägung zwischen der Bedeutung des Zwecks der Einschränkung und der Bedeutung der Wahrung des Menschenrechts (…) wird durch die Tatsache erschwert, dass diese Anweisungen in einer Situation gegeben wurden, die in jeder Hinsicht ein Notstand war“, sagte er.
Dennoch erkennt er an, dass die Staatsregierung Absatz 58 des australischen Menschenrechtsgesetzes verletzt habe. Dieser besagt, dass alle Vertreter des Staates die Menschenrechte angemessen berücksichtigen müssen, bevor sie eine Entscheidung treffen, und dass ihre Handlungen immer mit den Menschenrechten vereinbar sein müssen. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Polizeipräsidentin diesen Abschnitt des Gesetzes nicht einhielt – obwohl ihr eine entsprechend ausgefallene Bewertung der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten vorlag. Daher erklärte das Gericht die Anweisungen für rechtswidrig.
Der australische Milliardär Clive Palmer hatte die Klagebemühungen mit viel Geld unterstützt. Insgesamt soll der Bergbau-Mogul zwischen 2,5 und drei Millionen Dollar in den Fall gesteckt haben. Er lobte die Entscheidung als globalen Präzedenzfall: „Wir können heute feiern, denn dies ist der erste Präzedenzfall in der westlichen Welt, in der ein Gericht eine Verletzung der Menschenrechte festgestellt hat“, sagte Palmer nach dem Gerichtsurteil. Palmer sagte, er sei „gerne bereit“, auch künftige Klagen finanziell zu unterstützen.
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Und in Deutschland werden immer noch Soldaten zum Biontech Dreck gezwungen, obwohl diese sog. Impfung die Ampulle nicht wert ist in der sie schwimmt.
Auch in Neuseeland gab es (schon vor 2 Jahren) eine solche höchstrichterliche Entscheidung gegen die berufsbezogene Impfpflicht.
Komisch – ausgerechnet die beiden Länder (Australien und Neuseeland), die ihre Bevölkerung während der „Pandemie“ aufs Schlimmste schikaniert haben, schaffen es, auf rechtsstaatlichem Weg wieder Ordnung in die Sache zu bringen.
Anders dagegen im besten Deutschland, das wir je hatten. Bis heute ist regierungsseitig keinerlei politischer Wille erkennbar, die Coronamaßnahmen aufzuarbeiten, geschweige denn, personelle Konsequenzen im Staatsapparat zu ziehen.
In Deutschland läuft das anders: wer eine Untersuchung der Coronapolitik fordert, ist rechts.
So einfach ist das.
[Teil 1]
Corona-Pandemie. Wirklich, lieber Autor? Die hat es nach
meiner festen Überzeugung nie gegeben. Der Begriff selbst
ist es, der pandemisch durchsetzt/-seucht ist – der gewählt
wurde, um die Menschen zu unterwerfen und besser lenken
zu können. Reine Manipulation. Eine weltweit auftretende
Erscheinung, die das grundsätzliche Potential besitzt, der
Gesundheit etwas zu nahe zu treten, ist nicht automatisch
auch eine Pandemie. Es muß schon eine weitere und sehr
schwerwiegende Symptomatik hinzukommen. Aber wem
erzähle ich das? Das haben inzwischen ausreichend viele
echte (!) Experten zigfach untermauert. Und deshalb sollte
das m.M.n. auch aus den Köpfen. Ich bitte um Nachsicht,
aber sowas regt mich immer total auf – auch, und besonders
dann, wennn ich es ansonsten mit einem sehr lesenswerten
Artikel zu tun habe.
Die Entscheidung kommt zu spät.
Besser spät als gar nicht, bevor sie die nächste Krankheit X ausrufen! Und das werden sie tun!
In Deutschland hat die oberste Menscherechts Studierte wohl einen andere Meinung als das Gericht.
Da wird sich wohl nichts rühren..
OK, und was passiert jetzt? Werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen?