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40 Kommentare

  • Schon die Tatsache, dass die bisherige Amtsinhaberin gleichzeitig die Leiterin
    des Wahlausschusses ist, ist mit demokratischen Regeln absolut unvereinbar.

    • Es beweist wie kriminell einige Akteure unterwegs sind, würden manche sagen.

      WÄRE ein AKTIVES Landtagsmitglied, denn das ist ja der Herr Paul, NICHT geeignet, würde er NICHT mehr im Landtag sitzen.

      Dies WÄRE durch ein Gericht und Urteil festgestellt.

      Somit ist eine „Anfrage“ reines Denunziantentum, um dann selbst ein Urteil herbeizuführen, was wiederum Machtmissbrauch ist, da man NICHT urteilen darf.

      Man spielt sich hier zugleich als Ermittler + Ankläger + Richter auf in einer Person auf, würden manche sagen.

      Statt über Formalien zu bestimmen bzw. diese zu überprüfen, spricht man urteilsmäßig über Eignung.

      Gut, spinnt man den Weg weiter, wo sind die akribischen Belege über Eignung der anderen Bewerber und dessen Überprüfung durch den „Regierungsschutz“.

      Oder gilt hier nicht die Gleichbehandlung?

    • Das reinland-pflanzliche Kommunalwahlrecht sieht genau das vor. Die Bürgermeisterin leitet den Wahlausschuss. Nur wenn sie selbst zur Wahl antritt, wird der Wahlausschuss von einem Stellvertreter geleitet (der selbst nicht zur Wahl antritt).
      Es ist also das reinlich-verfilzte Kommunalwahlrecht zu ändern.

    • Mit Argumenten und guter Politik satellen klappt eben nicht. Dann müssen wir versuchen zu verpetzen.

    • Nun, nur eine kurze Frage: Wie steht es um Ihre Sehkraft, werter T.Reisias?

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  • Ihr macht eine tolle Arbeit!

  • Ich bin davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten von Herrn Paul stattgeben wird.

    Am Ende müssen dann die Bürger entscheiden, WAS SIE SELBST als „Demokratie“ betrachten, indem sie sich entweder auf seine Seite schlagen, oder eben aufgrund der Verleumdungs-Propaganda gegen ihn sich für das bösartige und ekelhafte Parteienkartell entscheiden.

    Diese Wahl betrachte ich auch als Lackmustest für ODER GEGEN die demokratische Grundbildung der Wahlbürger.

    • sie haben ja Gottvertrauen, ich leider nicht mehr,

    • „Ich bin davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten von Herrn Paul stattgeben wird.“

      Da wäre und bin ich mir nicht so sicher“!

  • Als Oberbürgermeisterin ist diese Person Amtsträger und unterliegt gem. der FDGO der Neutralitätspflicht.
    Es ist immer das selbe, dass was sie einfordern treten sie selbst mit den Füßen – eigentlich wäre mit diesem Vorgehen ihr Rücktritt zu fordern.

  • Danke, Apollo News!

  • Friedlich streiken wir ab 01. Oktober und beenden dieses undemokratische Handeln der Politik. Wir wollen keine Gewalt aber so fährt der Staat an die Wand und wir wollen keine DDR2.0.

    • Ich mache mit, der 03.10. ist Feiertag – das wird ein herrlich langes Wochenende!

  • Das ist kein Trick, dass ist Betrug von höchster Stelle abgesegnet.

    • In Brandenburg bereitet die SPD mit Hilfe des dortigen VS ebenfalls eine Attacke gegen die AfD vor.
      Zuvor war die – bisherige – SPD-Innenministerin geschasst worden (das muss man sich mal vorstellen), weil sie sich GEGEN eine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ wehrte, und deshalb – zunächst – den Chef des VS rauswarf, weil er diese Einstufung OHNE ihr Wissen getätigt hatte. Danach wurden SIE SELBST rausgeworfen, de facto von der SPD.

      Kann man sich nicht ausdenken, was hier mittlerweile abgeht.

      • Kriminell, krimineller, „unsereDemokratie“Institutionen!

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  • Der dunkelhäutige US Schauspieler Eddie Murphy macht diese Okay-Geste im Abspann des berühmten Filmes Beverly Hills Cop.

  • Das ist skandalös. Die Absprache zwischen den amtierenden Behörden und den Geheimdiensten zur Beseitigung politischer Konkurrenz hat nichts mit liberaler Demokratie zu tun. Niemand im Mainstream scheint das als beschämend zu empfinden. Wir müssen hoffen, dass aus dem Ausland, insbesondere aus den Vereinigten Staaten, Druck ausgeübt wird, um die Dinge zu ändern.

  • Wieso erscheint dieses Viedeo nicht bei mir?

  • Allein die Angst vor der AfD spricht doch Bände.
    Wenn eine Partei oder ein Kandidat gute Politik für seine Wähler und oder Bürger abliefern TÄTE, wäre doch sämtliche Verbotsbemühung obsolet.

    WAS IST ALSO DAS PROBLEM?

    Genau. Sie tun es nicht.
    Der Erfolg der AfD ist in letzter Konsequenz nichts anderes als das eigene Versagen.

  • Das ist das klassische Schema: Das Ergebnis steht anfangs bereits fest, die Dienste müssen nur Begründungen suchen. Genauso lief es bei Corona: Die Politik beschloß Maßnahmen, das RKI hatte die Begründungen dafür zu liefern. Eine ergebnisoffene Untersuchung findet nicht statt.

  • Sollte sich der AfD Kandidat gegen die Partei- und VS Willkür nicht durchsetzen, sollten die Bürger, die ihn wählen würden, seinen Namen auf den Wahlzettel schreiben. Das wäre mal ein „Zeichen setzen“.

  • Diese hinterhältigen Machenschaften fallen ihnen irgendwann vor die Füße. Die Millionen Wähler der stärksten Partei werden nicht ewig zusehen, wie man an den steigenden Zahlen sieht. Statt mit besseren politischen Konzepten und Protagonisten den Wähler zu überzeugen, kämpfen sie mit gebrochenen Wahlversprechen und enormen Schulden um ihr Überleben. Auch der große Bruder jenseits des Teiches schaut schon sehr kritisch, was hier im Umgang mit der Meinungsfreiheit so abgeht. Ob J.D.Vance als Nachfolger von Trump ein Verbot der größten demokratischen Partei mit den vorgebrachten, fadenscheinigen Argumenten tatenlos hinnimmt, bleibt abzuwarten.

  • Heute: die SPD in RLP will „Wahlkampf mit Stil“ führen. Humor haben sie ja.
    In RLP hat sich die SPD verschanzt und beherrscht von Mainz aus die öffentlichen Medien wie ZDF SWR und auch die ARD. ARD Chef Kai Gniffke ist als SPD Mitglied politisch korrupt und von Frau Dreyer gefördert.

  • Fakt ist: wenn diese Taktiererei durchgehen sollte, dann ist der Rechtsstaat Geschichte.
    Dann bräuchten sich die immer noch in der deutlichen Mehrheit befindlichen Platzhirsch-Parteien nur zusammen zu tun, ein paar Wahlkampfäußerungen aus den Google-Klatschspalten (irgend eine Kleinigkeit findet sich immer) zu sammeln und dem VS zur Verarbeitung vorzulegen – und schon wäre der AfD-Kandidat draußen.
    So einfach wäre das. Kein riskantes Verbotsverfahren mit unsicherem Ausgang, sondern der einfache Ausschluss vom passiven Wahlrecht per „Abstimmung“ im kleinen Kreis der Privilegierten.
    Deshalb bin ich der Hoffnung, dass der Rechtsstaat diese Praxis nicht als rechtmäßig bestätigt. Dem Schindluder wären Tür und Tor geöffnet.
    Und: Immerhin bestünde die Gefahr, dass es auch einmal einen von den „Guten“ träfe. Wie schnell man sich zu etwas Verbotenem hinreißen lässt und dadurch Amt und Würde verliert, zeigte sich erst kürzlich in der BaWü-SPD.

  • Was machen eigentlich unsere 18 Geheimdienste den ganzen Tag und wie hoch ist die Fehlerquote bei Prodictiv Policung? Das sind doch interessante fragen!

  • Um das mal vorsichtig auszudrücken: Volksvertreter mit interessantem Demokratieverständnis.
    Das ist wohl einmal wieder „Unsere Demokratie“, bei der es mich immer fröstelt, wenn es jemand von den Alt-Parteien in den Mund nimmt. In meinem Demokratieverständnis gehören diese Bürgermeisterin und alle beteiligten Personen, die hier an Recht und Gesetz vorbei politische Gegner persönlich diffamieren, um eine Wahl zu gewinnen, bereits vor der Wahl von ihren Positionen entfernt.

  • Diese Farce ist ja nahezu gleichbedeutend wie die Aberkennung des passiven Wahlrechtes und dies kann doch nur per Gericht entschieden werden. Damit wird diese hohe Hürde quasi ad absurdum geführt. Im kleinen, stillen Kämmerlein wird über solch wichtige Dinge entschieden? Das ist nicht zu fassen. Ich bezweifle aber, dass der Herr bei den heutigen Gerichten Recht bekommt. Dazu fehlt mir mittlerweile das Vertrauen im „unsere Demokratie“.

  • Nun, bei Sozialisten wiederholt sich alles:
    Publius Clodius Pulcher hatte sich 62 v. Chr. als Frau verkleidet bei einer religiösen Zeremonie eingeschlichen, die für Männer verboten war. Der nachfolgenden Verurteilung entging er durch die Bestechung der Richter. Da ihm als Patrizier der Zugang zum mächtigen Volkstribunat verwehrt war, fand er einen armen Plebejer, der ihn gegen Geld „adoptierte“, was ihm das Tribunat ermöglichte. Als Volkstribun setzte er – nicht als erster, aber als erster derart massiv – auf „presure groups“ und Schlägerbanden, die politische Gegner einschüchterten, verprügelten und töteten – wo Bestechung versagt, führt Gewalt zum Erfolg.
    Schließlich kam er in einer Straßenschlacht mit der Schlägertruppe des gegnerischen Titus Annius Milo zu Tode.

    Wo stehen wir in dieser Entwicklung? Noch bei der Richterbestechung oder schon bei den „presure groups“ auf der Straße oder vielleicht irgendwo dazwischen?

    • Finde ich richtig gut, wie Sie hier mit historischen Einschüben uralte Methoden darstellen!

      Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Wissen Sie genauer, warum Ovid in die Verbannung geschickt wurde? Eines seiner Werke (Sie wissen sicher, welches ich meine) ist angeblich nur in Auszügen erhalten, aber bisher fand ich nur eine Version in einer britischen Bibliothek, für die man aber online Zugang haben muss (merkwürdig! warum so geheimniskrämerisch mit einem Text aus der Antike?) oder eine sehr teure Druckausgabe. Kann es sich um eine ähnliche Geschichte handeln, weswegen Giordano Bruno später mutmasslich gestorben sein könnte (er eckte ja immer wieder überall an, was hatte er noch zu sagen, was Andere nicht hören wollten/sollten?)?
      Also, die Konflikte und Bestrafungen zwischen Herrschern und Kritikern in der Geschichte sind durchaus eine Lektüre wert. Frage mich, ob es ähnlich der Methoden, die wir heute wieder erkennen, auch Parallelen inhaltlicher Art geben könnte?

      • Nun, Genaues weiß man nicht – & ich nicht, und dabei muß ich gerade mal auf die Schnelle ein bißchen aus dem Handgelenk „extemporieren“:

        Soweit ich mich erinnere, ist die Verbannung Ovids an das Schwarze Meer unter Beibehaltung seiner Bürgerrechte und dem Schutz seines Vermögens um 8 n. Chr. kurz nach der Veröffentlichung seiner „Ars amatoria“ durch den Princeps Augustus selbst erfolgt. Das schließt ein Verbrechen als Exilgrund (eher) aus. Vielleicht haben dem Princeps nur die Gedichte der „Ars amatoria“ mißfallen, weil sie ja doch – ansatzweise – die Idee von der „freien Liebe“ propagieren.

        Kurz nach Ovids Verbannung wurde allen Römern im heiratsfähigen Alter mit der lex Papia Poppaea die Verpflichtung zur Ehe und legitimer Nachkommenschaft auferlegt, was wohl in gewissem Spannungsverhältnis zu Ovids Dichtung stand.

        Ich weiß es also auch nicht, sehe aber wie gesagt gewisse Indizien dafür, daß der prüde Octavian die freizügige Dichtung incl. Dichter anstößig & entsorgenswert fand.

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    • Danke Herr Bendix, ja soweit sollen es wohl zwei Gründe gewesen sein, „eine Dichtung und ein Irrtum“. Könnte es sich um das „Phaenomena“ handeln? Zitat: „Zu einem verlorenen Gedicht namens Phaenomena über Himmelserscheinungen ist nichts Näheres bekannt.“ (leider nur Wikipedia)

      https://brill.com/display/book/edcoll/9789047409281/B9789047409281_s030.xml

      https://www.kirke.hu-berlin.de/ovid/verbagrd.html

      Nun denn, mal sehen, ob ich zu dem Gedicht noch etwas finde. Nach so langer Zeit ist es nicht einfach, aussagekräftige Quellen aufzuspüren.

      Vielleicht ging es auch um den Ehebruch-Skandal der Julia, Augustus Enkelin.

      Und, interessant, was sein Vermögen anging, da schrieb er selbst
      „Nicht Sklaven, nicht Begleiter auszuwählen hatte ich die Muße; und es gab für den Flüchtling keine geeignete Kleidung und auch nicht die angemessenen Geldmittel“. Ein plötzlicher Aufbruch und es muss wohl der Besitz in Rom gewesen sein, der ihm blieb, aber kam er je zurück?

      Auf jeden Fall, herzlichen Dank!

  • Die „Hinweise“ sollten wohl die Richtung und das Ergebnis der „Überprüfung“ vorgeben. Der VS als Sockenpuppe der Politik.

  • „Jeder kann in Deutschland sagen, was er denkt“, sagt Spahn

    Aha!

  • Aberwitzige Interpretation. Dem Verfassungsschutz wurde nichts vorgegeben. Angewiesen ist sie auf objektive Informationen für weiteres Vorgehen, das spricht genau GEGEN Willkür. Wer seine Arbeit gewissenhaft macht, der fragt nun mal an. Würde jeder Wahlausschuß blind durchwinken, könnten wir diese Institutionen gleich abschaffen, oder?
    Die kamen zu einem Ergebnis, der Kandidat kann dagegen klagen. Mehr Rechtsstaat geht nicht.

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