Anabel Schunke
Journalistin wegen Volksverhetzung verurteilt – zuständige Staatsanwältin arbeitet parallel für Meldestelle, die sie anzeigte
Weil sie den Lebensstil eines „großen Teils“ der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, wurde die Journalistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung verurteilt. Brisant: Die zuständige Staatsanwältin ist auch bei der Meldestelle für Hasskriminalität tätig, die Schunke angezeigt hat.
Von
Weil die Journalistin Anabel Schunke im April 2022 öffentlich einen großen Teil der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, muss sie sich jetzt wegen angeblicher Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Angezeigt wurde sie damals von der Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN), die bei der Göttinger Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Brisant: Die für den Fall zuständige Staatsanwältin ist gleichzeitig auch im Namen der ZHIN tätig, kann also im Namen der Meldestelle Anzeige erstatten und dann als Staatsanwältin die Ermittlungen einleiten.
Das tat die Staatsanwältin, deren Anti-Hass-Unternehmungen auch schon von internationalen Medien aufgegriffen wurden, dann auch im Herbst 2022. Schunke hatte zuvor einen „Antiziganismus“-Beitrag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf Facebook kommentiert und zwei Bildschirmfotos ihres Beitrags auch auf X, damals Twitter, geteilt. Sie kritisierte damals, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde.
Werbung
Außerdem würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Journalistin damals. „Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, schloss Schunke.
Obwohl Schunke ihre Argumentation nach eigenen Aussagen „mit zahlreichen Artikeln“ untermauerte und die Staatsanwaltschaft daran erinnerte, sie habe nicht von einer Bevölkerungsgruppe, sondern einem großen Teil der Sinti und Roma gesprochen, beantragte die Staatsanwältin aus Göttingen einen Strafbefehl. Interessant ist, dass dieser von einem Amtsrichter im niedersächsischen Goslar zunächst abgelehnt wurde. Bei dem Beitrag würde es sich um eine zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit handeln.
Doch das wollte die Staatsanwältin ganz offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde ein. Das Landgericht in Braunschweig wies den Amtsrichter daraufhin an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Strafbefehl wurde diesmal recht gegeben – vom selben Richter, der den Antrag zuvor noch abgelehnt hatte. 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro wurden als Strafe festgesetzt.
Eine Beschwerde seitens der Angeklagten wurde abgelehnt. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin. Ein Kollege aus Braunschweig übernahm den Fall und erhöhte die geforderte Geldstrafe, laut Schunke grundlos, auf 120 Tagessätze. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Goslar die Journalistin wegen Volksverhetzung, schwächte die zuletzt geforderten 120 Tagessätze zwar ab, lag dennoch mit 90 Tagessätzen immer noch über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe. Auch dafür fehlte laut Schunke jegliche Begründung. Gemeinsam mit ihren Anwälten hat sie sich deshalb entschieden, Berufung einzulegen.
Politische Urteile dieser Art sind die empirischen Belege dafuer, dass wir in auf direktem Weg in eine Diktatur sind und z.T. dort bereits angekommen sind.
Auch hier wird die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Die Staatsanwälte sind nicht unabhängig und arbeiten im Sinne der Regierung. Zudem weisungsgebunden. Bei der „Fährenflucht“ von Habeck war die Staatsanwältin auch der Meinung, dass Straftaten der Bauern begangen worden sind und hatte Ermittlungen eingeleitet. Das war im Januar. Jetzt stocken die Ermittlungen. Warum wohl?
Ich mag Schunke nicht sonderlich, weil sie ist für mich die Kubicki des Journalismus. Aber was hier passiert, zeigt deutlich, wie weit sich der Rechtsstaat in Auflösung befindet und das Land ins Totalitäre segelt. Später will wieder niemand mitgemacht haben. Anzeiger, Verfolger, Ankläger, Richter … alles eine dunkle Suppe.
Wenn das Anprangern sozialer Fehlentwicklungen eine Straftat ist, dann hat sich die FDGO verabschiedet.
Rechtsbeugung und Befangenheit in Reinform.
Hoffentlich wird Frau Schunke nächstinstanzlich rehabilitiert.
Ich drücke ihr fest die Daumen.
Dies zeigt deutlich, dass wir auf dem Weg in totalitäre Strukturen sind. Denn: ein Staatsanwalt hat neutral zu sein, da er die Interessen des Landes vertritt – und nicht die Interessen einer Regierung.
Leider scheinen das Linke nicht verstehen zu können. Aber exakt diese Gewaltenteilung sorgt erst für Demokratie und Freiheit.
Das ist das linksgrüne Deutschland. Hier sind Ankläger auch gleichzeitig die Richter. Schlimme Zustände, mit denen wir uns immer weiter vom Rechtsstaat entfernen.