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Anabel Schunke

Journalistin wegen Volksverhetzung verurteilt – zuständige Staatsanwältin arbeitet parallel für Meldestelle, die sie anzeigte

Weil sie den Lebensstil eines „großen Teils“ der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, wurde die Journalistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung verurteilt. Brisant: Die zuständige Staatsanwältin ist auch bei der Meldestelle für Hasskriminalität tätig, die Schunke angezeigt hat.

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Wegen Volksverhetzung soll die Journalistin Anabel Schunke jetzt 5.400 Euro zahlen. Angeklagt wurde sie von einer Staatsanwältin, die gleichzeitig für eine Meldestelle für Hasskriminalität tätig ist, welche wiederum die Anzeige gegen Schunke auf den Weg gebracht hatte.

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Weil die Journalistin Anabel Schunke im April 2022 öffentlich einen großen Teil der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, muss sie sich jetzt wegen angeblicher Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Angezeigt wurde sie damals von der Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN), die bei der Göttinger Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Brisant: Die für den Fall zuständige Staatsanwältin ist gleichzeitig auch im Namen der ZHIN tätig, kann also im Namen der Meldestelle Anzeige erstatten und dann als Staatsanwältin die Ermittlungen einleiten.

Das tat die Staatsanwältin, deren Anti-Hass-Unternehmungen auch schon von internationalen Medien aufgegriffen wurden, dann auch im Herbst 2022. Schunke hatte zuvor einen „Antiziganismus“-Beitrag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf Facebook kommentiert und zwei Bildschirmfotos ihres Beitrags auch auf X, damals Twitter, geteilt. Sie kritisierte damals, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde.

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Außerdem würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Journalistin damals. „Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, schloss Schunke.

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Obwohl Schunke ihre Argumentation nach eigenen Aussagen „mit zahlreichen Artikeln“ untermauerte und die Staatsanwaltschaft daran erinnerte, sie habe nicht von einer Bevölkerungsgruppe, sondern einem großen Teil der Sinti und Roma gesprochen, beantragte die Staatsanwältin aus Göttingen einen Strafbefehl. Interessant ist, dass dieser von einem Amtsrichter im niedersächsischen Goslar zunächst abgelehnt wurde. Bei dem Beitrag würde es sich um eine zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit handeln.

Doch das wollte die Staatsanwältin ganz offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde ein. Das Landgericht in Braunschweig wies den Amtsrichter daraufhin an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Strafbefehl wurde diesmal recht gegeben – vom selben Richter, der den Antrag zuvor noch abgelehnt hatte. 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro wurden als Strafe festgesetzt.

Eine Beschwerde seitens der Angeklagten wurde abgelehnt. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin. Ein Kollege aus Braunschweig übernahm den Fall und erhöhte die geforderte Geldstrafe, laut Schunke grundlos, auf 120 Tagessätze. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Goslar die Journalistin wegen Volksverhetzung, schwächte die zuletzt geforderten 120 Tagessätze zwar ab, lag dennoch mit 90 Tagessätzen immer noch über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe. Auch dafür fehlte laut Schunke jegliche Begründung. Gemeinsam mit ihren Anwälten hat sie sich deshalb entschieden, Berufung einzulegen.

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161 Kommentare

  • Politische Urteile dieser Art sind die empirischen Belege dafuer, dass wir in auf direktem Weg in eine Diktatur sind und z.T. dort bereits angekommen sind.

    674
  • Auch hier wird die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit eingeschränkt.
    Die Staatsanwälte sind nicht unabhängig und arbeiten im Sinne der Regierung. Zudem weisungsgebunden. Bei der „Fährenflucht“ von Habeck war die Staatsanwältin auch der Meinung, dass Straftaten der Bauern begangen worden sind und hatte Ermittlungen eingeleitet. Das war im Januar. Jetzt stocken die Ermittlungen. Warum wohl?

    429
  • Ich mag Schunke nicht sonderlich, weil sie ist für mich die Kubicki des Journalismus. Aber was hier passiert, zeigt deutlich, wie weit sich der Rechtsstaat in Auflösung befindet und das Land ins Totalitäre segelt. Später will wieder niemand mitgemacht haben. Anzeiger, Verfolger, Ankläger, Richter … alles eine dunkle Suppe.

    369
  • Wenn das Anprangern sozialer Fehlentwicklungen eine Straftat ist, dann hat sich die FDGO verabschiedet.

    339
  • Rechtsbeugung und Befangenheit in Reinform.
    Hoffentlich wird Frau Schunke nächstinstanzlich rehabilitiert.
    Ich drücke ihr fest die Daumen.

    323
  • Dies zeigt deutlich, dass wir auf dem Weg in totalitäre Strukturen sind. Denn: ein Staatsanwalt hat neutral zu sein, da er die Interessen des Landes vertritt – und nicht die Interessen einer Regierung.

    Leider scheinen das Linke nicht verstehen zu können. Aber exakt diese Gewaltenteilung sorgt erst für Demokratie und Freiheit.

    231
  • Das ist das linksgrüne Deutschland. Hier sind Ankläger auch gleichzeitig die Richter. Schlimme Zustände, mit denen wir uns immer weiter vom Rechtsstaat entfernen.

    203
  • Damit sollen alle Kritiker mundtot gemacht werden.
    Das ist das „neue“ Demokratieverständnis . Als Biodeutscher wird man im eigenen Land zum Menschen 2. Klasse, man darf die ganze Party bezahlen aber ansonsten die Klappe halten und soll alles hinnehmen.

    190
  • Das scheint das neue Normal zu werden. Bald haben wir Judges auf den Straßen. Ankläger, Richter und Vollzieher in einem, spart Zeit und Geld. Genau nach diesem Konzept ist Nancy gegen C. vorgegangen. Aber die Masse geht gerne weiter, da gibt’s nichts zu sehen. Es trifft ja die Richtigen. Es ist erschreckend wie schnell die Rechtsstaatlichkeit Mittlerweile abgeschafft wird.

    145
  • Erinnert ein bisschen an die Zeit der Karlsbader Beschlüsse. Für eine echte Demokratie zu meinungsfeindlich, für eine Diktatur viel zu lasch in der Verfolgung.

    Das Kartell aus Altparteien, Medien und Justiz wird den gesellschaftlichen Konflikt so nicht lösen können. Noch so viel Geld und parteiische Justiz nützen auf Dauer nichts gegen das Aussprechen der Realität.

    Es wird immer Leute geben, die lieber im Bademantel um sechs Uhr aufstehen und eine Privatinsolvenz riskieren, als sich vom Staat sagen zu lassen, welche Meinung sie zu vertreten haben.

    136
  • Nichts ist normal.
    Wahrheit ist Volksverhetzung
    Mitte ist rechts
    Männer sind Frauen
    Faulenzen wird belohnt
    Arbeit wird bestraft
    usw., usw.

    131
  • Was war jetzt das vermeintlich volksaufhetzende Element? Eine Verurteilung kann sich doch nur auf einen vermuteten Verdacht stützen und nicht auf eine nicht nachgewiesene tatsächliche Verhetzung!
    Frau Schunke beschreibt eine Welt, die es beim den ideologischen Apparatschiks nicht gibt.

    94
  • Nun, vielleicht irre ich mich ja nur wieder, aber, wenn es eine „Meldestelle für Antiziganismus“ gibt, muß es doch auch Zigeuner geben, oder?

    Und, vielleicht ist es ja auch schon ein Meldegrund für „antiislamischen Rassismus“, wenn man aus dem Koran und den Hadithen zitiert?

    Der sog. „Prophet“ war ein verwaister Kameltreiber, der zum gesellschaftlichen“Arrivement“ eine wesentlich ältere (vermögende) Frau „geheiratet“ hat. Die „Visionen“ seines regelmäßigen Qat-Rauschs hielt der Analphabet für „göttliche Offenbarungen“ und schrieb sie – wieder nüchtern – als „Koran“ nieder.

    „Gott“ hatte ihm auch „befohlen“, eine 6-Jährige zu „heiraten“, auch wenn er sie erst drei Jahre später penetrierte.

    Weil seine Mitbürger seinen religiösen Kitsch nicht wollten, haben sie ihn ausgewiesen, worüber er so erbost war, daß er die ebenfalls „ungläubigen“ Juden in seiner neuen Heimat – selbst aktiv beteiligt – niedermetzeln ließ.

    Aber die Wahrheit ist wohl schon antiislamischer Rassismus.

    92
  • Zunächst einmal, warum werden keine Namen genannt? … Und dann spielen da noch andere Entscheidungsfaktoren eine Rolle. Das Aussehen und sichere Auftreten von Frau Schunke.

    Da wird aus eigenen Unzulänglichkeiten schnell eine „Mördergrube“, die bei Verfahren dieser Art gerne ausgelebt werden.

    In heutigen Zeiten werden dann grundsätzlich aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

    Das Groteske ist, Frau Schunke spricht die Wahrheit und Nichts als die Wahrheit!

    91
  • Danke, für die sachliche Darstellung der Ereignisse durch Apollo News, die als Fakten nachweisbar sind

  • Ich habe vor kurzem einen Artikel gelesen, in dem ein ehemaliger Richter, so ziemlich alles angeprangert hat über Rechtsbeugung, Anweisungen von oben, Decken der Staatsanwälte bei Fehlern uvm.
    Ich glaube zum Abschluss sagte er sinngemäß: „Im Rückblick betrachtet ekelt er sich vor seinesgleichen!“

    65
  • „Die für den Fall zuständige Staatsanwältin … kann also im Namen der Meldestelle Anzeige erstatten und dann … die Ermittlungen einleiten.“ Aber ist diese DOPPELROLLE als Kläger und Richter auch juristisch erlaubt? § 130 StGB, der sich auf „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ bezieht, die Beschimpfung sog. „Nazis“ also nicht einbezieht (?), ist m. E. eine Gratwanderung. Wann „beschimpft“ man Gruppen, Bevölkerungsteile oder einen Einzelnen, macht diese „böswillig verächtlich oder verleumdet“ sie? Die Haltung zu Gruppen jedweder Art (Kampf gegen „Rechts“/Rechte) als Weltbild ist immer pauschal, und zwischen Kritik am Verhalten und Verleumdung gibt es eine Grauzone. Dass Sinti und Roma in Teilen (!) eine schwierige Bevölkerungsgruppe darstellen, scheint mir nicht ausgeschlossen. Wie groß der problematische Anteil ist, darf diskutiert werden. Verfahren wie dieses dürfen nicht bewirken, dass man über Migranten nur noch nett reden darf.

    63
  • Da wir, aus meiner Sicht, keinen Rechtsstaat mehr haben, wundert mich nuchts mehr!

  • Ein Aufruf zur Denunziation
    Die Bestimmungen des Digital Services Act der Europäischen Union enthalten auch Verordnungen, die zu Denunziation und Zensur förmlich aufrufen.
    Das schadet der Demokratie mehr als es ihr nützt.
    Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und weitestgehend unter dem Radar der allermeisten Mediennutzer greift damit das bisher umfassendste Regelungswerk für den digitalen Raum.
    Veröffentlicht wurde die Verordnung am 19. Oktober des vorigen Jahres.
    Am 17. Februar 2024 trat sie in vollem Umfang in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft.
    Bezüglich „sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen“ greifen die Bestimmungen des DSA allerdings schon ab dem 15. August 2023.

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  • Demokratiesimulation – es wird jeden Tag ersichtlicher

  • Wenn jemand etwas sagt,was dem verordenten Mainstream wiederspricht,
    verhetzt direkt das ganze Volk?
    Auch wenn dieses Volk es überhaupt nicht mitbekommt?
    Es gibt nur zwei Geschlechter…ist das nun auch schon Volksverhetzung?
    (Bitte nicht lesen,sonst seid ihr verhetzt)Ups,zu spät.

  • Unsere aktuelle Lage in der Justiz lässt das Schlimmste für den Ausgang des Verfahrens befürchten. Die Bestrafungen für „delegitimierende“ Äußerungen stehen auch in keinem Verhältnis mehr. Missliebige Menschen werden zum Verstummen gebracht und zusätzlich ruiniert. Was ich jahrzehntelang nicht ahnte: alles was jetzt im Überschwang geschieht wäre unter früheren Regierungen technisch und juristisch genauso möglich gewesen. Die neuen Antihass- und Antifehlinfo-Gesetze braucht es dazu gar nicht. Wir alle sind Freiwild und leben von der guten Laune unserer Regierenden. Demokratie in Deutschland? Eine traurige Illusion, die gerade zerplatzt.

  • Glasklare Benennung von Tatsachen. Eine Verurteilung daher nicht mit dem GG vereinbar. Verstößt gegen die Meinungsfreiheit. Nächste Instanz gegen dieses politische Urteil ist ein MUSS!
    Wir brauchen eine Kultur des Anzeigens und Klagens. Keine Scheu.

  • Was die beteiligten Vertreter von Staatsanwaltschaft und Gericht gar nicht bemerkt haben: sie bestätigen die Aussagen von Fräulein Schunke aufs Wort.

  • Was da inzwischen staatlich gelenkt oder zumindest geduldet abgeht macht Angst. Das könnte den Eindruck erwecken, als besorgten sich die Staatsanwälte ihre eigen Fälle. Spätestens seit Merkel und Corona ist von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit nicht mehr viel übrig geblieben.

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