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Anabel Schunke

Journalistin wegen Volksverhetzung verurteilt – zuständige Staatsanwältin arbeitet parallel für Meldestelle, die sie anzeigte

Weil sie den Lebensstil eines „großen Teils“ der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, wurde die Journalistin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung verurteilt. Brisant: Die zuständige Staatsanwältin ist auch bei der Meldestelle für Hasskriminalität tätig, die Schunke angezeigt hat.

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Wegen Volksverhetzung soll die Journalistin Anabel Schunke jetzt 5.400 Euro zahlen. Angeklagt wurde sie von einer Staatsanwältin, die gleichzeitig für eine Meldestelle für Hasskriminalität tätig ist, welche wiederum die Anzeige gegen Schunke auf den Weg gebracht hatte.

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Weil die Journalistin Anabel Schunke im April 2022 öffentlich einen großen Teil der in Deutschland lebenden Sinti und Roma kritisierte, muss sie sich jetzt wegen angeblicher Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Angezeigt wurde sie damals von der Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN), die bei der Göttinger Staatsanwaltschaft angesiedelt ist. Brisant: Die für den Fall zuständige Staatsanwältin ist gleichzeitig auch im Namen der ZHIN tätig, kann also im Namen der Meldestelle Anzeige erstatten und dann als Staatsanwältin die Ermittlungen einleiten.

Das tat die Staatsanwältin, deren Anti-Hass-Unternehmungen auch schon von internationalen Medien aufgegriffen wurden, dann auch im Herbst 2022. Schunke hatte zuvor einen „Antiziganismus“-Beitrag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf Facebook kommentiert und zwei Bildschirmfotos ihres Beitrags auch auf X, damals Twitter, geteilt. Sie kritisierte damals, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde.

Außerdem würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Journalistin damals. „Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, schloss Schunke.

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Obwohl Schunke ihre Argumentation nach eigenen Aussagen „mit zahlreichen Artikeln“ untermauerte und die Staatsanwaltschaft daran erinnerte, sie habe nicht von einer Bevölkerungsgruppe, sondern einem großen Teil der Sinti und Roma gesprochen, beantragte die Staatsanwältin aus Göttingen einen Strafbefehl. Interessant ist, dass dieser von einem Amtsrichter im niedersächsischen Goslar zunächst abgelehnt wurde. Bei dem Beitrag würde es sich um eine zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit handeln.

Doch das wollte die Staatsanwältin ganz offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde ein. Das Landgericht in Braunschweig wies den Amtsrichter daraufhin an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dem Strafbefehl wurde diesmal recht gegeben – vom selben Richter, der den Antrag zuvor noch abgelehnt hatte. 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro wurden als Strafe festgesetzt.

Eine Beschwerde seitens der Angeklagten wurde abgelehnt. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin. Ein Kollege aus Braunschweig übernahm den Fall und erhöhte die geforderte Geldstrafe, laut Schunke grundlos, auf 120 Tagessätze. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Goslar die Journalistin wegen Volksverhetzung, schwächte die zuletzt geforderten 120 Tagessätze zwar ab, lag dennoch mit 90 Tagessätzen immer noch über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe. Auch dafür fehlte laut Schunke jegliche Begründung. Gemeinsam mit ihren Anwälten hat sie sich deshalb entschieden, Berufung einzulegen.

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