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Kündigungen ohne Gerichtsprozess

„Hetzjagd“ gegen Polizisten: Ampel beschließt umstrittenes neues Disziplinar-Gesetz

Der Bundestag hat ein Gesetz angenommen, das vorsieht, dass Beamte künftig ohne Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt werden können - u.a. wegen Volksverhetzung. Gewerkschaften äußern heftige Kritik.

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Der Bundestag hat am Freitag im Bundestag ein umstrittenes Gesetz angenommen, das faktisch eine Beweislast-Umkehr für Beamte darstellt. Zuvor gab es heftige Kritik, u.a. vom Deutschen Beamtenbund. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte in Zukunft per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden können. Bisher war das nur im Rahmen der Disziplinarklage und einem Gerichtsurteil möglich. Jetzt können Beamte lediglich gegen die bereits rechtskräftige Kündigung klagen. Auch eine Verurteilung wegen Volksverhetzung soll für eine Entfernung aus dem Dienst ausreichen. Für das Gesetz stimmten die Ampel-Fraktionen, Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht von einem „Generalverdacht gegen Beschäftigte“. Der Entwurf enthalte keine Regelung, „die die Beamtinnen und Beamten vor missbräuchlicher Nutzung des Disziplinarrechts schützt.“ 

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Man fragt außerdem: „Müssen Polizeibeamtinnen und Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen, dieser dann seine Ermittlungskompetenz walten lässt und die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornimmt? Schließlich kann sich der entlassene Beamte im Rahmen des Widerspruchs vor Gericht wieder in den Dienst hinein klagen.“

Weiter heißt es: „Das Vertrauen in diese Ampelregierung ist damit zumindest aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nachhaltig zerstört.“ Heiko Teggatz, Vorsitzender der Gewerkschaft spricht von einer „Hetzjagd“ gegen Beamte.

Die Bundesregierung begründet dies mit der Dauer von durchschnittlich vier Jahren für eine solche Disziplinarklage. Man wolle sich effektiv vor Verfassungsgegnern schützen.

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