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Landgericht Hamburg

Gericht weist Klage gegen Correctiv ab, doch stellt fest: Kernsatz der „Potsdam-Recherche“ war keine Tatsache

Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen Correctiv wegen der „Potsdam-Recherche“ abgewiesen. Gleichzeitig hat es jedoch festgestellt, dass es sich beim Kernsatz der Recherche um eine Wertung und keine Tatsachenbehauptung gehandelt hat.

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Das Logo des Portals Correctiv (IMAGO/Sven Simon)

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Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen die linke Plattform Correctiv und fünf ihrer Mitarbeiter zwar abgewiesen, jedoch für die Kläger eine wichtige Sache festgestellt. Konkret geht es um Klagen wegen des angeblichen „Potsdamer Geheimtreffens“, bei dem laut Correctiv ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ gefasst worden war.

Die Richter stellten nun fest: Das war keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine subjektive Interpretation – diese sei jedoch zulässig. Das wird vom Gericht unter anderem wie folgt erklärt: „Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“

Dadurch ist aber zum einen eindeutig, dass das entscheidende Stichwort zur Recherche, nämlich der „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“, keine Tatsache, sondern lediglich die Interpretation von Correctiv war. Genau dieser Wortlaut wurde in zahlreichen Medien breit aufgegriffen. Zum anderen lässt das Landgericht Hamburg diesen Widerspruch als zulässig zu.

Das kritisiert gegenüber der Welt deshalb auch der Rechtsexperte des Online-Portals Legal Tribune Media, Felix Zimmermann: „Das haben ganz viele Medien,(…) so verstanden, dass da wirklich darüber gesprochen wurde, dass deutsche Staatsbürger ausgewiesen werden sollten, also eine behördliche Anweisung, das Land zu verlassen. Dem war aber nicht so.“ Zimmermann wünscht sich vom Gericht mehr Auseinandersetzung mit dem – er meint: „Das ist einfach die Realitätsverweigerung vom Landgericht Hamburg.“

Und obwohl das Landgericht Hamburg klar festgestellt hat, dass der Kernsatz von Correctivs Potsdam-Recherche eine Meinungsäußerung war, meldet das Portal selbst auf seiner Webseite: „Erfolg auf ganzer Linie für Correctiv vor Gericht“. Chefredakteurin Annette Dowideit schreibt dazu auf X: „Das Urteil stellt klar: Die Fakten, die wir zusammengetragen haben, durften wir genauso zusammenfassen, wie wir es getan haben.“

Auch Correctiv-Journalistin Annika Joeres stellt erfreut auf X fest: „Heute ist ein wunderbarer Tag für alle, die gegen rechte Hetze kämpfen: Correctiv gewinnt beide Klagen gegen unsere Geheimplan-Recherche. Die Recherche und unsere Wertung stehen wie Beton: Der gruselige Remigrationsplan zielte auch auf deutsche Staatsbürger.“ Damit gibt sie jedoch immerhin selbst zu, dass der Kern der Geheimplan-Recherche eine Wertung und keine Tatsache darstellt.

bc

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28 Kommentare

  • Leider wird unsere Bevölkerung den Inhalt des Urteils nicht verstehen.

  • Wegen einer Wertung waren also Politik, Medien und die „Zivilgesellschaft“ wochenlang in Aufruhr. Natürlich nur, weil es die gewünschte Wertung war.

  • Zu meiner besten Zeit galten für diese Art der „Wertung“ noch die Begriffe Verleumdung und üble Nachrede.

  • „Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“ Aha, man darf also „Fakten“ wertend interpretieren. („zusammenfassen“ ist ja eher nicht der treffende Begriff.) Schön aber, dass der Bürger hier mal als kluges, verständiges Wesen behandelt wird (das Tatsachen und Kommentare auseinanderhalten kann). In vielen anderen Zusammenhängen gilt er ja eher als dumm, versteht Politiker nicht richtig, die ihm Dinge besser erklären müssen, wählt inkompetent.

    • …. wenn es doch so viele verstanden haben, warum sind dann soviele auf die Straße gegangen um gegen die „Remigration“ zu demonstrieren? Weitere Beispiele konnte man in den ÖR Medien beobachten, in Gesprächsrunden wurden von „Experten“ und solchen die meinen es zu sein, massiv gegen die vermeintliche „Remigration“ geschossen – offensichtlich hat die Mehrheit es doch anders verstanden . . .

      • Natürlich haben viele Bürger die Interpretationsfreude von Correctiv nicht richtig eingeschätzt. Das hat aber auch in hohem Maße damit zu tun, glaube ich, dass 95 Prozent aller Bürger die Original-Texte auf der Correctiv-Website überhaupt nicht gelesen haben, sondern sich eher aus der SZ oder taz haben informieren lassen. Es stellt ein Grundproblem der Medienberichterstattung dar, dass Leser eben naturgemäß keine Zeit, manchmal auch kein Interesse, haben, sich das, über das etwa von dpa berichtet wird, im Original anzuschauen.

  • Die Kernaussage von Correctiv war laut Gericht nur Interpretation Die sogenannten „Qualitätsmedien“ von ARD/ZDF und alles andere Zeitungen und Sender des Mainstreams berichteten aber ausführlich von dieser Interpretation von Correctiv und eines Mannes der gerne Geschichten erfindet (J.Peters, Correctiv) Sie sind jetzt alle als Propagandaapparate einer erfunden Geschichte entlarvt. Und das Correctiv sich Fakten-Checker nennen darf, ist eine Lachnummer.

  • „dass es sich beim Kernsatz der Recherche um eine Wertung und keine Tatsachenbehauptung gehandelt hat.“
    Also Hass und Hetze? Oder doch fake-news? Oder beides?

  • In Gefahr und größter Not, bringt der Mittelweg den Tod. Die Justiz schafft nicht bloß sich selbst ab, sie ruiniert mit solchen Urteilen Land und Demokratie.

  • Meinungsfreiheit gilt auch für linke Propandagisten.
    Die ganze Aufregung, Medienspektakel und Demonstrationen war damit nichts anderes als eine umfassende linke populistische Kampagne.
    Darf man jetzt immer schreiben die umstrittenen links Populisten von Correctiv.

  • „Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.“

    Na klar. Das lief nicht unter „Wertung“ oder „Interpretation“, sondern unter Tatsache. Seltsam, wie reif der deutsche Bürger plötzlich sein soll. Andersrum muß er gegen undefinierte „Hass und Hetze“ geschützt werden und braucht Saferooms, natürlich nur aus einer Richtung. Das Gericht hat hier alle möglichen Verrenkungen unternommen, um Correctiv zu schützen. Das ist politische Justiz.

    • „Das Gericht hat hier alle möglichen Verrenkungen unternommen, um Correctiv zu schützen“

      Genau so ist es und genau das ist auch nicht selten, sofern ein bestimmtes Ergebnis aus bestimmten Gründen erwünscht ist.

  • Jeder Jurist lernt schon im ersten Semester, dass es für den Inhalt und das Verständnis einer Willenserklärung auf den Empfängerhorizont ankommt.

    Dasselbe gilt natürlich auch für solche Tatsachenbehauptungen ! Mit einer „Wertung“ hatte und hat absolut gar nichts zu tun, was die linksextremistische Klitsche Correctiv da rausgehauen hat. Das beweisen auch – worauf der Legal Tribune Media zurecht hinweist – die zahlreichen Übernahmen dieser Formulierung durch Medien aller Art.
    Eine Wertung ist nicht dem Beweis zugänglich, eine Behauptung dagegen schon und was Correctiv geäußert hat, ist ganz offensichtlich dem Beweis zugänglich.

    Das „Geschwurbel“ des LG HH hat diesen Grundsatz offenbar schlichtweg ignoriert.

  • Ach diese Freislers immer von RRG 🙂

  • Dass an dem Treffen in Potsdam auch CDU- Mitglieder teilnahmen (Vosgerau, Baum, Wilderink u.a.), findet in den linken Medien, bis hin zum CDU- nahen Springerverlag Welt, Bild), keine Erwähnung. Stattdessen nur Teilnehmer „der rechtsradikalen AfD“. Aber warum findet eine Erwähnung von CDU- Mitgliedern nicht statt? Die Politik der Gegenwart erklärt alles. Der rote Fritz ist in der linken Zange gefangen. Die CDU hat Galgenfrist bei Links-Grün-Rot.

  • Kurz und bündig die üblichen Stasi-Methoden und wir erinnern uns an die grossartige Aussage von Bärbel Bohley zu den Untersuchungen der Stasi-Methoden die sie ein bisschen abändern und verschleiern. Damit sie ein bisschen demokratischer aussehen aber im Kern die gleichen sind.

  • Leute, die ganze Diskussion ist sinnlos, solange die Michels all das glauben WOLLEN! Selbst wenn die Kläger jetzt noch uneingschränkt Recht zugesprochen bekämen, würde es NICHTS ändern.
    Als die „Nachricht“ damals rauskam, war mir das instantan klar, dass das ein Fake ist. Ich stand mit dieser Gewissheit im Verwandten- und Bekanntenkreis allerdings vollkommen alleine da. DAS ist der eigentliche Punkt. Ich vermag nicht zu ermessen, ob sich diese typisch deutsche Charaktereigenschaft jemals ändern wird.
    Wenn die Mehrheit FÜR die DDR ist, ist es sinnlos, darauf hinzuweisen, dass die Monatsdaten über die Produktionssteigerung und Soll-Übererfüllung im Kombinat Roboterbau nicht der Wahrheit entsprechen.
    Dietmar Wischmeyer sprach bereits in den 90ern vom „Land der B.-ten und B.-ten“ (will nicht gefiltert werden), wird aber heutzutage selbst nicht müde, die Alternativen zu verunglimpfen.

  • Das Gericht stellt fest, das die Aussagen von Correctiv stammen und nie gesagt wurden (Pyrrhussieg für Correctiv), der kundige Leser dies hätte erkennen müssen (Offenbarungseid der Medien denen wohl das Textverständnis fehlt) und eigentlich hätte das Gericht andersherum urteilen müssen, was wohl mit dem Realitätsverlust der Richter zusammenhängt.

  • Nun ja ?
    Die gesichert erfolgreiche „Umvolkung“ oder der gesichert wählerwanderungsrelevante „Bevölkerungsaustausch“, sowie die gesichert spezialdemokratische Demontage des Werte- und Rechtssystems, sind dann eben keine gesicherten Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich gesichert subjektive Interpretationen real existierender Vorgänge – diese sind demnach jedoch zulässig …

  • Denunzianten, Inquisitoren und brutale Schlägertrupps finanziert durch die Regierung. Eine abgrundtiefe Schande ist, was Deutschland aus vielen Unrechtsregimen gelernt hat.

  • 120 (einhundertzwanzig) Correctiv Mitarbeiter verbreiten Lügengebilde, lassen sich vom Steuergeld (auch von AfD Steuerzahlern) und von linksextremen Milliardären, wie György Schwartz, aka Soros, durchfinanzieren und die Gerichte heissen diese manipulative und propagandistische Berichterstattung zu?
    Man muss erkennen, dass Correctiv eine linksextreme NGO ist und kein freier und unabhängiger Journalismus, das hilft für den Anfang,
    Ich bin übrigens dafür sämtliches Kartoffelcash für NGOs zu streichen. Komplett und zu 100%.

    • Das braucht keiner zu erkennen, weil es alle BEREITS WISSEN. Es stört die aber nicht, weil sie so etwas glauben WOLLEN und dann dankbar sind, dass es als eine Art (Pseudo-!)“Nachricht“ verbreitet wird.
      Warum will man das glauben? Weil man intuituiv spürt, dass die Alternative Recht hat. Wenn man sich das bewusst eingesteht, MÜSSTE man aber Konsequenzen ziehen; angefangen beim richtigen Wählen (nur unangenehm im Gewissen) bis hin zu Demonstrationen und zivilem Ungehorsam (richtig UNANGENEHM, finanziell extrem riskant bis hin zu KÖRPERLICH GEFÄHRLICH).
      Also „rationalisiert“ man seine Feigheit, Hysterie und Ignoranz mit solchen Fake-News:
      „Sieh’ste, kann man ja doch nicht wählen.“

  • Gerichte- Justiz- Staatsanwälte sind Propagandaschleuder für die regierenden Despoten

  • Und gestern hat schon so ein Linksversiffter youtuber der nicht lesen kann ein Video dazu gemacht und gelogen das die AFD Staatsbürger vertreiben will…hoffe das gibt ne teure Abmahnung.

  • Ich gebe dem Gericht zu 100% recht: Wer irgend etwas, was die Linksextremisten von Correctiv von sich geben, für wahr hält, hat nicht mehr alle Kerzen am Christbaum.

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