Werbung:

Werbung:

Düsseldorf

Gericht lehnt genderneutrale Bezeichnung im Handelsregister ab

Ein städtisches Unternehmen wollte den Begriff „Geschäftsführer“ aus dem Handelsregister streichen lassen – zugunsten einer geschlechtsneutralen Formulierung. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte ab. Der Ersatz-Begriff sei juristisch unpräzise.

Von

Werbung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Handelsregister keine genderneutralen Bezeichnungen aufnehmen muss. Wie beck-aktuell berichtet, wollte eine städtische GmbH im Rahmen einer „zeitgemäßen Neufassung“ den Begriff „Geschäftsführer“ im Gesellschaftsvertrag durch „Geschäftsführung“ ersetzen. Der neue Wortlaut lautete: „Die Gesellschaft hat ein (sic!) oder mehrere Geschäftsführungen. Jede Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft allein.“ Der Antrag wurde abgelehnt.

Nach Auffassung des Gerichts besteht jedoch ein rechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen beiden Begriffen. Während „Geschäftsführer“ eine konkrete natürliche Person mit Leitungsbefugnissen bezeichnet, sei „Geschäftsführung“ missverständlich, weil es auch auf ein Gremium oder eine abstrakte Funktion hindeuten könne – nicht auf eine konkrete, vertretungsberechtigte Person. Genau das aber verlange das GmbH-Gesetz. Deshalb sei bereits die Änderung des Gesellschaftsvertrags unzulässig gewesen.

Ein Vermerk im Handelsregister sei deshalb ausgeschlossen. Auch die Argumentation der GmbH, die Formulierung sei lediglich sprachlich angepasst worden, greife nicht. Die Begriffe „Geschäftsführung“ und „Geschäftsführer“ seien eben nicht bedeutungsgleich.

Zudem machten die Richter deutlich, dass auch aus Gleichstellungsgründen keine Notwendigkeit besteht, neue Sprachregelungen einzuführen. Wörtlich heißt es, der Aufwand für eine etwaige Doppelnennung sei „in jeder Beziehung derart belanglos, dass er vernünftigerweise nicht ins Gewicht falle“. Der Begriff „Geschäftsführer“ werde im Handelsregister als generisches Maskulinum verwendet und geschlechtsneutral verstanden. Eine Benachteiligung liege damit nicht vor.

cm

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

49 Kommentare

  • Es gibt noch anständige Gerichte, leider machen die bayerischen CSU Gerichte immer öfter Rechtsbeugung zum Nachteil der Bürger, aber keinen interessierts. Nie mehr CSU!

    • Was für ein Käse. Gerichte sind immer nur dann anständig, wenn Ihnen das gerade in den Kram passt. Und was das Thema hier mit der CSU zu tun hat, wissen wahrscheinlich auch nur Sie. Oder vielleicht auch nicht.

      -46
      • Als ob Sie da anders wären…..

        5
  • Weg mit dem Gendermist.

  • Die Begründung des Gerichts ist nachvollziehbar. Mich würde interessieren, wie die Entscheidung beim Begriff Geschäftsführer*in ausgefallen wäre.

    • Steht doch im Artikel: Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, da die Doppelnennung „in jeder Beziehung derart belanglos, dass er vernünftigerweise nicht ins Gewicht falle“.

      • Na ja, unter einer Doppelnennung verstehe ich „der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin“. Aber sei’s drum. Natürlich begrüße ich die Entscheidung.

        1
    • gesprochen: Geschäftsführer*hicks*in.
      Die Genderer haben alle mindestens einen Vogel!

  • „Wörtlich heißt es, der Aufwand für eine etwaige Doppelnennung sei „in jeder Beziehung derart belanglos, dass er vernünftigerweise nicht ins Gewicht falle“.“

    Ups, Richter mit Rückgrad und gesundem Hausverstand? Das ich das noch erleben darf. 🙂

    • Nicht mehr lange!

      • Ist das als Drohung gegen MaxxaM zu verstehen (nicht ernst gemeint ;))?

        0
  • Meine Güte, wir sind mit dem generischen Maskulinum groß geworden, und keine von uns Frauen hat dabei einen Schaden genommen, wenn sie in ihrem Berufsausbildungszertifikat oder Diplom ermächtigt wurde, sich als „Diplomingenieur“, „Ökonom“, „Diplommediziner“, „Bankkaufmann“ oder „Industriekaufmann“ zu bezeichnen. Im Gegenteil, wir haben uns darüber lustig gemacht.

    Wir hatten aber, wie ich es heute einschätze, eine gehörige Portion mehr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, und das in einer Zeit, als es noch wesentlich mehr Machos gab als heute.

    In der heutigen Zeit hat die Frau kaum noch Chauvinismus zu ertragen, ist allseits emanzipiert, und legt Wert auf eine ständige verbale Sonderbehandlung im alltäglichen Sprachgebrauch.

    Das ist kein Feminismus. Das ist der Mangel an echten Problemen und die Abwesenheit von Persönlichkeitsstärke. Die geht offenbar verloren, wenn man sie nicht (mehr) behaupten muss.

    • 👏👏👏

  • Für mich stehen beide Begriffe für Verantwortung und Haftung un zwar Singular und Plural.

  • Ideologen, Politologen, Sozialogen & Kulturwissenschaftler sollten sich fragen, warum Begriffe wie „Führung, Haftung, Verantwortung & Vision“ nicht gegendert werden können! Aufgabe des Tages: Findet eine Begründung, ohne ChatGPT und Grok4!

    • Exakt, so ist es.

  • Absolute Zustimmung! Zumal es hoffentlich nur eine Schneeflocke in der Sonne ist und unnötige Kosten durch Änderungen bald der Vergangenheit angehören.

  • Gesunder Menschenverstand!!! Klasse!!!

  • Sehr vernünftig.
    Jetzt müsste der Verursacher dieses m.E. überflüssigen Rechtsstreits noch für die entstandenen Kosten aufkommen.
    Unsere deutsche Sprache berücksichtigt doch alle Personen.
    „Geschäftsführer “ ist der Plural, also Geschlechterneutral. Außerdem sind alle Personen inkludiert.

  • Man kann es nur immer und immer wieder sagen: es ist das Femininum das das Problem verursacht, nicht das Maskulin. Das Maskulin ist implizit als Restmenge entstanden, weil irgendwann die Notwendigkeit bestand bei Tätigkeiten darauf hinzuweisen, dass diese von Frauen ausgeübt wurden (die deutsche Sprache macht Frauen nicht unsichtbar, genau im Gegenteil!), in den man in -in oder -innen anhängt.

    In Mengenlehre ausgedrückt ist das Femininum definiert als „nur biologisch weiblich“. Das Maskulin ist definiert als ALLES OHNE „nur biologisch weiblich“, d.h. männlich ODER gemischt ODER irrelevant ODER unbekannt.

    • Das ist richtig, aber für Ideolog:Innen zu kompliziert

  • Wer zahlt wohl die Prozesskosten?

    • In dem Fall der unterlegene Antragsteller.

      • Das weiß ich, aber eine städtische GmbH, also über viele Umwege dann de facto doch wieder der Steuerzahler oder hoffentlich nicht?

        3
  • Kann man schon Analogien im Sinne von woke = Umsatzrückgang herstellen ?

    Aber bei einem städtischen Unternehmen muss man die Frage ja gar nicht erst stellen.

  • Ich finde wir sollten Richter durch Richtung ersetzen, falls Brosius-Gersdorf und Kaufhold Verfassungsrichtungen werden.

    • Man sollte den Richter, der dieses Urteil gefällt hat als Verfassungsrichter ernennen. 😉

  • „Geschäftsführer“ ist bereits die genderneutrale Bezeichnung, da das generische Maskulinum sexusindifferent ist.

    Als Geschäftsführer sollte man die Grammatik der Grundschule schon beherrschen, ansonsten wird’s – wie hier vor Gericht – peinlich.

    • PS: Das Gericht hat entgegen des Titels die genderneutrale Bezeichnung im Handelsregister eben nicht abgelehnt.

  • Wann hat der Mist endlich ein Ende, man kann es schon gar nicht mehr hören.

    • Es hat ein Ende, wenn die elenden Boomer aufhören die Altparteien zu wählen.

      -11
      • Das tun die nicht mehr und nicht weniger als alle Anderen.

        Ein elender Boomer.

        9
      • Ich kenne keinen Boomer der Altparteien wählt, nur junge Leute wählen Grün oder Links, Ältere dann SPD.
        Boomer sind meist noch im Erwerbsleben und kennen die ganze Misere aus ihrem beruflichen Umfeld – und wählen meist AFD (zumindest im Osten)

        1
  • „Die Gesellschaft hat ein (sic!) oder mehrere Geschäftsführungen. Jede Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft allein.““

    Das ist kein richtiges Deutsch. Geschäftsführung ist ein substanitiviertes Verb und keine Person.

  • Ach Guck an. Wenn es um Geld und Haftung geht wird gendern abgelehnt. Wenn es darum geht Leute durcheinander zu machen, muss es sein.

  • gut geurteilt
    schade dass sich eine ’städtische GmbH‘, was auch immer das ist, sich mit so nem plemmplemm-kram beschäftigt statt dass die ihren Job machen. Wohl langeweile oder was?

  • Ein kleiner Lichtblitz im dunklen Deppenuniversum.

  • Skandal! Es wurde falsch gegendert, richtig wäre „Geschäftsführende“. Was natürlich auch bekloppt ist, aber im Gendersprech so verwendet wird.

  • Was für Idioten in der Stadtverwaltung. Ein Unternehmen hat eine Geschäftsführung, die aus ein oder mehreren Geschäftsführern bestehen kann.

    • Bei denen würde es dann lauten: Ein Unternehmen hat eine Geschäftsführung, die aus ein oder mehreren Geschäftsführungen bestehen kann… Idiotisch

  • Ich hätte einen Vorschlag:
    Alle Frauen und verweiblichten Männer (echte Männer können das ja wohl kaum sein), die das generische Maskulinum nicht verstehen und sich dadurch nicht angesprochen fühlen, besuchen erstmal einen Sprachkurs und wenn das nicht hilft die Psychiatrie, anstatt allen anderen mit ihrer geistigen Unzulänglichkeit auf den Keks zu gehen.
    Wäre das eine Idee?

    • sowas in der Art deute ich auch immer meinen Gesprächspartnern an, wenn die meinen, gendern zu müssen.

      Die mögen mich dann aber nicht mehr. Egal, was solls 😀

      • Ist auch nicht notwendig ob jemand, der auf diesen Schwachsinn Wert legt, einen mag oder nicht. Das ist ungefähr so wichtig wie der berühmte chinesische Sack Reis.

        1
    • Den Sprachkurs kann man streichen, wäre Geldverschwendung.

  • Diejenigen, die diese genderneutrale Begriffsumwandlung beantragt haben, sind offensichtlich so dummverblödet, dass sie noch nichtmal gecheckt haben, dass mit dieser Änderung eine für jeden Dahergelaufenen auf den ersten Blick ersichtliche Unklarheit die Folge ist.

    Was aus meiner Sicht darauf hindeutet, dass diese ganzen Gendernden einfach der verblödete Teil der Gesellschaft ist.

    Ist meine Meinung. Sorry, dass die jetzt ziemlich scharf daherkommt.

  • Ein Versuch war es wert. Es geht dabei, ähnlich der Politik, darum die Verantwortung von einer einzelnen Person wegzubekommen. Der Geschäftsführer ist nämlich für Straftaten, wie Veruntreung von Geldern usw. des Unternehmens haftbar. Die Geschäfstführung nur bedingt.
    Das letzte mal als einzelne Politiker für ihre Politik haftbar gemacht worden war 45 bis 46. Seither war man clever und verteilt die Verantwortung für unangenehme Entscheidung auf die maximal mögliche Anzahl an Menschen, sodass jeder guten Gewissens aus der Gruppe heraus sagen kann „Das mit den Lagern haben wir alle gemeinsam für richtig befunden und jeder Einzelne für sich als falsch“:D.
    Deutsche Politiker haben was das betrifft, von ihren Großeltern gut gelernt.

Werbung