Europawahl
Gericht kippt Entscheidung: WDR muss Bündnis Sahra Wagenknecht zur ARD-Wahlarena einladen
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass der Spitzenkandidat der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an der ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ teilnehmen darf. Der WDR wollte die Partei nicht einladen.
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Fabio De Masi, Spitzenkandidat der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), darf nun doch an der ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ im WDR teilnehmen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied am Mittwoch im Eilverfahren, dass der Sender die Partei einladen muss. Diese Entscheidung kippt damit den vorinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln.
Am 6. Juni findet im WDR die Wahlsendung zur Europawahl statt. Zunächst hatte der Sender nur Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Linken eingeladen. Doch das OVG machte den Plänen des WDR einen Strich durch die Rechnung. Der WDR argumentierte, dass die Sendung auch einen Rückblick auf die ablaufende Wahlperiode beinhalten soll, in der BSW noch nicht existierte. Zudem müsse die Anzahl der Gäste auf sieben begrenzt werden, weshalb nur etablierte Parteien berücksichtigt wurden.
Die Richter aus Münster entschieden: Das Sendungsformat rechtfertigt die Nichtberücksichtigung von BSW nicht. Es sei nicht erkennbar, dass der Rückblick im Vordergrund stehe. Zudem müsse die Zahl der Gäste nicht zwingend auf sieben begrenzt sein. Das verbleibende Kriterium des redaktionellen Konzepts des WDR, nur Parteien einzuladen, die „auch im Übrigen in Deutschland ein relevantes Gewicht“ haben, verlange eine Teilnahme der Antragstellerin an der Sendung „Wahlarena 2024 Europa“.
Seit Februar 2024 bewege sich die Antragstellerin in einem „Umfragekorridor“ von 4 bis 7 Prozent, wobei ihr zum Teil bessere Wahlchancen attestiert würden als den Parteien FDP und Die Linke. In den jüngsten aktuellen Wahlumfragen liege die Antragstellerin zwischen 6 und 7 Prozent. Darüber hinaus verfüge die Antragstellerin schon nach kurzer Zeit über eine Struktur, die es ihr erlaube, an verschiedenen Kommunal- und Landtagswahlen mit entsprechenden Erfolgsaussichten teilzunehmen, so das OVG. Dass sie hinsichtlich der Mitgliederzahl, der Parlamentssitze und der Regierungsbeteiligung hinter den etablierten Parteien zurückstehe, sei angesichts der Besonderheiten einer jungen Parteineugründung nicht ausschlaggebend.
Vor einer Woche entschied das Verwaltungsgericht, dass der WDR die Teilnehmer nach eigenem Ermessen bestimmen darf. Der Sender hatte argumentiert, BSW bekomme in anderen Formaten genug Sendezeit. Doch das OVG sah das anders.
Da haben die Post- und Neodemokraten vom WDR einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten bekommen.
Große Teile der Öffentlich-Rechtlichen meinen immer noch, sie wären die Öffentlich-Richtigen!
Stimmt aber nicht. Das Vertrauen ist selbst verspielt worden.
Macht doch wieder Programm von 16 Uhr bis 24 Uhr, danach 16 Stunden Testbild! Das erspart Zuschauern Wiederholungen und geistigen Dünntalk am laufenden Band. Meine Meinung!
Klar hat Wagenknecht hier und dort vernünftige Ansichten, aber man darf nicht vergessen, daß sie aus dem harten Bolschewismus kommt. Und einige der Pseudo-Dogmen dieser vermeintlichen Heilslehre vertritt sie immer noch.
Es geht nicht um AFD oder BSW oder gegen rechts . Der ÖRR ist der Privatsender der Ampel und CDU/CSU .
Und die werden immer dreister !! Am Ars….. mit gegen Rechts .Es geht um Machterhalt und Meinungshoheit !! Das ist nur noch Regierungsfunk aller .DDR1.1 und 2.1
tönerne Phrasen:
CDU – „Europa braucht dich“
SPD – „Für Stadt, Land und Wir-Gefühl“
GRÜNE – „Einigkeit gegen rechts und Freiheit“
FDP – „Es ist nicht egal. Es ist Europa“
Gemeinsam riefen Christian Wulff, Horst Köhler und Joachim Gauck die Bürger auf, unbedingt am 9. Juni zur Wahl zu gehen.
Auch wenn ich kein BSW-Anhänger bin— ich gönne der Partei die Teilnahme an der Wahlsendung– und gönne dem WDR , dass er mal etwas in die Schranken gewiesen wird.
War doch glasklar, nachdem Sie eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen hat und gleichzeitig den Altparteien den Hof macht.
Naja, ein wenig Theater um die Pseudo-Oppositionspartei BSW, um Wählern diese Partei schmackhaft zu machen. Im Vorfeld war allen Beteiligten doch klar, dass das nicht haltbar sein wird, aber eine gute Promo für die BSW ist. Schaut man sich gerade im Osten die Umfragen und Aussagen der CDU zu den Landtagswahlen an und dann wird klar, dass die BSW als Juniorpartner aufgebaut werden soll und muss, um bloß nicht mit der AfD zu koalieren bzw. um dieser ihre Wähler abzuziehen. Personell und programmatisch ist das BSW nur eine gehäutete Schlange, die früher SED, dann PDS und jetzt „Die Linke“ heißt. Oder es mit einem bekannten Werbeslogan zu sagen: „Raider heißt jetzt Twix, ansonsten ändert sich nix!“
Prima, daß das Gericht der Meinungsdiktatur des WDR/ÖRR einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Für unsere Zwangsgebühren können sie sich nicht Alles erlauben!
Neue Opposition einfach ausladen – das ist die vorgelebte Demokratie des links-grün versifften WDR.
Bravo, weiter so – extra Applaus für die geistig verwirrte Ideologen-Umerziehungs-Kaste !
Ich mag Sahras stramme Kommunisten/Moslem-Trüppler nicht.
Trotzdem finde ich das Urteil richtig! Schon alleine aus dem Grunde (es gibt m.M.n. noch mehr) das den selbstgefälligen Mediengottheiten mal ein „Einlauf“ verpasst worden ist. Gerne mehr davon.
Im Übrigen:
…Zudem müsse die Anzahl der Gäste auf sieben begrenzt werden ….
Wiso?
Warum?
Wer hat das zu bestimmen?
Die Namenswahl (BSW) ist unklug. Da gehört ihr Familienname nicht rein.
Ansonsten fehlt mir die klare Ansage bezüglich Asylmissbrauch etc. Und gegenüber Afd ist sie auch eine Nasenrümpferin und Ausgrenzerin.
Verwaltungsgericht Köln …