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Europawahl

Gericht kippt Entscheidung: WDR muss Bündnis Sahra Wagenknecht zur ARD-Wahlarena einladen

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass der Spitzenkandidat der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an der ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ teilnehmen darf. Der WDR wollte die Partei nicht einladen.

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Fabio De Masi, Spitzenkandidat der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), darf nun doch an der ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ im WDR teilnehmen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied am Mittwoch im Eilverfahren, dass der Sender die Partei einladen muss. Diese Entscheidung kippt damit den vorinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln.

Am 6. Juni findet im WDR die Wahlsendung zur Europawahl statt. Zunächst hatte der Sender nur Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Linken eingeladen. Doch das OVG machte den Plänen des WDR einen Strich durch die Rechnung. Der WDR argumentierte, dass die Sendung auch einen Rückblick auf die ablaufende Wahlperiode beinhalten soll, in der BSW noch nicht existierte. Zudem müsse die Anzahl der Gäste auf sieben begrenzt werden, weshalb nur etablierte Parteien berücksichtigt wurden. 

Die Richter aus Münster entschieden: Das Sendungsformat rechtfertigt die Nichtberücksichtigung von BSW nicht. Es sei nicht erkennbar, dass der Rückblick im Vordergrund stehe. Zudem müsse die Zahl der Gäste nicht zwingend auf sieben begrenzt sein. Das verbleibende Kriterium des redaktionellen Konzepts des WDR, nur Parteien einzuladen, die „auch im Übrigen in Deutschland ein relevantes Gewicht“ haben, verlange eine Teilnahme der Antragstellerin an der Sendung „Wahlarena 2024 Europa“.

Seit Februar 2024 bewege sich die Antragstellerin in einem „Umfragekorridor“ von 4 bis 7 Prozent, wobei ihr zum Teil bessere Wahlchancen attestiert würden als den Parteien FDP und Die Linke. In den jüngsten aktuellen Wahlumfragen liege die Antragstellerin zwischen 6 und 7 Prozent. Darüber hinaus verfüge die Antragstellerin schon nach kurzer Zeit über eine Struktur, die es ihr erlaube, an verschiedenen Kommunal- und Landtagswahlen mit entsprechenden Erfolgsaussichten teilzunehmen, so das OVG. Dass sie hinsichtlich der Mitgliederzahl, der Parlamentssitze und der Regierungsbeteiligung hinter den etablierten Parteien zurückstehe, sei angesichts der Besonderheiten einer jungen Parteineugründung nicht ausschlaggebend.

Vor einer Woche entschied das Verwaltungsgericht, dass der WDR die Teilnehmer nach eigenem Ermessen bestimmen darf. Der Sender hatte argumentiert, BSW bekomme in anderen Formaten genug Sendezeit. Doch das OVG sah das anders.

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