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Dortmund

Er überfuhr einen 11-Jährigen: Abgelehnter Haftbefehl ermöglicht 19-Jährigem Flucht in die Türkei

Ein 19-Jähriger Deutsch-Türke überfuhr Ende Juni eine rote Ampel und tötete dabei einen 11-jährigen Jungen. Das Amtsgericht Dortmund lehnte den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft ab - das ermöglichte dem Mann nun die Flucht in die Türkei.

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In Dortmund hat ein 19-jähriger Deutsch-Türke ein Kind mit seinem Auto tödlich erfasst – und ist anschließend vor der Strafverfolgung in die Türkei geflohen. Brisant: ein Amtsgericht hatte zuvor einen Haftbefehl abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht davon aus „dass der Tatverdächtige sich nun auf der Flucht befindet und verschleiern möchte, dass er hinter dem Steuer saß“, sagte ein Sprecher der Behörde den Ruhr Nachrichten.

Demnach soll der mutmaßliche Täter bereits am 4. Juli geflüchtet sein. Zuvor hatte der 19-Jährige am 29. Juni auf der Evinger Straße eine rote Ampel mit unzulässiger Geschwindigkeit passiert und dabei einen Jungen sowie dessen Schwester erfasst – erst nach 200 Metern soll der Wagen abgebremst worden sein. Die Staatsanwaltschaft soll Videoaufnahmen des Vorfalls sichergestellt haben.

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Der 11-jährige Junge wurde mit schweren Kopfverletzungen hospitalisiert, erlag aber am 2. Juli seinen Verletzungen. Währenddessen erlitt seine 15-jährige Schwester keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet und einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr beantragt.

Doch obwohl sich zwei Tage später herausstellen sollte, dass die Behörde damit richtig lag, wies das Amtsgericht Dortmund den Antrag zunächst zurück. Weil es nach Zeugenaussagen Anzeichen für die Fluchtbemühungen des 19-Jährigen gab, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Dortmunder Landgericht ein – das dem Antrag aber erst am 5. Juli stattgab, berichtet der WDR. Da war der mutmaßliche Täter bereits geflohen.

Aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft des Deutsch-Türken könnte die Staatsanwaltschaft auf einen internationalen Haftbefehl drängen – wollte diese Option aber nicht öffentlich kommentieren, schreibt der Focus. Währenddessen geht die Behörde laut WDR davon aus, dass der tödliche Unfall „der Grund für seine Ausreise ist“ – der Anwalt des 19-Jährigen erklärte jedoch am Montag, sein Mandant befände sich auf einer geplanten Urlaubsreise und würde am 7. August zurückkehren.

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