Werbung

Nach Verfassungsschutz-Beobachtung

„Dienstrechtliche Konsequenzen“: Die skandalöse Attacke der Grünen auf Maaßen

Nachdem bekannt wurde, dass der Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen seit 2 Monaten vom Verfassungsschutz beobachtet wird, fordert der Grünen-Politiker Konstantin von Notz noch härtere, dienstrechtliche Konsequenzen.

Von

Werbung

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans Georg Maaßen wird vom Bundesverfassungsschutz beobachtet und in der Kategorie „Rechtsextremismus“ gespeichert. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz fordert jetzt weitere dienstrechtliche Konsequenzen über die Beobachtung hinaus, obwohl die Beweislage denkbar dünn ist. Konstantin von Notz ist der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Nachrichtendienste des Bundes.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass Maaßen schon seit 2 Monaten vom Bundesverfassungsschutz beobachtet wird. Wie Apollo News exklusiv berichtete, griff der Verfassungsschutz dabei auf einen linksextremen Sender als Quelle zurück, der selbst im Visier der Behörden ist. Der linksextreme Sender Radio Dreyeckland verbreitet Antifa-nahe und israelfeindliche Positionen und muss sich wegen des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot verantworten. Das ganze Geschehen steht auf wackeligen Beinen – für Notz und Ralf Stegner, der in dieselbe Kerbe schlägt, kein Grund nicht trotzdem aus allen Rohren dienstrechtliche Konsequenzen zu fordern.

So sprach Notz heute gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland von der Notwendigkeit weiterer Konsequenzen. „Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort“, so Notz.

Das Bundesinnenministerium müsse entsprechend auch dienstrechtlich auf den Fall Maaßen einen genauen Blick werfen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen, sagte Notz weiter. Zuvor hatte bereits der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner für ein Disziplinarverfahren gegen Maaßen plädiert. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem RND zu den möglichen disziplinarrechtlichen Schritten: „Sofern öffentliche Äußerungen aktiver oder ehemaliger Beamter Anlass dazu bieten, werden diese von Amts wegen mit Blick auf mögliche disziplinarrechtliche Relevanz geprüft. In den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gelten dabei dienst- und disziplinarrechtlich als Ruhestandsbeamte“.

Statt den Geheimdienst zu kontrollieren, was die Aufgabe von von Notz wäre, will dieser auf Basis bloßer Gerüchte und Anschuldigungen harte Konsequenzen für einen politischen Gegner durchsetzen.

Werbung