Der Fall Halemba – Staatsanwaltschaft nennt Details
Das Amtsgericht Würzburg setzte gestern den Haftbefehl gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba aus. Heute konnte Halemba erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft erklärt nun öffentlich, dass bei ihm NS-verherrlichendes Material gefunden worden sei.

Der AfD-Politiker Daniel Halemba ist wieder auf freiem Fuß. Dies entschied gestern der zuständige Richter beim Amtsgericht in Würzburg. Der gewählte Abgeordnete konnte damit heute erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen.
Der Haftbefehl gegen Halemba wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Weder Verdunkelungsgefahr (also die Gefahr der Vernichtung von Beweisen beziehungsweise dem Einwirken auf Zeugen) noch die Fluchtgefahr sah das Gericht als hinreichend gegeben. Als Auflagen wurden die Wohnsitznahme bei den Eltern, die Meldung von Wohnungswechseln, wöchentliche Meldungen bei der örtlichen Polizeidienststelle, das Verbot der Kontaktaufnahme mit weiteren Beschuldigten und Mitgliedern der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg sowie ein Betretungsverbot der Räumlichkeiten in der genannten Burschenschaft bestimmt, wie uns das Gericht erklärt.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof reichten zuvor sowohl die AfD-Landtagsfraktion als auch Halembas Anwalt Mandic Eilanträge ein, um die Sitzungsteilnahme von Halemba zur konstituierenden Sitzung zu erwirken. Beide Anträge wurden abgewiesen. Gegen Halemba wurden von der Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingeleitet. Halemba ist Mitglied der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg. In deren Verbindungshaus soll eine Weinflasche gestanden haben, auf welcher ein verfassungsfeindliches Symbol abgebildet gewesen sein soll.
Wohl NS-verherrlichendes Material gefunden
Bei einer Razzia sei eben jene Weinflasche nicht gefunden worden, aber andere verfassungsfeindliche Gegenstände aufgetaucht. Der Würzburger Staatsanwaltschaft zufolge wurde „ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch ‚Sieg Heil‘ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde“. Zudem wurde der „Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler“ aus dem Jahr 1939 an „prominenter Stelle“ in dem Zimmer des Beschuldigten gefunden.
In dem Verbindungshaus wurden auch mehrere Waffen sichergestellt, darunter „mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe“. Darüber hinaus sei weiteres antisemitisches und den NS verherrlichendes Material sichergestellt worden sein. Die Auswertung elektronischer Datenträger dauere noch an. Ob dies eine Volksverhetzung und das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begründet, ist derzeit offen. Für beide Tatbestände ist unter anderem das Merkmal einer gewissen Öffentlichkeit erforderlich, ob das gegeben ist, gilt noch zu beweisen.
Die Staatsanwaltschaft hält sich derzeit noch offen, ob sie gegen die Aussetzung des Haftbefehls Beschwerde einlegen möchte. Hierfür nehme man sich „wahrscheinlich ein paar Tage Zeit“, so Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach.
1. Das Gästebuch im öffentlichen Bereich des Hauses beweist gar nichts. Kann irgendein Besucher geschrieben haben. Ein Antifant. Oder ein Stasi. Auftragszersetzung wie in der DDR ist das!
2. Im Privatraum Devotionalien aus der Zeit des 2. Weltkrieges zu besitzen ist nicht strafbar. Weder der „Mein Kampf“ als Erbstück noch anderes.
3. Wenn die Selbstverteidigungsmittel legal sind ist das ebenfalls nicht strafbar. Ein AfD-Abgeordneter ist dauerhaft bedroht, Jurca, Magnitz und der ehemalige AfD-ler Junge wurden zusammengeschlagen von Linksextremisten. Selbstschutz ist also geboten.
Und jetzt, Ihr Staatsanwalts-Tatsachenverdreher? Euch sollte man wegen Verfolgung Unschuldiger für 10 Jahre in den Bau schicken! Auch wenn Ihr nur weisungsgebundene Marionetten seid, Falschbeschuldigung ist strafbar, erst recht im Amt und bei rechtswidrigen Befehlen habt Ihr eine Remonstrationsplicht. Ihr seid verpflichtet, rechtswidrige Befehle nicht auszuführen!
„Mein Kamf“ war nie verboten. Es stand nur nicht zu Verfügung. Nun kann man es kaufen (meist zensiert) da das Land Bayern kein Urheberrecht mehr hat (ja das Land Bayern hat schön daran verdient wenn im Ausland jemand das Werk druckte) da dieses ausgelaufen ist.
Man kann es als pdf aus dem Netz laden oder auch als Hörbuch. Und entgegen den Besserwissern kann man sogar sagen, es ist überhaupt nicht konkret. Nichts von dem ist dort angedeutet, was über eine Entmachtung zum Beispiel der Gewerkschaften oder anderer hinausgeht.
Das alles mag nicht strafbar sein, aber es macht halt keinen sonderlich guten Eindruck. Ich möchte von solchen Leuten nicht vertreten werden, selbst wenn sie sich damit nicht strafbar machen.
Natürlich wird im „Kampf gegen Rechts“ alles nur Erdenkliche unternommen, um die AfD in einem möglichst schlechten Licht dastehen zu lassen. Umso sorgsamer müssen AfD Politiker darauf achten, dass sie für ihre Gegner keine allzu leichte Beute sind.
Wer hat denn die gefundenen Gegenstände da platziert, während Halemba im Knast saß?
Ich bin etwas verwundert. Die Aktivitäten gegen diese Buschenschaft laufen doch schon seit 2020. So wurden im September 2023 die Räume erneut durchsucht. Ich frage mich, warum Söder diese Steilvorlage gegen die AfD nicht genutzt hat? Gab es keine Beweise oder war er einfach zu sehr mit Aiwanger bescchäftigt?
Da hat wohl ein V-Mann in deren Verbindungshaus böse Dinge gut platziert? In einem Haus wo viele Leute Zugang haben wurde dann zum passenden Zeitpunkt Herr Halemba rausgepickt.
Oder sehe ich da was falsch?
Warten wir es ab!
Unglaublich was die für Waffen haben. Die AFD in Duisburg hat einen eigenen Schießverein und der halbe Stadtrat hat scharfe Schußwaffen, ein Stadtratsmitglied stellt sogar eigene Munition her, Manche von denen haben sich sogar Blutproben abgezapft, um zu checken, wo sie geneologisch verortet sind. Der stellvertr, Fraktionsvorsitzende ist beim LKA Düsseldorf und laut eigenen Angaben hat er eine so hohe Position, dass er weiter nicht mehr befördert werden kann. Und da passiert nichts? Der Staatsschutz hat davon Kenntniss. Mehrere Anzeigen lagen vor, die Presse hat berichtet. Und jetzt schnappt man sich einen Burschenschaftler, der mal eine Machete gesehen hat?Einfach lächerlich was da abgeht.
Ihnen ist aber schon bewußt, daß es erlaubt sein kann, Waffen zu besitzen? Die Berechtigung dazu kann man nämlich nur nach einer Eignungsprüfung und einer Abfrage bei den Sicherheitsbehörden erlangen.
Wie viele Leute wurden denn schon von AfDlern erschossen?
Und wie viele von Leuten, die keine legalen Waffen haben?
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Halemba ins Gästebuch seiner eigenen Verbindung „Sieg Heil“ geschrieben haben soll (und dann auch noch mit Unterschrift)? Ein Gästebuch ist doch für Gäste/Besucher der Verbindung da oder auch für Mitglieder?
Wenn er das tatsächlich geschrieben hätte, würde das mindestens von Dummheit. Unreife und Ungeeignetheit für die Tätigkeit als AfD-Landtagsabgeordneter zeugen. Aber kann man wirklich so dumm sein?
Schaun mer mal, was der Beschuldigte dazu aussagt.
Es geht doch nicht darum es er es war. Es geht nur um die Bilder im Kopf. Jeder soll Halmba mit „Sieg Heil“ in verbindung bringen und als rechtsradikalen Nazi brandmarken. Oder wie bei Till Lindemann, man wirft eine Vergewaltigung und Missbrauch vor und pusht das 5 Tage in allen Medien. Das es nur falschbehauptungen waren , bekommt doch niemand mehr mit. Rufmord, bleibt ohne Folgen. Das ist politischer Machtkampf auf unterstem Niveau und die Presse ist daran beteiligt.
Ein Antifant kann sich ja mal ausnahmsweise waschen, einen Anzug leihen, als Besucher hingehen und in einem unbeobachteten Moment im Gästebuch den Spruch wie beauftragt eintragen.. Kann natürlich auch ein Spitzel der BRD-Stasi gewesen sein. Hat Andreas Temme ein Alibi?
Wieso nutzen die Anwälte denn nicht geltendes Recht?
„Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt.“
Der Staat ist mitlerweile so korrupt, das er versucht die Opposition mit allen Mitteln zu bekämpfen. Presse bauscht das Riesig auf und Niemand legt Beweise vor. Aiwangers Schulranzen als Vorbild für die Bekämpfung der Opposition mit falschen Behauptungen.
Wieder so einer🤕
Vom Kindergarten direkt in den Landtag um das Volk zu lenken.
Das Bürschlein sollte zuerst mal 20 Jahre lang richtig arbeiten gehen.
Nicht nur der, das sollte Grundvoraussetzung für jeden sein, der ein solches Amt anstrebt.
Denk an Emilia Fester. Die ist nicht zu toppen. Auch nicht durch Herrn Halemba.
Dieses „Bürschlein“ scheint ja nicht die hellste Leuchte zu sein, so ins offene Messer zu laufen.
Mit solchen Leuten wird es schwer voran zu kommen.
Gab es keinen geeigneteren Kandidaten in dem Bezirk?
Mit Sicherheit gibt es einen besseren.
Aber um die Jugend abzugreifen braucht es ein Babyface.
Trotz der in meinen Augen zweifelhaften Rolle der Justiz in Bayern bleibt ein gewisses Geschmäckle bestehen. Sowohl der Betroffene als auch die AfD sollten parallel zur Justiz schnellstmöglich und mit Nachdruck daran arbeiten, den Sachverhalt aufzuklären. Sollten sich die beschriebenen Anschuldigungen auch nur ansatzweise erhärten, müsste die AfD Herrn Halemba umgehend aus der Partei entfernen, um Schaden von ihr abzuwenden. Um ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden, sollte die AfD seinen beruflichen Werdegang darlegen und begründen, was ihn angesichts seines noch sehr jungen Alters für die Aufstellung als Landtagskandidat qualifiziert hat.
Moment.
Bewiesen ist noch gar nichts. Die Staatslumperei (SA) hat doch gar keine Beweise, das ist alles fingiert. Siehe weiter oben.
Übrigens gilt die Unschuldsvermutung. In einem Rechtsstaat hat jedenfalls die Schuld bewiesen zu werden und das, was die Staatslumperei da vorgelegt hat ist dünn wie Wassersuppe, entweder von einem Spitzel drapiert oder gar nicht strafbar.
„Bewiesen“ ist die Sache, wenn ein Richter sie im Urteil für bewiesen hält. Aber es gibt schon Beweise, die zu bewerten sind. Wenn ich bewerten müsste, würde ich sagen:
1.) Die Weinflasche mit dem „speziellen“ Etikett:
Kann jeder Besucher oder Bewohner platziert haben. Sicherlich nach den geltenden Gesetzn eine Straftat, aber (bisher) nicht einer bestimmten Person zuzuordnen.
2.) Der SS-Befehl:
Zu unterscheiden ist, ob er „nur“ als Dekoration und historisches Dokument aufgehängt war, oder, ob zusätzlich eine Wertung/Meinung dazu vorgenommen wurde. Kurz: Privat, nicht-öffentlich an die Wand hängen ->OK ; An die Wand hängen mit Sachen wie goldenem Rahmen mit fikitiver Inschrift „Klasse, weiter so“ -> verboten, Straftat
3.) Das Gästebuch:
Hier sollte man ein graphologisches Gutachten anfertigen und so wissenschaftlich feststellen, ob Herr Halemba der Autor ist. Wenn ja -> Straftat , wenn nein -> Unschuldig.
Es wird also alles auf Punkt 3 hinauslaufen.
und was sagt die AfD-Landtagsfraktion oder AfD Bayern dazu? Da haben die aber offenbar nicht viel aus den Fällen Weidel und Chupalla gelernt.
By the way: warum hört man von diesen beiden Vorfällen nichts mehr?
Die sagen viel dazu, die Klagen dagegen, dei haben so viele Themen der Regierung anzusprechen wie jetzt die Verschwunden Laptops mit Olafs Emails dass die eigenen Faelle erstmal hinten anstehen. Vor allem das da sicher die Polizei eh nicht dahinter sein wird und nichts neues rauskommt!