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Der Fall Halemba – Staatsanwaltschaft nennt Details

Das Amtsgericht Würzburg setzte gestern den Haftbefehl gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba aus. Heute konnte Halemba erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft erklärt nun öffentlich, dass bei ihm NS-verherrlichendes Material gefunden worden sei.

Der AfD-Politiker Daniel Halemba ist wieder auf freiem Fuß. Dies entschied gestern der zuständige Richter beim Amtsgericht in Würzburg.  Der gewählte Abgeordnete konnte damit heute erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen.

Der Haftbefehl gegen Halemba wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Weder Verdunkelungsgefahr (also die Gefahr der Vernichtung von Beweisen beziehungsweise dem Einwirken auf Zeugen) noch die Fluchtgefahr sah das Gericht als hinreichend gegeben. Als Auflagen wurden die Wohnsitznahme bei den Eltern, die Meldung von Wohnungswechseln, wöchentliche Meldungen bei der örtlichen Polizeidienststelle, das Verbot der Kontaktaufnahme mit weiteren Beschuldigten und Mitgliedern der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg sowie ein Betretungsverbot der Räumlichkeiten in der genannten Burschenschaft bestimmt, wie uns das Gericht erklärt.

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Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof reichten zuvor sowohl die AfD-Landtagsfraktion als auch Halembas Anwalt Mandic Eilanträge ein, um die Sitzungsteilnahme von Halemba zur konstituierenden Sitzung zu erwirken. Beide Anträge wurden abgewiesen. Gegen Halemba wurden von der Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingeleitet. Halemba ist Mitglied der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg. In deren Verbindungshaus soll eine Weinflasche gestanden haben, auf welcher ein verfassungsfeindliches Symbol abgebildet gewesen sein soll.

Wohl NS-verherrlichendes Material gefunden

Bei einer Razzia sei eben jene Weinflasche nicht gefunden worden, aber andere verfassungsfeindliche Gegenstände aufgetaucht. Der Würzburger Staatsanwaltschaft zufolge wurde „ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch ‚Sieg Heil‘ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde“. Zudem wurde der „Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler“ aus dem Jahr 1939 an „prominenter Stelle“ in dem Zimmer des Beschuldigten gefunden.

In dem Verbindungshaus wurden auch mehrere Waffen sichergestellt, darunter „mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe“. Darüber hinaus sei weiteres antisemitisches und den NS verherrlichendes Material sichergestellt worden sein. Die Auswertung elektronischer Datenträger dauere noch an. Ob dies eine Volksverhetzung und das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begründet, ist derzeit offen. Für beide Tatbestände ist unter anderem das Merkmal einer gewissen Öffentlichkeit erforderlich, ob das gegeben ist, gilt noch zu beweisen.

Die Staatsanwaltschaft hält sich derzeit noch offen, ob sie gegen die Aussetzung des Haftbefehls Beschwerde einlegen möchte. Hierfür nehme man sich „wahrscheinlich ein paar Tage Zeit“, so Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach.

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