Der Fall Halemba – Staatsanwaltschaft nennt Details
Das Amtsgericht Würzburg setzte gestern den Haftbefehl gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba aus. Heute konnte Halemba erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft erklärt nun öffentlich, dass bei ihm NS-verherrlichendes Material gefunden worden sei.
Der AfD-Politiker Daniel Halemba ist wieder auf freiem Fuß. Dies entschied gestern der zuständige Richter beim Amtsgericht in Würzburg. Der gewählte Abgeordnete konnte damit heute erstmals an einer Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen.
Der Haftbefehl gegen Halemba wurde gegen Auflagen ausgesetzt. Weder Verdunkelungsgefahr (also die Gefahr der Vernichtung von Beweisen beziehungsweise dem Einwirken auf Zeugen) noch die Fluchtgefahr sah das Gericht als hinreichend gegeben. Als Auflagen wurden die Wohnsitznahme bei den Eltern, die Meldung von Wohnungswechseln, wöchentliche Meldungen bei der örtlichen Polizeidienststelle, das Verbot der Kontaktaufnahme mit weiteren Beschuldigten und Mitgliedern der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg sowie ein Betretungsverbot der Räumlichkeiten in der genannten Burschenschaft bestimmt, wie uns das Gericht erklärt.
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Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof reichten zuvor sowohl die AfD-Landtagsfraktion als auch Halembas Anwalt Mandic Eilanträge ein, um die Sitzungsteilnahme von Halemba zur konstituierenden Sitzung zu erwirken. Beide Anträge wurden abgewiesen. Gegen Halemba wurden von der Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingeleitet. Halemba ist Mitglied der Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg. In deren Verbindungshaus soll eine Weinflasche gestanden haben, auf welcher ein verfassungsfeindliches Symbol abgebildet gewesen sein soll.
Wohl NS-verherrlichendes Material gefunden
Bei einer Razzia sei eben jene Weinflasche nicht gefunden worden, aber andere verfassungsfeindliche Gegenstände aufgetaucht. Der Würzburger Staatsanwaltschaft zufolge wurde „ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch ‚Sieg Heil‘ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde“. Zudem wurde der „Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler“ aus dem Jahr 1939 an „prominenter Stelle“ in dem Zimmer des Beschuldigten gefunden.
In dem Verbindungshaus wurden auch mehrere Waffen sichergestellt, darunter „mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe“. Darüber hinaus sei weiteres antisemitisches und den NS verherrlichendes Material sichergestellt worden sein. Die Auswertung elektronischer Datenträger dauere noch an. Ob dies eine Volksverhetzung und das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen begründet, ist derzeit offen. Für beide Tatbestände ist unter anderem das Merkmal einer gewissen Öffentlichkeit erforderlich, ob das gegeben ist, gilt noch zu beweisen.
Die Staatsanwaltschaft hält sich derzeit noch offen, ob sie gegen die Aussetzung des Haftbefehls Beschwerde einlegen möchte. Hierfür nehme man sich „wahrscheinlich ein paar Tage Zeit“, so Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach.
1. Das Gästebuch im öffentlichen Bereich des Hauses beweist gar nichts. Kann irgendein Besucher geschrieben haben. Ein Antifant. Oder ein Stasi. Auftragszersetzung wie in der DDR ist das!
2. Im Privatraum Devotionalien aus der Zeit des 2. Weltkrieges zu besitzen ist nicht strafbar. Weder der „Mein Kampf“ als Erbstück noch anderes.
3. Wenn die Selbstverteidigungsmittel legal sind ist das ebenfalls nicht strafbar. Ein AfD-Abgeordneter ist dauerhaft bedroht, Jurca, Magnitz und der ehemalige AfD-ler Junge wurden zusammengeschlagen von Linksextremisten. Selbstschutz ist also geboten.
Und jetzt, Ihr Staatsanwalts-Tatsachenverdreher? Euch sollte man wegen Verfolgung Unschuldiger für 10 Jahre in den Bau schicken! Auch wenn Ihr nur weisungsgebundene Marionetten seid, Falschbeschuldigung ist strafbar, erst recht im Amt und bei rechtswidrigen Befehlen habt Ihr eine Remonstrationsplicht. Ihr seid verpflichtet, rechtswidrige Befehle nicht auszuführen!
Wer hat denn die gefundenen Gegenstände da platziert, während Halemba im Knast saß?
Da hat wohl ein V-Mann in deren Verbindungshaus böse Dinge gut platziert? In einem Haus wo viele Leute Zugang haben wurde dann zum passenden Zeitpunkt Herr Halemba rausgepickt.
Oder sehe ich da was falsch?
Warten wir es ab!
Ich bin etwas verwundert. Die Aktivitäten gegen diese Buschenschaft laufen doch schon seit 2020. So wurden im September 2023 die Räume erneut durchsucht. Ich frage mich, warum Söder diese Steilvorlage gegen die AfD nicht genutzt hat? Gab es keine Beweise oder war er einfach zu sehr mit Aiwanger bescchäftigt?
Unglaublich was die für Waffen haben. Die AFD in Duisburg hat einen eigenen Schießverein und der halbe Stadtrat hat scharfe Schußwaffen, ein Stadtratsmitglied stellt sogar eigene Munition her, Manche von denen haben sich sogar Blutproben abgezapft, um zu checken, wo sie geneologisch verortet sind. Der stellvertr, Fraktionsvorsitzende ist beim LKA Düsseldorf und laut eigenen Angaben hat er eine so hohe Position, dass er weiter nicht mehr befördert werden kann. Und da passiert nichts? Der Staatsschutz hat davon Kenntniss. Mehrere Anzeigen lagen vor, die Presse hat berichtet. Und jetzt schnappt man sich einen Burschenschaftler, der mal eine Machete gesehen hat?Einfach lächerlich was da abgeht.
Wieso nutzen die Anwälte denn nicht geltendes Recht?
„Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt.“
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Halemba ins Gästebuch seiner eigenen Verbindung „Sieg Heil“ geschrieben haben soll (und dann auch noch mit Unterschrift)? Ein Gästebuch ist doch für Gäste/Besucher der Verbindung da oder auch für Mitglieder?
Wenn er das tatsächlich geschrieben hätte, würde das mindestens von Dummheit. Unreife und Ungeeignetheit für die Tätigkeit als AfD-Landtagsabgeordneter zeugen. Aber kann man wirklich so dumm sein?
Schaun mer mal, was der Beschuldigte dazu aussagt.