Das Kind mit zwei Vätern – Was das neue Urteil aus Karlsruhe bedeutet
Ein leiblicher Vater kämpfte vor dem Bundesverfassungsgericht um sein Kind, nachdem seine Ex-Freundin ihm die rechtliche Vaterschaft verwehrte und stattdessen ihren neuen Freund zum Vater des Kindes machte. Er bekam Recht. Das Urteil macht nun den Weg frei für mehr Rechte von Vätern - und paradoxerweise für Kinder mit drei Eltern.
Er ist der Vater eines Kindes, das inzwischen drei Jahre alt ist. Er liebt es und möchte es sehen, öfter als nur alle zwei Wochen für drei Stunden. Doch seine Ex-Freundin lässt ihn nicht. Und wenn es nach den sämtlichen Instanzen geht, die der leibliche Vater im Kampf um sein Kind durchlaufen hat, bevor er Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegte, dann hat er auch absolut kein Recht dazu. Hat er seine Frau geschlagen, das Kind misshandelt, ist er alkoholabhängig? Nein, seine Ex-Freundin liebt ihn nur nicht mehr. Sie hat ihn kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes verlassen und einen neuen Lebensgefährten gefunden.
Er versuchte mehrfach, sich vom Standesamt als rechtlicher Vater eintragen zu lassen. Doch die Kindsmutter erschien zu den vereinbarten Terminen einfach nicht. Ganz alleine konnte sie daraufhin entscheiden, dass ihr neuer Lebensgefährte als rechtlicher Vater des Kindes anerkannt wird. Dafür braucht es nur die Zustimmung der Mutter, der Vater wird nicht gefragt. Er will für sein Kind sorgen. Doch das darf er nicht. Dafür müsste er der rechtliche Vater sein. Die Anfechtung der Vaterschaft des anderen Mannes scheiterte.
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied in zweiter Instanz, dass ihm ein solches Anfechtungsrecht nicht zustehe. Denn nach § 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch kann der leibliche Vater die Vaterschaft nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Diese kann bereits vorliegen, wenn der rechtliche Vater etwa mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind über längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Das soll das Kindeswohl sichern. Doch ist es wirklich gut für das Kind, wenn es von seinem leiblichen Vater ferngehalten wird, obwohl er das Kind liebt und darum kämpft? Und wird so gerechtfertigt, dass ein Mann mit anschauen muss, wie ein Wildfremder seinen eigenen Sohn großzieht und er selbst um Besuchsrechte betteln muss?
Das Bundesverfassungsgericht hat § 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 BGB nun gekippt. Es ist nicht mit dem Elterngrundrecht nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz vereinbar. Es ist zwar nicht im Grundgesetz definiert, was genau Eltern sind. Doch wie das Bundesverfassungsgericht so treffend formulierte: „Unabhängig von einer fachrechtlichen Zuordnungsregel sind Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls die im herkömmlichen Sinne leiblichen Eltern des Kindes, also der Mann und die Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat.“ Man scheint beim Bundesverfassungsgericht also auch noch zu wissen, was eine Frau ist.
Der Handlungsbedarf liegt nun beim Gesetzgeber. Der Fall, dass leibliche Väter um ihre Rechte vor dem Familiengericht kämpfen müssen, kommt tatsächlich gar nicht selten vor. Und besonders tückisch dabei: Je länger das Gerichtsverfahren dauert, desto eher kann die erforderliche Bindung zwischen Kind und rechtlichem Vater entstehen, und desto geringere Chancen hat der leibliche Vater auch, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters erfolgreich anzufechten. Das Bundesjustizministerium (BMJ) unter Marco Buschmann (FDP) arbeitet bereits seit längerem an einem Gesetzesentwurf zur Besserung der Rechte von Vätern, auch unabhängig vom Ausgang dieses Gerichtsverfahrens.
Doch nicht nur hinsichtlich der längst überfälligen Besserstellung der Vaterrechte ist das Urteil wegweisend. Es wirft damit auch einen weiteren Aspekt auf. Ein Kind braucht nach Möglichkeit beide leiblichen Eltern. Doch die nun gekippte Bedingung über die „sozial-familiäre Bindung“ soll ebenfalls dem Wohle des Kindes dienen. Wie viele Väter braucht ein Kind denn dann? Das Bundesverfassungsgericht baute in seinem Urteil ganz nebenbei eine kleine Revolution ein und schafft eine neue Rechtsprechung. Denn 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht noch in einem Urteil entschieden, dass es im Sinne des Kindeswohls ist, wenn ein Kind nur zwei rechtliche Eltern hat.
In seinem neuen Urteil macht es jedoch auch den Weg frei, für Kinder mit mehr als nur zwei Eltern und kehrt vom traditionellen Familienbild ab. Die Elternverantwortung müsste grundrechtlich nicht von vornherein auf zwei Elternteile beschränkt werden, so das Gericht. Der Gesetzgeber könne in Konstellationen, wie der vorliegenden, allen dreien die Elternschaft zuerkennen, auch wenn das nicht geboten sei. Bundesjustizminister Buschmann erklärte allerdings noch am Dienstag gegenüber dpa, dass er diesen Spielraum in seiner Reform nicht nutzen werde, er wolle „keine Revolution machen“. Er hält damit am Zwei-Eltern-Prinzip fest.
Jedes Kind hat genau zwei Eltern, das sind die, die sich biologisch im Erbgut nachweisen lassen. Nicht der Freund der Mutter ist Vater, auch nicht derjenige, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, wie es im altertümlichen Gesetzestext heißt. Letzterer stammt aus Zeiten, als der Vater nicht nachweisbar war: pater semper incertus est. Das ist vorbei, man ersetze est durch erat. Der Text des Gesetzes ist wie folgt abzuändern: Vater ist derjenige, der ein Kind gezeugt hat. Bezeichnungen wie „leiblicher Vater“ oder „biologischer Vater“ sind Pleonasmen, „Vater“ reicht völlig aus.
Wen interessieren solche verbockten „Patchwork“ Existenzen? Dieses Urteil bedeutet überhaupt nichts für anständige Familien bei denen noch alle Tassen im Schrank sind.
Es ist einfach abartig lächerlich deutsch, dass man im 21. Jahrhundert noch vor Gericht oder mit irgendwelchen politischen Vollidioten klären muss, was eine Familie bzw. Eltern sind!
Aber wir sollten uns daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht am Coronaverbrechen bewusst beteiligt war und eindeutige Beihilfe geleistet hat. Aber die Richter in Deutschland haben mit ihrer Freisler-Rechtsauffassung ja am alltäglichen Rechtsbruch ihren Gefallen gefunden. Was für ein schäbiger Lump, dieser Breitmaulfrosch der FDP.
Die Schande ist, daß da überhaupt geklagt werden mußte und das im 21. Jahrhundert !! „Man scheint beim Bundesverfassungsgericht also auch noch zu wissen, was eine Frau ist.“ Dann kann ich nur hoffen, daß die klugen Richter das auch in Zukunft nicht vergessen werden.
Es gibt nur einen Erzeuger und/oder einen Vater, alles andere ist Augenwischerei. Wenn es eine Adoption gab, muss der Erzeuger zustimmen! War das nicht der Fall, ist der Erzeuger rein Technisch auch der Vater, auch wenn er das Kind nicht erzieht. Eine Entscheidung könnte vom Kind eingefügt werden, da verspätete Vaterschaften meist keinen Sinn machen durch die Fremdperson, die es nach Jahren wird.
Die Rechte der leiblichen Väter werden bereits seit den 80zigern massiv eingeschränkt und beschnitten, das ist insofern nichts neues.
5 Minuten Rittmeister, 18 Jahre Zahlmeister.
Das bedeutet ja im Grunde „nur“, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft des anderen Mannes anfechten kann. Wenn Buschmann sich durchsetzt und es bei dem klassischen Modell mit nur 2 Eltern bleibt, sticht bestimmt das Kindeswohl alle anderen rechtlichen Ansprüche trotzdem aus.
Auch wenn es für den leiblichen Vater eine aufreibende Situation ist, muss man sich die Frage stellen, was für das Kind besser ist oder „schadet es dem Kind, wenn es 2 väterliche Bezugspersonen hat?“. Ich befürchte, der arme Kerl wird trotzdem nicht der rechtliche Vater werden.
„Unabhängig von einer fachrechtlichen Zuordnungsregel sind Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls die im herkömmlichen Sinne leiblichen Eltern des Kindes, also der Mann und die Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat“
Das ist relativ einfach, und biologische Tatsache. Ist vom Prinzip auch bei Tieren so.
Selbst wenn der leibliche Vater, der schlechtere Vater, zu dem (eventuellen) neuen Lebenspartner der Frau sein sollte, belibt er der leibliche und somit der tatsächliche Vater.
Das soll jedoch nicht bedeuten, dass das Kind, Schutz vor (eventuellem) misslichem behandeln und der Nicht- Versorgung des leiblichen Vaters geschützt werden muß. Das ist dann Aufgabe des Staates, und hat mit dem neuen Lebenspartner der Frau nichts zu tun.
Mehr als 2 Elternteile (Mutter und Vater) gibt es schlichtweg nicht. Das ist biologisch nicht möglich….( meines Wissens nach)
Schon ein paar Jahre her, aber das erinnert mich an den Fall, wo eine Mutter verkündete, ihr Sohn hätte drei Väter: den biologischen, der rechtliche, mit dem sie zur Zeit der Geburt zusammen war, und der soziale, ihr aktueller Lover. Da war sie stolz drauf… Väter sind in Deutschland nichts wert.
Es gibt auch die anderen Fälle, wo dem Ehemann, wissentlich oder auch nicht, ein Kind untergeschoben wurde u. er es gerne versorgte als sein vermeintl. eigenes.
Doch dann fliegt der Schwindel auf u. plötzl. gibt er seiner Frau u. dem Kind, direkt od. indirekt, zu verstehen, daß ihn jeder Pfennig reut, den er für das „Kuckuckskind“ ausgegeben hat.
Natürl. sagt er zu diesem Kind, er würde es immernoch lieben wie zuvor. Was aber eine Lüge ist. Und der nun Ex-Vater klagt sich durch alle Instanzen, um von dem
leiblichen Vater dieses Kindes Geld zu bekommen. Von der Mutter des Kindes wendet er sich auch noch ab. Das sind Memmen, keine Männer. Sonst würden sie um Geld nicht solches Theater machen…
Wie fühlen sich diese Kinder? Elendig, weil ihr – nun mehr sozialer – Vater nur noch Vater für lau sein möchte. Wetten?
Gekränkte Eitelkeit. Demnächst heiraten solche Männer nur noch Jungfrauen nach ärztlicher Untersuchung.
Vater werden ist nicht schwer. Vater sein dagegen sehr. Was haben wir in Deutschland doch für verquere Frauen.
Bummsi, bummsi ja. Kindeswohl an erster Stelle nein. Und wenn der Mutter der fachrechtliche dritte Vater nicht mehr passt, gibt’s noch einen vierten.
Wie „kindeswohl“ fühlt sich ein Kind oder später junger Mensch, wenn er erfährt, dass der leibliche Vater keinen angemessen Umgang mit ihm haben durfte, weil die rechtlichen Eltern das nicht wollten. Wahrscheinlich wie im Schland des 21. Jahrhunderts
Wo ist der Wert darin, dass dieser abwesende Vater jetzt Recht bekam? Der neue Partner der Mutter kann ein viel aktiverer Teil im Leben des Kindes sein als der Wochenend-Papa. Ich kenne da einen Fall bei mir in der Straße, da hat der Sohn dann den Namen vom Stiefvater angenommen, was nur nachvollziehbar war, denn solche Wochenend-Papas sind eben Versager die man nicht respektiert. Aber wenn er jetzt unterhalt zahlen will, dann soll er doch machen. Witzfigur.