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EU-Gebäuderichtlinie

Brüssel liefert noch strengeres Heizgesetz: ab 2030 nur noch „Nullemissionsgebäude“

Mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie darf es ab 2030 Neubauten nur noch als „Nullemissionsgebäude“ ohne fossile Brennstoffe geben. Zudem sollen schon ab 2027 Solaranlagen auf allen Nicht-Wohngebäuden Pflicht werden.

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Das EU-Parlament in Straßburg plant heute die umstrittene Gebäuderichtlinie zu verabschieden. Immobilienbesitzern in der EU drohen durch die Richtlinie erhebliche Verschärfungen. Im Dezember haben Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Europäischen Rats bereits eine Einigung erzielt. Dass die Richtlinie eine Mehrheit im Parlament erhält, gilt folglich als überaus wahrscheinlich.

In Zukunft sollen demnach „Nullemissionsgebäude“ zum Standard werden. Neubauten dürfen ab 2030 am Standort gar keine Emissionen mehr aufweisen, die aus fossilen Brennstoffen stammen. Für öffentliche Gebäude soll diese Regelung schon ab dem 1. Januar 2028 gelten. Für alle anderen privaten errichteten Gebäude (sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude) soll die Richtlinie ab dem 1. Januar 2030 greifen.

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Primärenergieverbrauch soll drastisch sinken

Vor allem hat die Richtlinie jedoch nicht Neubauten, sondern den Gebäudebestand im Visier. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll von nun an bis 2030 um 16 Prozent fallen. Bis 2035 soll der Primärenergieverbrauch bereits um 20 bis 22 Prozent sinken. Zudem wird festgelegt, dass mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung von Gebäuden der niedrigsten Energieklasse erreicht wird.

Ebenso sollen fossil betriebene Heizkessel schrittweise abgeschafft werden. Ab 2025 ist eine Subvention dieser Anlagen nicht mehr zulässig. Bis 2040 ist der Betrieb von Heizkesseln vollständig einzustellen. Zudem will die EU den Ausbau von Photovoltaik zwangsweise vorantreiben. Die Mitgliedsstaaten müssen künftig Sorge dafür tragen, dass Gebäude sich für die Anbringung von Solaranlagen eignet. Ab 2027 müssen dann Schritt für Schritt sogar Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden und öffentlichen Gebäuden installiert werden, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Auch Nicht-Wohngebäude mit geringer Energieeffizienz sollen in den kommenden 10 Jahren großflächig renoviert werden müssen. 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten müssen bis 2030 energetisch saniert werden. Bis 2033 sollen sogar 26 Prozent dieser Gebäude renoviert worden sein. Die Richtlinie sieht auch einen Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität vor.

Demnach sind künftig Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradparkplätze in neuen und renovierten Gebäuden verpflichtend. Hindernisse für die Installation von Ladestationen sind von den Mitgliedsstaaten zwingend zu beseitigen. Zudem sollen die Staaten gewährleisten, dass im öffentlichen Raum genügend Parkplätze für Fahrräder, einschließlich Lastenfahrrädern, vorhanden sind.

Kosten in Höhe von mindestens 140 Milliarden Euro

Vorgaben wie all diese Ziele umzusetzen seien, macht die EU nicht. Entsprechende Maßnahmen zu erlassen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Dem Eigentümerverband Haus & Grund zufolge droht Immobilienbesitzern ein empfindlicher Wertverlust ihres Eigentums. Kai Warnecke, Präsident des Verbands erklärt: „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren“.

Nach Angaben des Verbands gibt es aktuell rund 2,4 Millionen Gebäude in der niedrigsten Energieeffizienzklasse. Schon eine Teilmodernisierung dieser Immobilien koste bis 2030 rund 140 Milliarden Euro, was im Schnitt 60.000 Euro pro Immobilie bedeute. Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu den Folgen der Gebäuderichtlinie geäußert. Bekannt geworden ist bisher nur, dass das Wirtschaftsministerium aktuell den Umsetzungsbedarf prüft.

Schon jetzt wird Immobilienbesitzern durch das von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz (GEG) viel abverlangt. Viele Haushalte werden hierdurch in den kommen Jahren gezwungenermaßen eine Wärmepumpe einbauen müssen. Aufgrund der Gebäuderichtlinie kommen hierzulande wohl schon bald weitere Belastungen auf Immobilienbesitzer zu.

Die Gebäuderichtlinie ist ein wesentlicher Baustein des Europäischen Green Deal. Nach Angaben der EU-Kommission entfallen rund 36 Prozent aller Treibhausgase auf den Gebäudesektor. Die Richtlinie soll neben weiteren Gesetzen des sogenannten „Fit-For-55-Pakets“ dazu beitragen, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent zum Vergleichsjahr 1990 zu senken.

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