Großbritannien
Regierungsbeamtin muss vor Gericht, weil sie erklärte „nur Frauen können menstruieren“
Im Vereinigten Königreich muss eine Ministeriumsanwältin vor Gericht, weil sie erklärte, dass nur biologische Frauen menstruieren könnten. Ihrem Netzwerk, das sich für Gleichberechtigung einsetzt, wird zudem vorgeworfen, ein „beleidigendes Umfeld“ für non-binäre Personen zu schaffen.
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Die Anwältin einer britischen Regierungsbehörde muss sich vor Gericht verantworten, weil sie biologische Fakten aussprach. Ihr werden belästigende Kommentare und Beiträge vorgeworfen. Im Detail geht es um Gender-kritische Aussagen und die Erklärung, nur biologische Frauen könnten menstruieren. Gender-Kritik unterscheidet zwischen „Gender“(emotionales Geschlecht) und „Sex“ (biologisches Geschlecht) und beruft darauf, dass es nur ein männliches und weibliches Geschlecht gibt – ein Fakt, den viele Trans-Aktivisten inzwischen ablehnen.
Ein anonymer Kläger wirft Elspeth Duemmer Wrigley vor, auf einem Seminar unter dem Titel „Women and Autism“ (Frauen und Autismus) gesagt zu haben, dass „nur Frauen menstruieren“. Duemmer Wrigley arbeitet als Anwältin für ein unabhängiges Gremium der Abteilung für Ernährung, Lebensmittel und kommunale Angelegenheiten im Landwirtschaftsministerium und ist zudem Vorsitzende eines Netzwerks, das Mitarbeiter mit Gender-kritischen Ansichten vertritt.
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Der Kläger wirft Duemmer Wrigley vor, dass dieses Netzwerk die Schaffung eines „einschüchternden, feindlichen, herablassenden, entmenschlichenden und beleidigenden Umfelds für den Kläger“ unterstützt. Der Kläger wirft der Abteilung für Ernährung außerdem vor, dass es dieses Netzwerk in den eigenen Reihen dulde.
Das Netzwerk trägt den Namen „Sex Equality and Equity Network“ (zu Deutsch: Gleichberechtigungsnetzwerk). Es setzt sich laut für die „Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ ein und vertritt die Auffassung, dass „biologische Geschlechter binär und unveränderlich sind“.
Sollten die Klagen erfolgreich sein, so Duemmer Wrigley, könnte daraus ein Präzedenzfall entstehen. Gender-kritische Ausführungen könnten dann „kaum bis gar nicht als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder dazugehörigen Behörden“ geäußert werden, ohne dass Konsequenzen gefürchtet werden müssten.
Bereits im vergangenen Oktober hatte Duemmer Wrigley einen offenen Brief an den Kabinettssekretär, den ranghöchsten Beamten im vereinigten Königreich, unterzeichnetet, in dem ausdrücklich vor einer Gefahr für den öffentlichen Dienst gewarnt wurde. Gender-kritische Mitarbeiter würden von einigen „offen und unrechtmäßig beleidigt und belästigt werden“.
Die Griechen und die Römer gingen an ihrer Dekadenz zugrunde… Die Geschichte wiederholt sich.
Soll das ein vorgezogener Aprilscherz sein?
Das mit der Regelblutung seh‘ ich auch so, da hat sich die
Natur eindeutig festgelegt. Klar positioniert hat sie sich auch
in Sachen Dummheit, allerdings nicht geschlechtsbezogen.
Die wütet nämlich vollständig diskriminierungsfrei in allen
Geschlechtern … ja wieviel haben wir denn inzwischen? Ist
die 200er Marke eigentlich schon geknackt? Apropos. Die
Besonderheit in Sachen Beknacktheit besteht allerdings
darin, daß sie nicht gleich verteilt ist – es gibt unbestritten
einige, die dabei etwas „besser“ weggekommen sind. Und ansonsten mit immer größerer Ausdehnung – um mich
auf das berühmte Bonmot von Albert Einstein zu beziehen.
Was würden wohl Monty Python zu diesem Irrsinn sagen? Würden sie sich überhaupt trauen?
Schade, dass diese Tommies nicht schon vor 150 Jahren so durchgeknallt waren. Das hätte uns in 2 Kriegen sehr nützlich sein können. Aber es ist ja bekannt, dass es in UK schick ist einen Spleen zu haben.
Zählen geplatzte Hämorrhoiden heute als Menstruation? Im Ernst wie kaputt im Kopf muss man als Richterin sein, um die Benennung von biologischen Fakten unter Strafe stellen zu wollen. Der Wahnsinn muss endlich gestoppt werden.
Anonymer Kläger? Anonym für die Presse oder auch vor Gericht?
Verfahrensgegenstand: Ideologischer Nonsense vs. naturwissenschaftliche und dem Beweis zugängliche Tatsachen.
Rechtsschutzbedürfnis: Verletzte Gefühle.
Gibt für das Anliegen des Anonymus geeignetere Einrichtung als Gerichte. Kosten werden aber nicht von der Rechtsschutz-, sondern von der Krankenversicherung übernommen.
Normalerweise würde man denken, dass so etwas vor Gericht keine Chance haben kann und auch keine Chance hat. Aber was ist unter diesem irren Zeitgeist schon „normal“.