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Wohnraumverteilung wie in der DDR

Berliner Senat bestätigt: Nur noch kleine Wohnungen für Singles

In einer neuen Kooperationsvereinbarung des Berliner Senats mit den landeseigenen Wohnbaugesellschaften findet sich eine unfassbare Regelung. Über 30 Jahre nach dem Mauerfall will man in Berlin offenbar wieder eine staatliche Verteilung des Wohnraums - anhängig vom Personenstand. 

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„In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein“ – dies will der Berliner Senat offenbar künftig durchsetzen. Wie die B.Z. berichtet, wurde in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo folgender Passus zur Wohnungsvergabe festgehalten: „Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wieder­vermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen.“ 

Auf die B.Z.-Nachfrage, was genau mit „angemessen“ gemeint sei, erklärte nun die Bauverwaltung: „In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein. Es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein und es wird keine Vorgaben pro Wohnungsgröße zu Anzahl der Mieterinnen und Mieter geben.“ Wie genau bestimmt wird, was eine „große“ und was eine „kleine“ Wohnung ist, ist bisher unklar. Die Regelung soll ab 2024 für die Neuvermietung von Wohnungen der landeseigenen Wohnbaugesellschaften gelten. 

In einem früheren Entwurf der Kooperationsvereinbarung hieß es noch: „Bei der Neuvermietung aller landeseigenen Wohnungen soll grundsätzlich maximal ein Wohnraum pro haushaltsangehörige Person zur Verfügung gestellt werden.“ Diese Überlegung wurde nach Kritik jedoch verworfen. Dennoch möchte der Berliner Senat offenbar grundsätzlich an seinen Plänen einer staatlichen Wohnraumverteilung festhalten. Das Vorhaben des Berliner Senats erinnert stark an DDR-Zeiten. Damals wurden Wohnungen vom Staat zugewiesen, Familien mit Kindern wurden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt, während Alleinstehende deutlich schlechtere Chancen hatten.

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