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Cannabis-Legalisierung

Bekifftes Autofahren – Bundesregierung will THC-Grenzwert lockern

Die Ampelkoalition hat mehrere Lockerungen für das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen. Unter anderem sollen Autofahrer mit einem höheren THC-Grenzwert als bisher fahren dürfen. Mediziner sehen das kritisch. 

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Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wird weniger streng als von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt worden war. Bei abschließenden Verhandlungen zu dem Gesetzentwurf einigten sich die Koalitionsfraktionen Berichten des RND zufolge auf mehrere Lockerungen. Unter anderem soll beim Besitz von Cannabis eine Toleranzgrenze eingeführt werden.

Der Besitz von 25 bis 30 Gramm gelte als Ordnungswidrigkeit, erst der Besitz ab 30 Gramm sei strafbar. Vorher war eine Strafbarkeitsgrenze von 25 Gramm vorgesehen gewesen. Außerdem wurde die Bannzone eingegrenzt, in der öffentlicher Cannabiskonsum weiter verboten bleiben soll. Bisher war geplant gewesen, dass beim Cannabiskonsum eine Entfernung von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden muss. Nun sind nur noch 100 Meter vorgesehen. 

Und noch eine weitere Änderung haben die Ampel-Politiker beschlossen: Eine Expertenkommission soll unter Federführung des Verkehrsministeriums bis zum 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen ermitteln. Die bisher maximal erlaubten 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum seien zu gering. 

Kritik von einem Mediziner

Der Forensiker Prof. Dr. Matthias Graw, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sieht diese Pläne kritisch. In einem Interview mit dem ADAC weist er darauf hin, dass die Wirkung von Cannabis starken individuellen Schwankungen unterliege. Anders als bei Alkohol baue sich THC nicht kontinuierlich ab, es herrschen „völlig andere Verteilungs- und Abbauvorgänge“.

Hinzu komme, dass es „riesige Streubreiten in der individuellen Verstoffwechslung“ gebe. Konsumenten können außerdem – anders als bei Alkohol – schlechter die Wirkung des Cannabis voraussehen, weil sich nicht genau wissen, wie viel THC in dem Gras enthalten ist, das sie zu sich nehmen.

Für das Führen eines Autos ist vor allem der Fakt problematisch, dass man von der THC-Konzentration, laut Graw, keinen direkten Rückschluss auf die individuelle Wirkung beim Konsumenten schließen könne. „Anders als beim Alkohol gibt es beim THC […] keine Dosis-Wirkung-Beziehung, die man nachvollziehbar beschreiben kann“, erläutert der Professor. So sei die Wirkung unter anderem davon abhängig, wie häufig der Betroffene konsumiere – häufiger Gebrauch führe zu einem Gewöhnungseffekt. 

Die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf das Fahrverhalten wurden bereits vielseitig wissenschaftlich untersucht, erläutert Graw weiter. So würden beispielsweise Studien zeigen, dass Probanden „auch 24 Stunden nach dem Konsum eines Joints, also wenn praktisch kein THC mehr im Serum nachweisbar ist, nicht völlig klar im Kopf sind“.

Der Cannabiskonsum beeinträchtige unter anderem „das Denk-, Lern- und Erinnerungsvermögen und vor allem die Konzentrationsfähigkeit“. Das größte Problem im Straßenverkehr sei die beeinträchtige Aufmerksamkeit. Konsumenten haben Schwierigkeiten, bei langem Geradeausfahren auf plötzliche Gefahrensituationen zu reagieren, erläutert Graw.

Cannabiskonsumenten fahren „durchaus zügig“

Die viel verbreitete Behauptung, Cannabiskonsumenten würden automatisch langsamer fahren, wenn sie high sind, sei laut dem Mediziner falsch. „Aus Beobachtungen bei Fahrproben weiß man: Die fahren durchaus auch zügig“, erklärt der Professor. Aus Fahrsimulationsstudien wisse man zudem, dass Cannabis-Konsumenten Schwierigkeiten haben, eine gerade Fahrlinie zu halten und ständig korrigieren müssen.

Derzeit kontrolliere die Polizei bei Kontrollen den THC-Gehalt von Autofahrern vor allem durch Urinproben. Auch Speichel- und Blutuntersuchungen sind möglich. Graw weist auch hier auf ein Problem der Cannabis-Legalisierung hin:

Anders als bei stark alkoholisierten Autofahrern, deren Überkonsum man in der Regel rieche, sei es schwer, Cannabiskonsumenten verlässlich anhand des Erscheinungsbildes zu erkennen. Zwar gebe es Anhaltspunkte wie Apathie und gerötete Augen, diese seien aber keine harten Kriterien. Das Gesetz zu Cannabis-Legalisierung soll zum 1. April 2024 in Kraft treten. 

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