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Notfall-Beratung im Haushaltsausschuss

Lindner verhängt Haushaltssperre: Das Ampel-Kartenhaus vor dem Zusammenbruch

Das KTF-Urteil aus Karlsruhe erschüttert die Ampel-Koalition in Berlin weiterhin. Finanzminister Christian Lindner hat Montagabend eine Ausgabensperre verkünden lassen. Am Dienstagvormittag findet eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses statt.

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Montagabend erreichte das Bundeskanzleramt und die Ministerien ein Rundschreiben, das den Staatsmännern das Blut in den Adern gefroren haben dürfte. Finanzminister Christian Linder ließ über seinen für den Haushalt zuständigen Staatssekretär Werner Gatzer einen drastischen Ausgabenstopp für die Ampel-Regierung verkünden. Konkret heißt es in dem Schreiben, dass „alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren“ seien. 

Für die betroffenen Häuser bedeutet das, dass jede Ausgabe ab 2024 nur noch auf Antrag an das Bundesfinanzministerium erfolgen kann. Betroffen sind alle Bundesministerien, lediglich die Verfassungsorgane Bundespräsidentialamt, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht sind von der Sperre ausgenommen. Bereits genehmigte Ausgaben dürfen noch ausgezahlt werden, alles Weitere muss von Finanzminister Lindner abgesegnet werden. Das Bundesfinanzministerium reagiert mit der Haushaltssperre auf das KTF-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus der vergangenen Woche.

Konkret 60 Milliarden aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) der Bundesregierung und potenziell weitere 200 Milliarden für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds sind plötzlich verfassungswidrig – und nichtig. Die Ampel steht plötzlich vor den Ruinen ihrer eigenen Haushaltspolitik. Eigentlich sollte der Bundeshaushalt für das kommende Jahr bereits am Donnerstag beschlossen werden, ob es dabei bleibt, ist fraglich.

Expertenanhörung im Haushaltsausschuss soll Antworten liefern

Eine kurzfristig einberufene Expertenanhörung im Haushaltsausschuss am Dienstagvormittag soll jetzt die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils bewerten. Jede Bundestagspartei hat zu diesem Zweck einen oder mehrere Wirtschaftsexperten eingeladen, lediglich die Linkspartei verzichtete auf einen eigenen Ökonomen. 

Auch der Bundesrechnungshof hat für die Sitzung bereits eine Stellungnahme eingereicht, die bereits Montagabend öffentlich gemacht wurde. Demnach halte der Bundesrechnungshof die Bundeshaushalte 2023 und 2024 nach dem Karlsruher Urteil „in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch“. Sollte der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 und den Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) „ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“, heißt es weiter. 

Mit dem gleichen Argument, mit dem das Verfassungsgericht den Klima- und Transformationsfonds kippte, müsste eigentlich auch der 200 Milliarden schwere Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hinfällig sein. Auch über diese Frage soll die Expertenanhörung im Bundestag diskutieren. Robert Habeck selbst sieht die Gefahr durchaus, er sagte am Montag im Deutschlandfunk: „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind.“ Und weiter: „Das heißt aber im Klartext, dass jedenfalls für die Zukunft, der (Fonds) soll ja andauern bis zum Sommer 2024, die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden.“

Die Ampel pfeift aus dem letzten Loch

In der Hauptstadtpresse hat man die möglichen Folgen des KTF-Desasters bereits durchdrungen: Im Berliner Tagesspiegel findet sich am Montag ein Kommentar-Appell an die Ampel, die gemeinsame Koalition jetzt nicht platzen zu lassen. „Es wäre ein desaströses Zeichen für die – eigentlich stabile – Parteiendemokratie in Deutschland, wenn drei Parteien der Mitte das Land nicht führen könnten“, heißt es dort. Diese Regierung dürfe nicht scheitern, schreibt das Blatt. Dass ein solcher Appell durch die Presse geht, zeigt: Die Ampel pfeift aus dem letzten Loch.

Die Diskussion, jetzt wieder reales Geld aus dem eigentlichen Staatshaushalt für die Staatsausgaben nutzen zu müssen, trifft die Koalitionäre völlig unvorbereitet. Während die FDP, die das ganze Fiasko mit ihrem Finanzministerium immerhin ordentlich mitzuverantworten hat, jetzt von Kürzungen etwa im riesigen Sozialetat spricht, wollen die Grünen statt Sonderschulden jetzt einfach reguläre Schulden machen und die Schuldenbremse schleifen. Schon treten die Risse zutage und die Parteien streiten über Umschichtung von Haushaltsgeldern, Steuererhöhungen und Schulden. Mal wieder wird der ohnehin dünne Faden, der die Ampel wie auch immer noch zusammenhält, arg strapaziert.

Allein, dass die Schuldenbremse jetzt wieder zur Disposition steht, sagt alles über den Zustand der Ampel. Normalerweise darf die Bremse nur ausgesetzt werden, wenn es eine Notsituation oder Naturkatastrophe gibt. „Das Urteil des Verfassungsgerichts selbst ist für die Regierung jene ‚Naturkatastrophe‘ und ‚außergewöhnliche Notsituation‘, die als Voraussetzung für eine Aussetzung der Bremse im Grundgesetz genannt werden. Das zeigt, in welche Situation die Ampel-Koalition das Land geführt hat“, schreibt die Welt. Eine Regierung, die ihr eigenes Versagen als Notlage sieht, um doch weiter Schulden zu machen, ist inhaltlich und legitimatorisch völlig am Ende.

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