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Polizeieinsatz in Schwerin

Afghanen entgehen durch Gewaltandrohung und Kirchenasyl Abschiebung

Weil zwei Afghanen zurückgeführt werden sollten, bezog die sechsköpfige Familie Kirchenasyl. Als die Polizei die Abschiebung durchführen wollte, drohte die Mutter mit Gewalt. Nach Stunden verschaffte sich die Polizei Zugang und fand einige Messer. Dennoch ist das Verfahren ausgesetzt worden.

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In Schwerin eskalierte am Mittwochmorgen eine geplante Abschiebung: Die Polizei wollte zwei afghanische Männer im Alter von 18 und 22 Jahren zur Rücküberstellung an Spanien – über welches sie nach Europa kamen – festnehmen. Um das zu verhindern, drohte allerdings die 47-jährige Mutter, sich und ihren Kindern Gewalt anzutun. Infolgedessen rückte die Polizei mit einem Großaufgebot samt Spezialkräften an und versuchte sich durch den Einsatz von Kettensägen und eines Rammbocks Zugang zu der Unterkunft der sechsköpfigen Familie zu verschaffen.

Da sich die Afghanen eigentlich im Kirchenasyl befinden, habe die Polizei damit eine „rote Linie überschritten“, meinte Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem die Polizei zunächst auf Verhandlungen über die Stürmung der Unterkunft eingegangen war, dauerte es einige Stunden, ehe die Beamten letztlich durch den Einsatz „einfacher körperlicher Gewalt“ vordrangen, weil sie ein „Klirren“ wahrgenommen hatten.

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Laut Polizei befand sich die Mutter in einem „psychischen Ausnahmezustand“. Es wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Nötigung gegen die Afghanin eingeleitet. Laut NDR soll es sich bei der 47-Jährigen um eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin aus Afghanistan handeln, die dort massivst bedroht wurde und in Deutschland das ihr versprochene Asyl erhielt.

Rücküberstellung ausgesetzt – durch Kirchenasyl schon 6.000 Abschiebungen vereitelt

Bei dem 22-Jährigen, der Mutter sowie einer 13-jährigen Tochter konnten Messer sichergestellt werden. Außerdem habe sich der ältere Ausreisepflichtige zuvor selbst verletzt, wie die Polizei mitteilte. Die bereits zuvor erwähnten Verhandlungen und die prekäre Situation führten letztlich zur Aussetzung der geplanten Abschiebung, teilte der Flüchtlingsrat mit. Außerdem äußerte Seemann-Katz scharfe Kritik an den Beamten, sie seien „brutal“ vorgegangen und hätten ein „erschreckendes Signal an alle Schutzsuchenden“ gesendet, in dem zum ersten mal das Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern missachtet wurde.

Wenn Abzuschiebenden eine Verletzung der Menschenrechte oder körperliche Gewalt durch ihre Ausreise befürchten, so können Kirchen den Betroffenen in einem zeitlich begrenzten Rahmen Schutzräume zur Verfügung stellen, wo eine körperliche, seelische und rechtliche Beratung stattfindet. Kirchenasyl ist allerdings keine gesetzlich verankerte Notlösung, sondern ein vom Staat geduldetes Angebot der Glaubensgemeinschaften.

Illegal ist das Vorgehen der Polizei deswegen aber nicht. Über die Rücküberstellung muss nun die Ausländerbehörde in Kiel entscheiden. Die beiden Afghanen sollten ausgewiesen werden, weil in Europa Schutzsuchende in dem Land ihren Asylantrag stellen müssen, durch welches sie in die Europäische Union gelangten.

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