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Koblenz

Abschlussbericht zu Ahrtal-Flut soll geheim gehalten werden

Die Staatsanwaltschaft Koblenz will den Abschlussbericht zur Ahrtal-Flut unter Verschluss halten und führt dafür rechtliche Gründe an. Hinterbliebene von Flutopfern wollen dagegen klagen.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Untersuchungen der Ahrtal-Flut nicht öffentlich machen. Laut der Staatsanwaltschaft stehen sowohl die Strafprozessordnung als auch das Strafgesetzbuch so einer Veröffentlichung entgegen. Dies wurde in einem Bericht des Justizministers Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag bekannt gegeben.

Gemäß der Strafprozessordnung ist eine derartige Akteneinsicht für die Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Eine Veröffentlichung könnte zudem Privat- und Dienstgeheimnisse sowie Geheimhaltungspflichten verletzen. Des Weiteren haben Hinterbliebene angekündigt, die Einstellung der Ermittlungen anzufechten.

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Die Staatsanwaltschaft reagierte anders auf die Bitte zur Veröffentlichung des Gutachtenauftrags. Das Schreiben enthielt den Auftrag selbst, jedoch nicht das Gutachten. Justizminister Mertin bat die Staatsanwaltschaft laut eigener Aussage, die Möglichkeit einer Veröffentlichung beider Dokumente zu prüfen, nachdem der Rechtsausschuss im April darüber beraten hatte.

Die Geheimhaltung des Berichts irritiert auch vor dem Hintergrund, dass bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 politisches Versagen auf Landkreis- und Landesebene eine große Rolle gespielt hatte. Diverse Politiker sind in Folge von Versäumnissen zurückgetreten, unter anderem der Landrat Jürgen Pföhler (CDU) oder die ehemalige Familienministerin Anne Spiegel (Grüne), die in der Landesregierung Rheinland-Pfalz während der Flut Verantwortung trug.

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