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Gerichtsurteil

Wegen Beleidigungen: Facebook kann zur Profillöschung gezwungen werden

Wird ein Profil nur für Beleidigungen genutzt, kann Facebook verpflichtet werden, es zu löschen. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und schafft damit einen Präzedenzfall.

Meta, der Konzern hinter Facebook, kann gezwungen werden, ganze Nutzerkonten zu löschen

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Wenn ein Profil auf einer Social Media Plattform nur für Beleidigungen genutzt wird, kann der Betroffene einen Anspruch auf Löschung des gesamten Profils gegen die Plattform haben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und schuf damit einen Präzedenzfall. Nach bisheriger Rechtspraxis bestand nur ein Anspruch auf Löschung einzelner Posts.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Frau mehrmals auf Facebook beleidigt und zwei separate Accounts nur deswegen erstellt, um die Frau zu beschimpfen. Dabei bezeichnete er sie etwa als „dumme Sau“, „frigide menopausierende Schnepfe“ und „mitleiderregende Rentnerin“. Einer dieser Accounts beinhaltete schon im Nutzernamen eine Abwandlung des Namens der Frau, den das Gericht als beleidigend wertete.

Die Betroffene zog zunächst vor das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Vom Mutterkonzern Meta, dem Facebook gehört, forderte sie, die zwei Nutzerkonten dauerhaft löschen zu lassen. Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es zum einen keine Prüfungspflichtverletzung seitens Facebook gäbe und zum anderen keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, da der Mann beide Profile bereits offline stellte. Die Klägerin konnte jedoch mittels Screenshots beweisen, dass das Profil zeitweise wieder online war. Sie legte Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, das ihr nun Recht gab.

Facebook könne nicht nur zur Löschung einzelner Posts und Bilder, sondern ausnahmsweise gleich beider Nutzerkonten verpflichtet werden, da der Betreiber mittelbarer Störer sei, argumentiert das Gericht in seiner Entscheidung. Das begründe sich damit, dass es nur durch den Konzern überhaupt ermöglicht werde, diese Profile einzurichten und zur Beleidigung zu nutzen.

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Das Gericht erkannte zwar an, dass dies ein Eingriff in die Unternehmensfreiheit von Facebook ist. Allerdings überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Voraussetzung ist aber, dass das Profil „ausschließlich“ für rechtswidrige Äußerungen genutzt wird. Das Profil zu löschen, auf dem nur Beleidigungen gepostet werden, sei es die effektivste Lösung, das ganze Profil zu löschen, befand das Gericht. Dem Mann stehe immerhin trotzdem frei, ein Profil einzurichten, das er nicht zur Beleidigung nutzt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts markiert einen Umbruch in der Rechtsprechung und stellt damit einen Präzedenzfall dar. Eine komplette Löschung von Nutzerkonten war bisher nicht vorgesehen, das Gericht hat damit einen neuen Anspruch geschaffen. Zwar handelte es sich bei den geposteten Inhalten in dem vorliegenden Einzelfall um Beleidigungen. In einer Pressemitteilung fasste das Gericht den neugeschaffenen Anspruch jedoch als Löschungsanspruch für „rechtsverletzende Äußerungen“ zusammen.

Die vom Gericht formulierte Erklärung, dass Profile, die „ausschließlich rechtswidrige im Persönlichkeitsrecht verletzende Inhalte posten“ gelöscht werden können, wirkt schwammig und lässt Raum für unterschiedliche Interpretationen und Rechtsfortbildung, wann genau denn Nutzerprofile als inhaltlich ausschließlich rechtswidrig identifiziert werden. Die Entscheidung könnte schlimmstenfalls zur Folge haben, dass Plattformen aus Furcht vor Haftung nicht nur einzelne Posts, sondern direkt gesamte Nutzerkonten vollständig löschen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Meta könnte mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung zur Revision begehren.

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17 Kommentare

  • Also merke: nach neun Beleidigungen musst Du eine Nichtbeleidigung posten und Dein Konto kannn nicht gesperrt werden.
    Unsere Gerichte sind ein Witz!

    • Ob es das Gericht so gesagt und gemeint hat, ist nur deine Interpretation.

  • Ich habe nie beleidigt (soweit ich das selbst einschätzen kann) –mein Konto bei facebook wurde trotzdem komplett gelöscht.

    Scheinbar ist das Verbreiten von Fakten auch zensierbar.

  • Das stellt kein Problem dar.
    Wie will man sich sonst auch dagegen wehren?

  • Das Urteil geht noch nicht weit genug. Facebook erlaubt sich leider einfach Profile von Dritten zu erstellen, etwa von Unternehmen, allein aus der Tatsache, das diese jemand innerhalb von Facebook erwähnt. Man kann sich kaum dagegen wehren und es ist extrem lästig.

  • Zum Glück bin ich nie bei Facebook gewesen und werde es auch nicht sein ist eh alles für Alte Leute da. Und dann das ständige angemelde ,,was wollen die immer mit den ganzen Daten“.

  • Über fb muss man sowieso nicht mehr reden, aber davon abgesehen; eine Freundin hatte auch mal so ein Ex-Würstchen am Hals, der zu feige war irgendwas direkt zu klären, und sie stattdessen über Monate, mit allen Mitteln, online tyrannisiert hat. Ich finde es richtig solche Typen nicht nur aus dem Verkehr zu ziehen sondern auch sämtliche Accounts zu sperren!

  • Gilt doch nur für deutschen Raum, oder? Kann ja, z.B außerhalb Deutschlands oder der EU kein strafbarer Inhalt sein. Wäre ja ansonsten EU oder internationales Recht berührt. Wer hat davon Ahnung?

  • Facebook selbst überwacht seine eigenen Mitglieder und liefert Daten an die Behörden.
    Ich kenne keinen gesunden Menschen, der sich noch beim Verein angemeldet hat.
    Ich persönlich hatte so einen Account noch nie.
    Brauche ich nicht, will ich nicht, wozu?
    Mein Leben findet offline statt, online „Freunde“ brauche ich nicht. Das sind Parasiten, die man eh nicht braucht, wenn es drauf ankommt.
    Ich habe auch seit der Coronalüge keine Freunde mehr. Alle erwiesen sich als regimetreue Mitläufer und sind in das Speichelleckerzentrum der Medien und Politik eingetreten.
    Und ehrlich gesagt, ich vermisse die Leute nicht.
    Auch meine Arbeitskollegen von damals gehören meine vollste Verachtung bis in den Tod.
    Wie sie mich damals ausgegrenzt und stigmatisiert haben, weil ich nicht MIT-machen wollte, ist in der Tat abartig und einfach nur schlimm und unanständig.

  • Ganz ehrlich, wer so einen Rotz wie Facebook nutzt, selber Schuld. Am besten noch mit vollem echten Vor und Nachname und Adresse. Und wichtig: Immer schön Fotos vom Wohnort posten und nicht vergessen zu posten von wann bis wann man im Urlaub ist. So wissen dann auch die Einbrecher bescheid, wann sie ungestört die Bude ausräumen dürfen… Wer bei klaren Verstand ist, macht sein ganze Privatleben NICHT im Internetz publik…

  • Fratzenbuch kann schon lange weg!
    War doch Zensurvorreiter.

  • Urkomisch wie sich ausgerechnet die aufregen, die meinen Beleidigungen in Richtung Grün (keine Namen) wären von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wird das zu Anzeige gebracht und Gerichte entscheiden im Sinne des Klägers tobt hier der Bär.

  • Toll, so gefährden 2 Deppen mit persönlichen Problemen die Meinungsfreiheit noch mehr.
    Also eigentlich das Gericht.

  • Wilkommen in der Diktatur im 4 Reich

  • Die Beleidiger legen beleidigt fest, was eine Beleidung ist….mimimi

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