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Ortskräfte

196 Afghanen nach Deutschland eingeflogen

196 Afghanen wurden am vergangenen Donnerstag nach Deutschland eingeflogen. Der nächste Flug ist für Mitte April geplant und soll besonders schutzbedürftige Personen vor der Taliban schützen.

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196 Afghanen mit Aufnahmezusage wurden am vergangenen Donnerstag von der pakistanischen Hauptstadt Islamabad nach Berlin geflogen. Normalerweise finden diese Flüge einmal die Woche statt. Der nächste Flug von Islamabad nach Berlin ist jedoch erst für Mitte April geplant. Grund dafür sind die Feierlichkeiten zum Ende des Ramadan und des Osterfests, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Neben Ortskräften werden auch „Personen, die durch ihren Einsatz für Frauen und Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert sind“, aus Afghanistan nach Deutschland eingeflogen. Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich nach Abzug der westlichen Truppen und der Machtergreifung der Taliban für diese Personengruppen dramatisch verschlechtert.

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Die Bundesregierung geht nach eigenen Berechnungen davon aus, dass 46.300 Afghanen Aussicht auf eine Zukunft in Deutschland haben. Bisher konnten seit der Machtübernahme der Taliban 33.200 Personen aus Afghanistan nach Deutschland oder in andere Länder ausreisen. Davon sind 20.000 Ortskräfte und ihre Angehörigen. Die weiteren Personen durften aufgrund eines anderen Aufnahmeprogramms ausreisen.

Auch afghanische Juristen können über solche Aufnahmeprogramme nach Deutschland einreisen. Da diese sich in der Rechtssprechung an islamisches Recht halten, sind diese Aufnahmen umstritten. Für einen Skandal sorgte, in der Vergangenheit, dass sich Außenministerin für ein Visum für einen Afghanen starkmachte, obwohl seine Papiere falsch waren. Der Vorsitzende der Afghanistan-Enquete Kommission, Michael Müller (SPD), hält es für richtig, dass „wir auch wissen wollen, wer da kommt“, kritisiert aber, dass das Verfahren zu „schleppend vonstatten“ geht und fordert eine Entbürokratisierung des Verfahrens.

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