Migrantengewalt: Eltern aus Halle patrouillieren vor Schulen, um ihre Kinder zu schützen
Weil die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Halle explodiert, hat sich eine Bürger- bzw. Elterninitiative gegründet, die vor den Schulen patrouillieren will, um ihre Kinder zu schützen.
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„Die Schüler haben Angst”, sagte Andreas Schachtschneider (Fraktion „Hauptsache Halle“) im November 2022 im Bildungsausschuss der Stadt. Wegen der ausufernden Gewalt gegen Schulkinder habe sich sogar eine Mutter bei ihm gemeldet, die überlegte, eine Bürgerwehr zu gründen. Das habe Schachtschneider ihr laut dem Magazin dubisthalle aber erstmal ausreden können. Nun, ein knappes Jahr später, ist genau das aber Realität geworden: besorgte Eltern haben eine Bürgerinitiative ins Leben gerufen haben, um ihre Kinder zu schützen. Sie planen, ihre Kleinen auf dem Schulweg in auffälligen blauen Westen zu begleiten und vor Schulen Streifen zu laufen.
Schüler werden mit „Messern und Pfefferspray“ bedroht
„Die Schulen unserer Kinder werden immer häufiger von Räuberbanden heimgesucht, die die Schüler, unter Androhung bzw. Anwendung von Gewalt, ausrauben.“ – so heißt es in der offiziellen Stellungnahme der Bürgerinitiative „Sichere Schule in Halle (Saale)“, die das Magazin dubisthalle veröffentlicht hat. Die Täter sollen demnach häufig mit „Messern und Pfefferspray“ bewaffnet sein und Fotos von Ausweisdokumenten ihrer Opfer machen, um ihnen zu drohen „ihnen und ihren Familien Gewalt anzutun, wenn sie sich damit an Eltern, Lehrer oder die Polizei wenden.“
Die „kaputtgesparrte“ Polizei ist laut der Bürgerinitiative personell nicht in der Lage, alle Schulen in Halle „zu den kritischen Zeiten, nämlich während der Hofpausen und nach Schulschluss“, abzusichern. Deshalb haben sich bislang 25 Menschen – viele von ihnen besorgte Eltern – zusammengeschlossen, um in Dreier- bis Vierergruppen mit auffälligen blauen Westen für jeden sichtbar vor der Schule zu patrouillieren. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und mögliche Übergriffe zu dokumentieren und zu verhindern.
Tabea Hahs, Leiterin der Initiative, betont dabei aber explizit, dass die Initiative keine Gewalt anwenden möchte und mit der Polizei und dem Ordnungsamt zusammenarbeiten möchte. Ihre Motivation ist weder religiös noch politisch, sie seien weder rechts noch fremdenfeindlich. Es ginge ihnen nur um den Schutz ihrer eigenen Kinder, heißt es von Hahs beim MDR.
Die Gewalt steigt seit 2015 immer weiter an
Das Eingreifen der Eltern ist nicht aus der Luft gegriffen: Die Gewaltverbrechen in Halle sind seit dem Jahr 2015, seit der zunehmenden Zuwanderung und der Aufnahme von Flüchtlingen drastisch, angestiegen. Die Stadt Halle ist laut polizeilicher Kriminalstatistik inzwischen die drittgefährlichste Stadt in Deutschland. Auf 100.000 Einwohner kommen in der Saalestadt 11.577 Straftaten. Wobei laut MDR allein in den letzten zwei Jahren Hunderte von Raub- und Gewalttaten gegen Jugendliche und Kinder begangen wurden. Trotz der zahlreichen Ermittlungsverfahren, mit insgesamt 300 Tatverdächtigen in zwei Jahren, konnte der Gewalt kein Einhalt geboten werden.
Die CDU-Fraktion in Halle fordert kürzlich einen unverzüglichen Krisengipfel zum Thema Migranten- und Jugendkriminalität. Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Marco Tullner sagte: „Die Ereignisse vom Wochenende beim CSD (afghanische Jugendliche hatten Teilnehmer der Veranstaltung angegriffen) und am Riebeckplatz sowie die Gründung einer Bürgerwehr zur Sicherung der Schulwege müssen nun auch dem letzten Verantwortlichen die Augen geöffnet haben, dass Halle ein ungelöstes Problem mit gewaltbereiten Migranten hat, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.“
Polizei streitet Problem ab und Ordnungsamt legt Steine in den Weg
Noch unklar ist, wann die Bürgerinitiative mit dem Geleitschutz beginnt. Die Behörden, namentlich das städtische Ordnungsamt, legt dem Vorhaben bereits vorab Steine in den Weg. Man ließ darauf hingewiesen, dass das Filmen von Menschen – die Dokumentation der Taten ist ein wichtiges Anliegen der Initiative – ohne Genehmigung nicht erlaubt sei. Es gilt also: Datenschutz vor Sicherheit.
Die Polizei weist laut MDR derweil den Vorwurf der Untätigkeit vehement zurück und verweist auf einen angeblichen Rückgang der Raubüberfälle auf Schüler zwischen September 2022 (60) und Mai 2023 (11) – das entspricht jedoch nicht dem, was die Elterninitiative beschreibt. Die Polizei betont, dass allein sie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständig sei und ein Eingreifen Dritter schnell die Kompetenzen überschreiten und die Ermittlungserfolge gefährden könnte.
Das sieht die Hallenser Bürgerinitiative aber offenbar anders – für sie zählt nur die Sicherheit ihrer Kinder, die unter aktuellen Bedingungen nicht gewährleistet zu sein scheint.
Danke an Euch Eltern der Bürgerwehr für Euren Mut und Einsatz zum Schutz Eurer Kinder !
Sofort würde ich da mitgehen, wenn es meine Kinder wären. Eltern die ihre Verantwortung in die Hand nehmen und nicht untätig alles mit sich machen lassen, gut so!
Ja genau, die Täterfotografieren die Pässe der Opfer um Sie zu erpressen. Aber wir dürfen die Täter nicht fotografieren.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert war der Fürstenstaat meist arm und hatte oft kein Geld für Nachtwachen und sonstige Aufsicht übrig. Daher gingen Bürger selbstorganisiert mit Spießen auf Wache, die sog. Spießbürger.
Selbsthilfe ist oft wirksamer und billiger als ein Staatsapparat. Gäbe es noch Klimakleber, wenn die Autofahrer das Problem selber lösen würden? Gäbe es Frühsexualisierung, wenn Eltern ihre Kinder abwechselnd selber betreuen würden, statt sie in Kindergärten abzuschieben?
Niemand braucht eine Genehmigung um sch in blauen Westen vor Schulen aufzuhalten!
Aber wer sich von Rechts distanziert aber nicht von Links hat es nicht anders Verdient.
Das man entweder wegen unterlassener Hilfeleistung oder eben fuer Hilfe gleichermassen Bestraft werden kann zeigt nur wie kaputt und fehlgeleitet die Polizei, Justiz und Behoerden sind!
Wir hatten wegen Raub, Einbrüchen und Diebstählen schon einmal Bürgerwehren. Das ging einher mit Öffnung der Ostgrenze nach Polen. Diese Bürgerwehren hatten die Oderbrücken nachts unter Beobachtung und alarmierten dann die Kontrollgruppen im Grenzgebiet. Dann kam 2015 und die Kriminellen waren halt mal da. Jetzt also wieder – schon damals hat die Polizei und die Politik die Bürgerwehren behindert.
Finde ich mal eine richtig gute Entwicklung. Die Schulfächer sind sowieso Blödsinn und komplett veraltet und die Kinder lernen da absolut nichts für die Realwirtschaft, weswegen die Entwicklung der Schule zu einer Gang Warfare Trainingsanstalt zu begrüßen ist. Da wünschte ich tatsächlich noch mal Schüler zu sein.
Ist eine falsche Darstellung von dir. Es gibt zwar das Recht auf das eigene Bild, aber die Gerichte sind frei in ihrer Beweisaufnahme. Also es gibt keine Rechtslage die einem sagt man dürfe eine Straftat nicht filmen. Unser Problem sind Bürger die Bürgerrechte nicht kennen.
Wenn der Staat nicht willens und/oder in der Lage ist,seine Bürger zu schützen,müssen sich eben die Bürger aktivieren.Lieber begehe ich eine Straftat,als das meine Kinder Opfer einer Straftat werden.
Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um mögliche Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren. Das Gericht verurteilte eine 52-Jährige nach Angaben vom Montag zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).
Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto für drei Stunden in der Mendelssohnstraße geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. In diesem Zeitraum wurden drei verschiedene Fahrzeuge aufgenommen, eines davon touchierte ihren Wagen. Mit den Aufnahmen ging sie anschließend zur Polizei, die zu ihrer Überraschung eine Geldstrafe gegen sie verhängten. Die Fahrer seien auf den Aufnahmen nicht erkennbar gewesen.
Ich frage nur,denn anscheinend ist die Rechtslage wohl immer noch nicht geklärt.
Natürlich darf man nicht einfach so filmen, so wie man vieles Andere auch nicht einfach so darf.
Wenn allerdings gerade eine Straftat begangen wird, so darf (und sollte!) man natürlich im Rahmen der Notwehr eingreifen. Sprich: schauen dass schnellstmöglich die Polizei kommt, und bis dahin alles dokumentieren, auch per Video. Selbstverständlich darf dieses Video dann explizit nicht veröffentlicht werden, sondern ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Also: Im Rahmen der Notwehr filmen: Ja! Veröffentlichen: nein! Drüber reden darf man natürlich immer noch 😉
Zu meiner Zeit konnte man einem Schüler nur sein Butterbrot klauen und seine Tüte Haribos. Vielleicht liegt ja da das Problem.