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Digitaler Euro

„Abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende“ – EU treibt Bargeld-Verdrängung voran

Kürzlich hat die EU erstmals die Einführung einer Bargeldobergrenze beschlossen. Unter dem Schlagwort des „DE-Cashing“, hat der IWF genau so eine Vorgehensweise zur Abschaffung des Bargelds empfohlen. So könnte der digitale Euro schleichend das Bargeld ersetzen.

Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Geldwäschebekämpfung hat die Europäische Union eine vielkritisierte Entscheidung getroffen: Die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Bei Barverkäufen in Höhe von mehr als 3.000 Euro besteht, zudem eine Ausweispflicht. Finanzermittlungsstellen sollen weitreichendere Untersuchungsmöglichkeiten an die Hand gegeben.

Mehrere Mitgliedsstaaten forderten im Vorfeld noch eine wesentlich niedrigere Bargeldobergrenze, die Rede war etwa von einer Obergrenze von 3.000 Euro. Den einzelnen Mitgliedsstaaten steht es nun frei auch noch wesentlich niedriger Limits als die ausverhandelten 10.000 Euro zu beschließen. Der Beschluss muss vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat noch formell bestätigt werden.

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Vielfach wird befürchtet, dass die Schaffung von europaweit gültiger Bargeldobergrenzen ein erster Schritt zur Abschaffung des Bargelds sei. Der Internationale Währungsfonds (IWF) empfiehlt etwa in einem Grundsatzpapier zum „DE-Cashing“ aus 2017 genau dieses Vorgehen. Demnach solle die Abschaffung des Bargelds bzw. das „DE-Cashing“ Schritt für Schritt erfolgen. Konkret empfiehlt man die „schrittweise Abschaffung großer Banknotenstückelungen, der Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und der Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg“.

Möglichkeit der Überwachung durch den digitalen Euro

Die immer weitergehende Einschränkung des Bargelds wird aus verschiedensten Gründen kritisiert. Einer davon ist der Verlust der Anonymität im Zahlungsverkehr. Interessant wird dies vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des digitalen Euro. Wie ersten Entwürfen zum digitalen Euro zu entnehmen ist, soll wohl die digitale ID eng an den digitalen Euro gekoppelt werden. „Um die Eröffnung digitaler Euro-Konten in der gesamten Union zu erleichtern, sollten sich die Zahlungsdienstleister auch auf qualifizierte Bescheinigungen stützen können, die von den Europäischen Geldbörsen für digitale Identitäten bereitgestellt werden.“

Dies macht – zumindest in der Theorie – die weitgehende Überwachung von Transaktionen möglich. Der Abgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer fürchtet aufgrund dieses Entwurfs um die Individualfreiheit der Bürger in Europa konkret erklärt er: „Wo jede Zahlung erfasst und für immer gespeichert wird, drohen Hackerangriffe, unberechtigte Ermittlungen und eine abschreckende Staatsaufsicht über jeden Kauf und jede Spende“.

Auch die Bundesbank machte bereits im April 2021 auf den zunehmenden Verlist der Privatssphäre aufmerksam. Sie schreibt, dass die „vollständige Anonymität von Zahlungen ohne jegliche digitalen Spuren“ sich „mit digitalem Geld nicht darstellen“ lasse.

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