Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Thüringen

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Von Max Roland | Das Verfassungsgericht in Thüringen hat das Rot-Rot-Grüne Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Die Richter in Weimar entschieden mit überwältigender Mehrheit, dass die Gesetzesänderung nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar sei. Auch werde das Recht der Parteien eingeschränkt, selbst zu bestimmen, welche Bewerber auf ihren Listen antreten dürften. Gerichtspräsident Stefan Kaufmann argumentierte, mit dem Gesetz werde „ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte eingegriffen“. Damit gab das Gericht einer Klage der AfD-Fraktion statt. Auch in Brandenburg plant die AfD bereits, gegen das dortige Paritätsgesetz zu klagen. Die Verhandlung soll dort am 20. August stattfinden.
Zahlreiche Politiker und Parteien hatten das Paritätsgesetz bereits vor dem Urteil kritisiert. „Das Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle. Damit sei für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik „nichts gewonnen“. Christian Hirte, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU in Thüringen, bezeichnete das Urteil als „das traurige Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, das mit Zwang und Scheuklappen in ein Gesetz gegossen wurde“. Die Vertreterin der Landesregierung, Silke Laskowski, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Während der Verhandlung hätte sich niemand von ihrer Argumentation für das Gesetz beeindrucken lassen. Laskowski hat an den Gesetzen in Brandenburg und Thüringen mitgewirkt, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertrat sie 2018 eine Klage für ein Paritätsgesetz. Auch damals verlor sie.
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