Rundfunkbeitrag um jeden Preis – Student sollte von Studium „Abstand nehmen“

Von Jonas Aston | Der Öffentlich-rechtliche-Rundfunk war noch nie gezwungen produktiv zu wirtschaften. Völlig frei von Sachzwängen und konjunkturellen Schwankungen können ARD, ZDF & Co operieren. Anders als jedes noch so kleinständische Unternehmen kann man völlig unabhängig von den Konsumentenwünschen agieren. Die Rundfunkanstalten sind in der bequemen Situation fast nach Belieben über ihre Einnahmeseite verfügen zu können. Man muss der Politik nur einmal schöne Augen machen und schon wird dem ÖRR mehr Geld zugesprochen und dem Bürger höhere Beitragszahlungen aufgebrummt. Schließlich leisten ARD und ZDF qualitativ hochwertige Arbeit und sind für die Demokratie unerlässlich.
Dieses Spielchen läuft nun seit Jahrzehnten und inzwischen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der teuerste staatliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt. Rund 8 Milliarden Euro pro Jahr lassen sich ARD, ZDF & Co ihre Dienste kosten. Das ermöglicht traumhafte Intendantengehälter von teilweise über 400.000 €. Erst letztes Jahr wurde der Beitrag von 17,50 € auf 18,36 € erhöht. Der Landtag in Sachsen-Anhalt stimmte zwar dagegen, doch das Bundesverfassungsgericht nickte die Erhöhung ab. Der Föderalismus, der laut Grundgesetz Ewigkeitsgarantie hat und demzufolge in seinem Wesensgehalt nicht verändert werden darf, sei in diesem Fall nicht so wichtig.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Frankreich. Dort hat kürzlich der Senat für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren gestimmt. Die Debatte in Deutschland geht jedoch in die völlig andere Richtung. Zahlreiche Produzentenfirmen forderten angesichts der steigenden Energiekosten höhere Beitragszahlungen. Der ÖRR dürfte also auch künftig völlig losgelöst von der Erde bzw. der Realität operieren. Ein Sparkurs ist weit und breit nicht Sicht.
Zunehmend Sorgen macht sich der ÖRR jedoch um die Sparfähigkeit ihrer Beitragszahler. Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung der Beiträge befreien lassen. Dies gilt für Empfänger staatlicher Sozialleistungen und somit auch für Bezieher vom Bafög. Überwiegend erhalten Studenten jedoch kein Bafög. Ein finanzschwacher Student klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht als Härtefall anerkannt zu werden. Der Beitragsservice von ARD und ZDF kannte jedoch keine Gnade. Armen Studenten sei es zumutbar „sich selbst zu helfen oder von der Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen“.
Das Gericht lehnte die Argumentation zum Glück ab und gab dem Studenten recht. Trotzdem hat der ÖRR mal wieder gezeigt wo seine Prioritäten liegen – während sich ARD-Chefin Schlesinger Regierungsrabatte und auf Kosten des Zwangsbeitrags Massagesitze und einen Privat-Chauffeur gönnt, soll der Beitragszahler zur Not alles aufgeben um zahlungsfähig zu bleiben.