Der Währungsfonds wird am Grundgesetz scheitern
Von MAX ROLAND | Ein zentrales Projekt zur Weiterentwicklung der EU in Richtung Superstaat ist die Schaffung eines Währungsfonds. Aus dem bisherigen Stabilitätsmechanismus ESM soll der europäische Währungsfonds werden, wenn es nach Brüssel geht. Nationale Finanzhoheit einfach absägen, der feuchte Traum eines jeden Eurokraten. Doch dieser Traum droht zu zerplatzen. Der Grund: Deutschland. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welches der „WirtschaftsWoche“ vorliegt, sei für die Übertragung von nationalen Hoheitsrechten in diesem Bereich „eine Zustimmung gemäß dem ‚Grundfall‘ des Artikels 23 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (…) erforderlich“. Das bedeutet: Zur Umsetzung dieser Idee wird eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigt. Union und SPD, die die Opferung des deutschen Haushaltes für Brüssel nur zu gerne umgesetzt hätten (und dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt haben), verfügen nicht über diese Zwei-Drittel Mehrheit. Und selbst mit den Stimmen der Grünen wären nur 65,7% erreicht. FDP, Linke und AfD könnten den Währungsfonds also verhindern. Dass die AfD nicht zustimmen wird, ist sicher. Auch die Linke ist nicht dafür bekannt, Vorhaben dieser Art gegenüber offen zu sein. Und die FDP hat sich in der Vergangenheit immer wieder gegen einen europäischen Währungsfonds ausgesprochen. Frank Schäffler, FDP-Abgeordneter im Bundestag und prominenter Kritiker der Euro-Rettungspolitik, drohte mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, sollte die Regierung das Vorhaben mit einfacher Mehrheit durchdrücken wollen. Wir können nur hoffen, dass alle drei Parteien ihrer Linie treu bleiben und dieses Instrument brüsseler Umverteilung verhindern. Denn auch, wenn z.B. EU-Kommissar Moscovici ausdrücklich sagt, dass es sich beim Währungsfonds nicht um eine Transferunion handelt: Wir wissen ja, wie viel Versprechen aus Brüssel wert sind.