Den Justizbehörden entkommen: Der „Sadist von Nauen” ist auf der Flucht
Von Willi Weißfuß | Ein Mann, der wegen Totschlags und Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe mit anstehender Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde, ist geflohen. Es handelt sich um den sogenannten „Sadist von Nauen“. Der mittlerweile 64-Jährige Hans-Joachim F. vergewaltigte damals eine 11- und 21- Jährige und tötete eine Frau. Er wurde 2004 rechtskräftig zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er konnte fliehen, weil er im Europacenter am Breitscheidplatz (Berlin) shoppen war. Bei einem Toilettengang war er kurzzeitig unbeaufsichtigt und konnte fliehen. Die Flucht ereignete sich am 15 Februar.
Eine öffentliche Fahndung wurde erst zwei(!) Tage später eingeleitet. Die Flucht des „Sadisten von Nauen“ wurde zum Thema im Landtag Brandenburg. Der Abgeordnete Peter Vida (BVB/Freie Wähler) stellte einige Fragen an die Brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU). Vida fragte, warum die öffentliche Fahndung nach dem Verurteilten erst 2 Tage später stattfand. Der Grund: Die Persönlichkeitsrechte des Flüchtigen sind zu achten. Anscheinend sind die Persönlichkeitsrechte eines verurteilten Mörders schwerwiegender als das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung vor einem potentiell gefährlichen Verbrecher gewarnt zu werden. Außerdem stellte Vida in Frage, warum ein Häftling aus Brandenburg an der Havel zum Shoppen nach Berlin gebracht wird. Die Ministerin verwies auf den Anspruch des Verurteilten auf vier regelmäßige Ausführungen pro Jahr. Bei diesen sollen die Sicherheitsverwahrten unter anderem lernen, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Menschenmassen zurechtzufinden.
Den Grund, warum dies unbedingt in Berlin stattfinden musste beantwortete die Ministerin nicht. Dass der Sadist von Nauen für einen Ausgang geeignet ist, bestätigt ein Gutachten aus dem April 2022. Inwiefern solche Gutachten zuverlässig sind, ist spätestens seit der Messerattacke von Brokstedt fragwürdig, wo dem Täter wenige Tage vor der Tat Ungefährlichkeit attestiert wurde. Inwiefern das Brandenburger Justizministerium den Fall intern aufarbeitet bleibt abzuwarten.
Gegen die Justizbediensteten die Hans-Joachim F. Bei seinem Ausgang begleiteten wurden dienst- und arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Dass in Brandenburg inhaftierte ihren Freigang nutzten um zu fliehen, ist nicht ungewöhnlich. Frank Schmökel konnte zwischen den Jahren 1988 und 2000 während verschiedener Haftstrafen insgesamt siebenmal fliehen. Dabei vergewaltigte und ermordete der Flüchtige, bis er endgültig als nicht therapierbar eingestuft wurde und zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde.
Warum sollen Verurteilte mit anschließender Sicherheitsverwahrung lernen, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln und Menschenmassen zurechtzufinden?