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Bundesregierung fördert Webseite, die illegalen Migranten Tipps gibt, wie man sich einer Abschiebung entziehen kann

Die vom Bundesinnenministerium geförderte Plattform "Handbook Germany" gibt abgelehnten Asylbewerben detaillierte Tipps zur Verhinderung von Abschiebungen, etwa durch wundersames Verschwinden eines Kindes oder der Neu-Entdeckung eines „schweren“ Kriegstraumas. Zudem verweist man auf eine Webseite, die empfiehlt, sich noch im Flugzeug gegen die Abschiebung zu wehren.

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Die von der Bundesregierung und der EU finanzierte Plattform „Handbook Germany“ gibt abgelehnten Asylbewerbern Tipps, wie diese eine drohende Abschiebung verhindern können — das hat eine Recherche von Apollo News ergeben. Unter anderem ermuntert die Webseite abgelehnte Asylbewerber dazu, gegen das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu klagen und sich an Abschiebebeobachter der Initiative „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle.“ zu wenden.

Webseite Handbook Germany

Auf einer Erklärseite, betitelt mit „Abschiebung“, die auf Handbook Germany Anfang Februar 2023 erschien, führt die Plattform unter dem Bereich „Was muss ich wissen“, eine Vielzahl von Tipps zur Verhinderung von Abschiebungen auf. Unter anderem vermerkt Handbook Germany bei der Frage „Kann ich abgeschoben werden?“: „Bitte beachten Sie: Eltern dürfen nur gemeinsam mit ihren Kindern abgeschoben werden.“ Die Plattform erklärt, dass „wenn zum Beispiel ein minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Abschiebung vermisst wird, darf der Rest der Familie nicht abgeschoben werden.“ Das liest sich wie eine unterschwellige Empfehlung, die hilfreichen Umstände einfach herbeizuführen.

Mit dem Satz „Auch wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es noch einige Möglichkeiten, die Ihnen einen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen können.“ wird der Leser vom Artikel „Abschiebung“ zum Artikel „Asylantrag abgelehnt“ weitergeleitet. Dieser Artikel stellt ebenfalls eine Reihe von Möglichkeiten vor, Abschiebungen zu vermeiden. Unter anderem empfiehlt Handbook Germany darin, gegen das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Klage einzureichen.

Die Plattform verweist den Leser auf die eigene „lokale Informationsseite“, bei der man „spezialisierte Anwälte und Beratungsstellen“ in der Nähe finden könne. Die Plattform ermuntert weiter zur Klage: „Die Kosten der Klage werden möglicherweise vom Staat übernommen.“ Zudem erklärt Handbook Germany, dass bei Beantragung eines Eilantrages, obwohl der Asylantrag von der Dublin-Verordnung als „unzulässig“ abgelehnt wurde, die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut beginnen würde. Zudem rät Handbook Germany, auch ohne Anwalt und Beratungsstelle vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde schriftlich oder mündlich einzureichen – entsprechende Formulare hat Handbook Germany dort zusätzlich verlinkt.

Webseite Handbook Germany

Des Weiteren listet die Plattform unter der Frage „Was kann ich tun, wenn ich abgeschoben werde?“ eine Reihe praktischer Tipps auf. Die Seite empfiehlt unter anderem Abschiebungsbeobachter, bei denen man um Hilfe bitten könne. Um an die Kontaktdaten der Beobachter zu gelangen, leitet Handbook Germany zu der englisch- und deutschsprachigen Webseite der Initiative „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle.“ weiter. Auf der Webseite erklärt die Initiative, sie agiere aus „politischen Gründen gegen Abschiebung und für das Recht auf Bewegungsfreiheit für alle.“

Flyer auf der Webseite der Initiative „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle.“ auf die Handbook Germany verlinkt

Um Abschiebungen zu verhindern, führt auch die Initiative auf ihrer Webseite eine umfassende Liste von Tipps auf. Darin fordern sie abgelehnte Asylbewerber unter anderem dazu auf, sich im Flugzeug zur Wehr zu setzen „indem sie sich im Flugzeug nicht hinsetzen und klar machen, dass sie nicht freiwillig fliegen“. Zudem ruft die Initiative „Unterstützer“ zum Protest im Flugzeug auf, diese sollen „die übrigen Passagiere“ informieren „und zum Protest auffordern“. Dafür hat „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle“ spezielle Flyer auf ihrer Webseite verlinkt. Die Liste der Initiative deckt sich ebenfalls teilweise mit der von Handbook Germany. Das ist nicht weniger als die Aufforderung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

In einem weiteren Tipp unter der Frage „Was kann ich tun, wenn ich abgeschoben werde?“ alarmiert Handbook Germany: „Um Ihre Abschiebung verhindern zu können, müssen Sie schnell handeln“. Die Plattform warnt davor, dass nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch zeitnah weitere Versuche folgen werden. Zudem empfiehlt Handbook Germany „Rufen Sie Ihren Anwalt an“. Außerdem könnten Betroffene eine Beratungsstelle oder Hilfsinitiative kontaktieren. Abschließend betont Handbook Germany in dick hervorgehobener Schrift: „Bitte beachten Sie:“, und weiter, „Wenn Sie abgeschoben werden und kein Bargeld bei sich haben, ist die Polizei verpflichtet, Ihnen ein Taschengeld auszuhändigen.“

Neben der Verhinderung von Abschiebungen führt die Plattform ebenfalls Tipps auf, wie eine Abschiebung wieder rückgängig gemacht werden könnte: Handbook Germany erklärt, man könne unter anderem einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser greife bei neuen „Anhaltspunkten“ für die Verfolgung der Person im Heimatland oder bei einem „schweren Kriegstrauma“ des Betroffenen, „das bisher unerkannt geblieben ist“. Was soll ein Hinweis auf ein bisher auf wundersame Weise unentdecktes Trauma bedeuten? Wird hier nicht schlichtweg unterschwellig der Betrug nahegelegt?

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Zudem empfiehlt die Seite unter der Frage „Was kann ich nach meiner Abschiebung machen?“, einen Anwalt einzustellen, der die Abschiebung prüft. So könne unter Umständen „eine Rückkehr nach Deutschland gestattet werden“, so Handbook Germany. Außerdem könne man um Hilfe bei Beratungsstellen wie ProAsyl bitten. Bei Abschiebungen in ein anderes EU-Land auf Grundlage der Dublin-Verfahren solle man eine lokale Beratungsstelle kontaktieren, so die Seite. Weiter verweist Handbook Germany auf ecre.org, eine Seite, auf der man nach Beratungsstellen in allen EU-Ländern suchen kann. 

Zusätzlich informiert die Plattform darüber, dass bei einer „,einfachen’ Ablehnung oder wenn Ihrem Eilantrag stattgegeben wurde“ der Betroffene „während des Gerichtsverfahrens nicht abgeschoben werden“ könne. Während des Gerichtsverfahrens könnten die Betroffenen weiterhin Leistungen für Asylbewerber erhalten, so Handbook Germany. Außerdem solle man die Dauer des Gerichtsverfahrens ausnutzen, um Deutsch zu lernen und eine Berufsausbildung zu beginnen.

Unter dem Stichpunkt „Duldung“ führt Handbook Germany weiter aus, dass bei einer Ausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert, die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG greift. Demnach können die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung weiterhin in Deutschland verweilen. Zudem könne man auch unter gewissen Umständen eine „Beschäftigungsduldung“ erreichen, so Handbook Germany.

Der Betreiber von Handbook Germany ist der Verein „Neue deutsche Medienmacher*innen“ (NdM). Die Plattform wird maßgeblich vom Bundesinnenministerium, dem Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Bundesbeauftragten für Antirassismus gefördert. Zudem hat die Europäische Union die Plattform kofinanziert.

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