Berlins Staatsanwaltschaft führt das Gesinnungsstrafrecht ein

Von Max Roland | Vor mehr als einem halben Jahr erstattete Natalie Sapir Anzeige gegen das „Zentrum für politische Schönheit“. Die im Dezember 2019 durch das „Künstlerkollektiv“ aufgestellte Säule mit der Asche von KZ-Opfern wertete das FDP-Mitglied als „Störung der Totenruhe“. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin gemeldet. Das Verfahren wurde eingestellt – aus bemerkenswerten Gründen. 

Zunächst, so Staatsanwältin Eppert in ihrem Brief,  sei „für jeden verständigen Betrachter erkennbar“, dass „selbstverständlich“ keine Asche von, in Konzentrationslagern ermordeten, Juden verwendet wurde. Wie verständig so ein Betrachter tatsächlich sein kann, ist natürlich die Frage: Das „Zentrum für politische Schönheit“ selbst hatte die Asche im Januar der Orthodoxen Rabbinerkonferenz übergeben – zur Bestattung. 

 „Und selbst wenn,“ beginnt der nächste Absatz des Briefs wie der Aufsatz eines Sechstklässlers, wäre noch immer kein Tatbestand erfüllt. Auch die Tatbestandsalternative, an der Asche „beschimpfenden Unfug zu verüben“, träfe nicht zu: Dies könne aufgrund des „antifaschistischen Anliegens“ der Aktion nicht der Fall sein. Im Klartext heißt das: Die berliner Staatsanwaltschaft erteilt de facto einen Freifahrtschein für Straftaten, wenn sie nur aus den richtigen Motiven geschehen. „der Zweck heiligt die Mittel“ – das ist Gesinnungsstrafrecht.  Wir sollten gespannt sein, was noch alles aufgrund eines „antifaschistischen Anliegens“ in Zukunft straffrei sein wird. Vom antifaschistischen Falschparken bis zur antifaschistischen Körperverletzung – Hauptsache, der Täter zeigt die richtige politische Einstellung. Denn Berlin führt den Kampf gegen Rechts-staatlichkeit.

1 Antwort

  1. Georg R sagt:

    Man sollte dazu wissen, dass Staatsanwälte im Gegensatz zu Richtern in Deutschland nicht unabhängig sind. Wer weisungsgebunden ist, der weiß auch ohne direkte Anweisung, wie er zu handeln hat.