Auf dem Weg in die Null-Risiko-Gesellschaft?
Von Marius Marx | Etwas Schreckliches hat sich ereignet: Ein junger Mann ist gestorben, sein Tod war – so ist zu lesen – unnötig und vermeidbar. Denn der Staat hätte ihn schützen müssen, schützen müssen vor sich selbst. Oder vielleicht doch nicht?
Aber langsam. Was ist geschehen? Vor wenigen Tagen ereignete sich in der südniedersächsischen Universitätsstadt Göttingen ein tragisches Unglück. Ein Mann, ein 25-jähriger Inder, ertrank am 25. Juni im nahegelegenen Baggersee südwestlich der Stadt, in dem das Baden eigentlich verboten ist. An diesem erneuten Badeunfall entzündeten sich in der Lokalpresse anschließend tagelange Debatten über die Gefahren des Badens in Baggerseen und die Frage, wie dem lediglich auf dem Papier gelten – den Badeverbot praktische Geltung verschafft werden könnte. Dabei offenbarte sich einmal mehr ein mittlerweile nur allzu bekanntes Muster: der Staat soll`s regeln. Mehr Staat, weniger Eigenverantwortung, ganz nach dem Motto „govern me harder“.
Allgemeiner Tenor der Lokalberichterstattung: Der See ist brandgefährlich, baden illegal, es dennoch zu tun mindestens lebensgefährlich und unverantwortlich. Die Unfälle sind der menschlichen Unvernunft anzulasten; sie sind tragisch, unerträglich, aber vermeidbar. Wie genau sie vermieden werden könnten, verrät uns dann das Göttinger Tageblatt freundlicherweise auch gleich mit: Bereits am Montag wird ein Kommentar eines jungen Redakteurs mit dem Titel „Die Behörden müssen endlich durchgreifen“ veröffentlicht, in dem Folgendes zum Besten gegeben wird: „(…) Wenn Aufrufe und Warnschilder keine Wirkung zeigen, dann muss die Schlussfolgerung für die Politik lauten, dass jetzt in der Praxis etwas geschehen muss. Polizei und Ordnungsämter müssen so oft wie nur irgend möglich am Rosdorfer Baggersee Präsenz zeigen. Das mag dann nicht jeder gut finden. Aber es könnte Leben retten.“
Der Fall des Ertrunkenen Inders und die sich daran anknüpfenden Reaktionen sind dabei jedoch weit mehr als nicht weiter beachtenswertes provinzielles Randgeschehen. Sie sind mittlerweile fester Bestandteil eines deutschlandweit seit Jahren zu beobachtenden Trends. Die Göttinger Forderung nach dem „Durchgreifen“ der Behörden ist Ausdruck eines Zeitgeistes, der sich in erster Linie durch ein übersteigertes Sicherheitsbedürfnis auszeichnet. Ziel scheint die Errichtung einer quasi-Null-Risiko-Gesellschaft zu sein, in der der Staat dem Einzelnen immer weiterer Entscheidungsfreiheiten beraubt. Wohlgemerkt angeblich stets im Interesse seiner Bürger, um dessen möglichen Unvernünftig- und Verantwortungslosigkeiten vorzubeugen.
Aus den Abwehrrechten der Bürger gegenüber dem Staat hat sich eine Anspruchshaltung auf ein langes, sicheres Leben entwickelt, bei dem Staat die Rolle zukommt, sämtliche Lebensrisiken auf beinahe null zu senken. Dass Grundrechte miteinander in Konflikt geraten können und gegeneinander abgewogen werden müssen, ist zwar an sichbeileibe keine Besonderheit. Doch was hier geschieht ist ein fundamentaler Wandel, ja ein Paradigmenwechsel, in unserer Auffassung des Rechtsstaats: Es ist die auf Dauer gestellte Absolut-Setzung eines Supergrundrechts, nämlich des Rechts auf Leben und dessen Umdeutung zu einem staatlich um jeden Preis durchzusetzenden Anspruch und dessen Deklaration zum höchstes Gut der Verfassung, hinter dem alle anderen Rechte zurücktreten müssen und letztlich nachrangig sind.
Ein solches Vorgehen hat sich zwar glücklicherweise noch nicht in allen Lebensbereichen durchgesetzt, doch solche Argumente wurden und werden bisweilen von prominenter Stelle vorgetragen und haben zu einem nicht gerade unerheblichen Teil die deutsche Politik seit den 2000er Jahren mitgeprägt. Gerade im Kontext der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat dieser Zeitgeist des Sicherheitswahns maßgeblich das politische Handeln beeinflusst. Es wurde mit Maßnahmen operiert, die tief in die Grundrechte eingegriffen haben, oft von fraglichem Nutzen waren und in keinem Verhältnis zur Gefahr standen, dafür aber eine Kontrollillusion schufen und ein populistisches Sicherheitsbedürfnis verängstigter Massen befriedigten.
Dass das Recht auf Leben unter keinen Umständen zum Supergrundrecht erhoben werden darf, zeigt das Beispiel der „Rettungsfolter“. Dabei geht es um die Frage, ob zur Rettung von Menschenleben mutmaßliche Geiselnehmer bzw. Entführer und in letzter Konsequenz auch des Mitwissens Verdächtigte gefoltert werden dürfen. Dessen Befürworter argumentieren übereinstimmend mit den bereits ausgeführten Grundsätzen: Das Recht auf Leben sei ein absolutes Gut, daher könne die Menschenwürde eingeschränkt werden und sei die Folterung von Tatverdächtigen zu Rettung von bspw. Geiseln legitim. Wohin es führen könnte, wenn man dem Staat das Mittel der Folter in die Hände legt und dass ein solches Vorhaben staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen würde, braucht hier hoffentlich nicht weiter ausgeführt zu werden.
Dieser Trend zu staatlichen Verpflichtungen drückte sich auch in der Impfpflichtdebatte aus. Allerdings verbindet sich die Impfpflicht auch noch mit einem kollektivistischen Element. Hier muss nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde hinter den Lebensschutz zurücktreten, sondern muss sich gleich noch der Einzelne im Namen der Volksgesundheit dem Kollektiv unterordnen. Doch auch hier stellt sich wieder die Frage, weshalb Menschen verpflichtet werden sollen, sich zu impfen, wenn doch jeder Erwachsene die Möglichkeit hat, sich per Impfung selber zu schützen und längst hinlänglich bekannt ist, dass die verfügbaren Impfstoffe keine sterile Immunität, d.h. keinen signifikanten Fremdschutz vermitteln.
Wo Selbstschutz möglich ist, kann es keine Begründung für staatliche Eingriffe mehr geben. In fast allen bereits angesprochenen Bereichen liegt genau eine solche Situation vor: Menschen können sich selbst schützen, indem sie sich impfen lassen, oder nicht mehr in tückischen Gewässern baden gehen, etc. Es gibt hier schlichtweg keine rationale Rechtfertigung für staatlichen Interventionismus.
Ja, der Terrorismus, Geiselnahmen, Entführungen, Verkehrs- sowie Badeunfälle und Krankheitserreger, etc. sind potenziell durchaus ernstzunehmende Risiken. Aber aus ihrer Existenz folgen ebenfalls keine automatisch alternativlosen Handlungsanweisungen für die politische Praxis. Und es mag sich für den ein oder anderen vermutlich zynisch anhören, aber Lebensrisiken sind geradezu eine notwendige Bedingung einer freien Gesellschaft. Sie können schlechthin nicht ausgemerzt werden, sondern nur in einer vernünftigen Art und Weise in das Leben integriert und im Alltagshandeln berücksichtigt werden. Wie der Frankfurter Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann in einem Gastbeitrag in der „ZEIT“ ausführt, sind „Risiken (…) wie man es dreht und wendet, der Preis der Freiheit; eine Welt ohne Risiko ist eine Welt ohne Freiheit.“
Der vielbemühte Satz „Das sind Todesfälle, die nicht sein müssen“, ist nämlich ebenso trivial wie gefährlich. Natürlich wären sämtliche Todesfälle beim Baden oder im Verkehr oder solche in Folge von Terroranschlägen vermeidbar; wir müssten dafür einfach aufhören Gewässer zu betreten, den Straßenverkehr zu nutzen und könnten für die Prävention von Anschlägen ein engmaschiges, notwendigerweise totalitäres Überwachungssystem installieren und würden so zweifellos jedes Jahr hunderte Leben retten. Aber tatsächlich wäre das bloß der paradoxe Versuch ein freiheitliches System dadurch zu retten, indem man es abschafft.
Den Befürwortern eines „Rundum-sorglos“-Staates mit immer umfangreicheren Befugnissen und insbesondere dem Zeitgeist des Sicherheitswahns muss also entschieden entgegengetreten werden. Denn es steht nicht weniger als die freie Gesellschaft selbst auf dem Spiel.