Akte Schlesinger: Die Dekadenz-Gebühr muss weg!

Von Luca Tannek | Es ist wieder einmal so weit. Unser hochgelobter öffentlich-rechtlicher Rundfunk steht erneut in der Kritik. Und nein, dieses Mal geht es nicht um Jan Böhmermanns vermeintliche Satire-Show oder linkes Framing in der Tagesschau. Es geht um die Akteure hinter dem Staatsfunk. Konkret: Patricia Schlesinger. Noch nie gehört? Keine Sorge, ich auch nicht -bis jetzt. Was ist passiert? Frau Schlesinger ist jüngst als ARD-Vorsitzende und RBB-Intendantin zurückgetreten, als sich der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder verdichtete.
Schlesinger soll bei der Einweihung ihrer neuen Wohnung Gäste bewirtet und die Kosten dem Rundfunk Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt haben. Der Aufwand pro Person betrug 28 bis 90 Euro, angeblich war die Veranstaltung rein geschäftlich und deshalb bedenkenlos. Dem widersprach nun ein Gast. Die Berliner Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik bestätigte, dass sich die Gespräche nicht um berufliche Angelegenheiten drehten.
Und das ist nicht der einzige Luxus den Frau Schlesinger sich auf Kosten des Gebührenzahlers gönnte: Seit ihrem Amtsantritt 2016 sollen in in der RBB-Chefetage Umbauten in Höhe von unglaublichen 1,4 Millionen Euro vorgenommen worden sein. Allein für ihr italienisches Nobelparkett wurden fast 16.000 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kam die private Nutzung ihres Dienstwagens – eines Luxus-Audis mit Massagesitzen.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Frau Schlesinger, ihren Mann Gerhard Spörl und dem (jetzigen) Ex-Chef des RBB- Verwaltungsrates Wolf-Dieter Wolf. Denn es steht nicht nur die Veruntreuung im Raum, sondern auch Vorteilsnahme. Schlesinger soll von Wolf eine Gehaltserhöhung von satten 16 Prozent genehmigt bekommen haben – auf 303.000 Euro, plus eines fünfstelligen Bonus für das Jahr 2021.
Ihrem Mann Spörl vermittelte Wolf-Dieter Wolf einen hochdotierten Auftrag als PR-Berater bei der Berliner Messe, bei der Wolf Aufsichtsratschef ist. Im Gegenzug soll der RBB Aufträge an Firmen vergeben haben, die Wolf in seiner Funktion als Bauunternehmer nahestehen.
Was soll man dazu noch sagen außer: Genug ist genug. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die rote Linie längst überschritten. Was muss sich der Gebührenzahler denn noch alles bieten lassen?
Der Rundfunk konnte 2021 dank Bundesverfassungsgericht seine Zwangsgebühr von 17,50 auf 18,36 Euro erhöhen – dabei war die Regierung Sachsen-Anhalts im Bundesrat gegen eine erneute Aufstockung. Und das ist nicht genug, denn Film- und TV-Produzenten fordern schon die nächste „kurzfristige“ Erhöhung aufgrund steigender Kosten durch Inflation.
Die Talkshows sind alles andere als ausgeglichen – der Staatsfunk sendet alles andere als neutral. Bisher wurden von allen im Bundestag vertretenen Parteien Repräsentanten eingeladen, um aktuelle politische Themen zu diskutieren. Naja, von fast allen. Die AfD wurde seit der letzten Bundestagswahl nicht mehr eingeladen, obwohl sie über zehn Prozent der Wähler repräsentiert. Selbst die Linke mit lächerlichen 4,9 Prozent war öfter an Talkshows beteiligt.
Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk insbesondere in der Tagesschau Sachverhalte verkürzt oder framed ist nicht neu. Man kennt es nicht mehr anders. Leider hat sich nun ein weiterer Qualitätsmangel eingeschlichen. Denn vor allem die Damen und Herren von ARD und ZDF bekommen noch nicht einmal eine eigene Berichterstattung aus Krisengebieten gebacken. Als der Ukrainekrieg ausbrach, haben lediglich private Sendeanstalten Kriegsreporter ins Krisengebiet geschickt. Vom fettesten Staatsfunk der Welt (8 Mrd. Euro Einnahmen jährlich) kam nichts.
Und nun liegt der Vorwurf der Veruntreuung und Vorteilsnahme im Raum. Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Blickt man nach Großbritannien oder Frankreich, dann stellt man fest, dass die „Demokratieabgabe“ im Vergleich einen niedrigeren Stellenwert hat als in Deutschland. Und das ist auch richtig so. Auf der Insel muss BBC massiv abspecken, die Gebühren werden für die Bürger gesenkt. In Frankreich möchte man die Rundfunkgebühr sogar komplett abschaffen. Eine Veränderung ist also nicht unmöglich. Nach all den Mängeln unserer Rundfunkanstalt besteht für mich kein Zweifel, dass die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt abgeschafft gehört. Der Gipfel ist erreicht – weg mit der Zwangsgebühr!
Nicht das es in diesem Zusammenhang von Belang wäre, aber: nach welchen Kriterien bekomm ein Intendant des öffentlichen Rundfunks einen Bonus? In der freien Wirtschaft wird ein Bonus gezahlt, wenn man ein Ziel erfüllt (oder übererfüllt). Typischerweise Verkaufsziele oder Kosteneinsparungen. Hat der RBB unter Frau Schlesinger Kosten eingespart? Oder wird der Bonus gezahlt wenn man wie gewünscht berichtet? …. das wäre sicherlich auch bei anderen Intendatenverträgen einmal interessant zu beleuchten!